Ne. Ich versuche nur den Bericht korrekt zu lesen.
Da KPMG keine Belege für die Umsätze hatte, wurde hier nur die Vertragskonformität der Screenshots/Buchungen mit den TPA/Merchants Verträgen, falls vorhanden, geprüft. Selbst diese weichen ab oder haben keine Unterschrift.
"wurden uns am 22. April 2020 einige weitere Konditionsvereinbarungen" was man nicht hat wegen Al Alam ist auch schwer rauszugeben ;)
www.wirecard.com/uploads/Bericht_Sonderpruefung_KPMG.pdf
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Dementsprechend konnten wir die Höhe und Exis-tenz der Umsatzerlöse, insbesondere für Zwecke unserer unter forensischen Aspekten durch-geführten Sonderuntersuchung NICHT hinreichend aus Kontrolldokumentationen ableiten.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Abrechnungen der TPA-Partner und daraus abgeleitete Buchungsgrundlagen in den Jahren 2016 bis 2018 im Hinblick auf deren RECHNERISCHE Richtigkeit und Vertragskonformität der mit den TPA-Partnern geschlossenen Verträge untersucht.
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Nachdem die vorgelegten Verträge mit den TPA-Partnern in weiten Teilen zunächst keine Anlagen zu den Konditionsvereinbarungen enthielten, wurden uns am 22. April 2020 einige weitere Konditionsvereinbarungen zwischen den einzelnen TPA-Partnern und den jeweiligen Wirecard-Gesellschaften vorgelegt, die jedoch teilweise nicht auf zwischen den Parteien bestehende Verträge Bezug nahmen und teilweise nicht unterzeichnet waren. Da uns die entsprechenden Unterlagen erst am 22. April 2020 zugingen, konnten wir keine Untersu-chungshandlungen im Hinblick auf deren Authentizität durchführen.
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Auf dieser Basis konnten im Ergebnis im Untersuchungszeitraum hinsichtlich der Höhe der vereinnahmten Umsatzerlöse die den Abrechnungen zugrunde liegenden (spezifischen) Provi-sionsätze nur TEILWEISE mit den zugehörigen Verträgen und Konditionsvereinbarungen abge-stimmt werden, da insbesondere – die für die Jahre 2016 und 2017 jeweils vorgelegten Verträge KEINE Konditionsvereinbarungen enthielten, – bei den stattdessen erstmals am 22 April 2020 vorgelegten Konditionsvereinbarungen eine EINDEUTIGE Zuordnung der enthaltenen Konditionen zu den entsprechenden Account-Bezeichnungen NICHT in allen Fällen möglich war, und – die Abrechnungen in den Jahren 2016 bis 2018 zum Teil keine Aufgliederung der Transak-tionsvolumina bzw. -anzahlen und Provisionssätze enthielten.
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Es konnten 75% RECHNERISCH geprüft werden. Da waren aber noch Fehler drin!
Wie konnte E&Y sowas durchgehen lassen. Profite und Buchungen auf Zuruf vom TPA per Screenshot ?
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Unsere Untersuchungshandlungen ergaben im Hinblick auf die rechnerische Richtigkeit und Vertragskonformität der Abrechnungen, dass die Überprüfung für ca. 75 % der Umsatzerlö-se der TPA-Partner im Untersuchungszeitraum möglich war.
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Prüfung möglich, Ergebnis steht hier nicht:
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Für ca. 40 % der Umsatzerlöse der TPA-Partner im Untersuchungszeitraum war uns in Bezug auf die einzelnen Abrechnungen eine Überprüfung der Vertragskonformität nahezu vollständig möglich.
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Für weitere ca. 35 % war eine Überprüfung der Vertragskonformität aufgrund der nicht für alle Account-Name-Bezeichnungen eindeutig zuzuordnenden Konditionen nur TEILWEISE möglich.
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Da die Abrechnungen zum Teil keine Angaben zu Transaktionsanzahlen und -volumina sowie zu fälligen Provisionen auf der Ebene einzelner Account Name-Bezeichnungen ent-halten, konnten wir für weitere ca. 12 % lediglich eine Plausibilisierung der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen vornehmen, indem wir den durchschnittlichen Provisionssatz auf das gesamte Transaktionsvolumen angewendet haben. Der durch uns hierbei gebildete Erwartungswert weicht von gebuchten Umsatzerlösen und Materialaufwendungen um ca. 6 % bzw. ca. 10 % ab.
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Für die verbleibenden 13 % der Umsatzerlöse konnte KPMG aufgrund der oben genannten Einschränkungen keine Überprüfung im Hinblick auf die Vertragskonformität im Untersu-chungszeitraum durchführen
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