Wenn ich den Artikel des Aktionär richtig verstanden habe, wird Wirecard vorgeworfen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Zahlungsdienstleister in Betrügereien verwickelt gewesen zu sein. Ob hier bewusst und gewollt Betrügereien Vorschub geleistet wurde, wird zu prüfen sein. So, wie sich der Sachverhalt mir erschließt, wäre es analog genauso andere Dienstleister, wie z.B. einen Netzbetreiber, über dessen Anschluss ein betrügerisches Telefongespräch abgewickelt wurde eine Datingplattform, die zu Lovescamming genutzt wurde, einer Bank, über deren Konten Betrügereien begangen oder Gelder aus Waffen- oder Drogengeschäften eingingen, einen strafrechtlich relevanten Vorwurf zu machen. Wirecard scheint wohl im Rahmen ihrer Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz in dieser Sache eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet zu haben, also, wenn dem so ist - alles richtig gemacht.