" Wenn ich das richtig gelesen habe, haben sich da Leute aus Deutschland via Ebay amerikanische Autos in Amerika gekauft. Ich würde mir nicht mal in Holland ein Auto bei einem Händler kaufen, weil ich das ganze Zoll-Procedere mir nicht zumuten will. Wer sagt denn, dass nicht möglicherweise der Zoll irgendwelche Autos beschlagnahmt hat? Also für mich gibt es viele Gründe, warum eine Lieferung über den Großen Teich nicht ankommt."-----
Guten Abend @Eisen,
von Deiner Meinung möchte ich Dich nicht abbringen, jedoch muß ich hier etwas "gerade stellen", dass bin ich meinen ehemaligen Spediteurskollegen und mir selber schuldig.
Mir geht es nicht darum, warum hier Leute über Ebay Auto in den USA gekauft haben, sondern mir geht es darum, was man als Lieferant/Verkäufer für Pflichten und Rechte hat, wenn der Empfänger reklamiert eine Ware nicht erhalten zu haben die er bezahlt hat. Ein Kontakt Zwischen Kunden und Lieferant muß zustande gekommen sein und wenn Geld geflossen ist, sollte es auch einen Bankbeleg geben. Gehen wir mal davon aus,dass es diesen Beleg gibt. Der Kunde in Deutschland reklamiert, dass er keine Infos bekommen hat wann sein Auto kommt. Gehen wir mal davon aus, dass die Vereinbarung der Lieferung gemaß Kaufvertrag FOB (siehe Fußnote) US-Hafen ist, dann muß der Verkäufer bis "frei an Bord" liefern. Seefracht und Versicherung gehen zu Lasten des Empfängers. Der Lieferant liefert das Auto mit Title (US-Kfz-Brief) und Handelsrechnung beim Spediteur an. Bei Anlieferung werden Abschreibungen gemacht (evtl. Beulen, Kratzer o.ä) und der Empfang des Kfz vom Spediteur in USA bestätigt. Er kann den Title auch fotokopieren lassen und die Kopie muß aber für den US-Zoll beglaubigt werden. Das Original kann er sich auch wieder aushändigen lassen und schickt es selber per Post an den Empfänger. Die Verschiffungsdaten werden dem Absender sowie dem Empfänger mitgeteilt ebenso wird dem Empfänger der Empfangsspediteur aufgegeben. Der Empfänger bekommt ein Original Bill of Lading (Konnossement). Dieses Original Bill of Lading legt er dem Empfangsspediteur vor und erhält nach Zahlung der Seefracht und evtl. Kaigebühren das Auto.
Dann kann er sich überlegen ob er die Zollformalitäten im Empfangshafen selbst erledigt oder ob er den bequemeren Weg wählt und die Spedition mit der Verzollung beauftragt. Nach Zahlung der Zollgebühren kann er über das Fahrzeug verfügen.
Ich verstehe nicht wo hier ein Problem sein soll. Speditionen und Reedereien leben vom Gütertransport und zwar das die Güter, beim Empfänger eintreffen. Der Zoll im Verschiffungshafen hat kein Interesse daran irgendwelche Güter zurückzuhalten, es sei denn es liegt ein Kapitalverbrechen vor. Dann würde aber sofort der Spediteur sowie der Absender darüber informiert werden. Der Spediteur würde auch den Empfänger informieren.
Sollte z.B. bei einer Verladung im Container, dieser durch schweres Wetter oder sonstige Gründe über Bord gehen, so wird das nach Ankunft im Empfangshafen auf Grund der Ladeliste beim Löschen des Schiffes
sofort festgestellt und der Schaden wird durch die Reederei mit der Versicherung geregelt, gemäß Handelsrechnung.
Wenn ein Fahrzeug zur Verschiffung bei einem Spediteur angeliefert wird, dann hat der Absender damit einen schriftlichen Beweis und kann diesen seinem Kunden in Deutschland schicken.
Alles klar Eisen? Es geht wirklich nichts verloren.
Gruß Lola
www.frankfurt-main.ihk.de/international/...ncoterms/index.html