Markus Frick
Staatsanwalt erhebt Anklage
Von Renate Daum
Markus Frick
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den Börsencoach Markus Frick erhoben. Sie wirft ihm Marktmanipulation vor. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Berlin muss nun darüber entscheiden, ob sie die Anklage zulässt oder nicht. Wann sie dabei zu einem Ergebnis kommt, ist noch nicht abzusehen. "Die Staatsanwaltschaft erhebt nicht den Vorwurf, Herr Frick habe wissentlich wertlose Aktien empfohlen. Die Vorwürfe, gegen die sich Herr Frick verteidigen wird, betreffen die Empfehlung von Wertpapieren durch Herrn Frick in diversen Fällen ohne Hinweis auf ein von der Staatsanwaltschaft behauptetes eigenes Investment in diese Wertpapiere", teilt Fricks Verteidiger dazu mit.
Die Ermittler werfen Frick so genanntes "Scalping" vor. Dies habe er auch insoweit eingeräumt. Zwischen September 2005 und Juni 2007 habe er in 49 Fällen Aktien empfohlen, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Papiere offenzulegen.
In 23 Fällen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er an einem "Pump and Dump"-Schema mitgewirkt habe. Dabei geht es um die Rohstoffaktion RussOil, Star Energy und Stargold. Sie erwiesen sich als weitgehend wertlos.
Zwei Hintermänner werden gesondert verfolgt
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Zwei Hintermänner sollen die Papiere über Konten mehrerer in Panama beheimateter Unternehmen bei namhaften Banken in der Schweiz in den wenig regulierten Freiverkehr der Frankfurter Börse eingebracht haben. Die Publizitätspflichten sind dabei sehr gering. So mussten zum Beispiel keine testierten Jahresabschlüsse vorgelegt werden. Die Staatsanwaltschaft erhebe nicht den Vorwurf, dass Frick an den "internationalen Börsenmachenschaften" selbst und bewusst beteiligt und hierbei Schädigungen von Anlegern in Kauf genommen habe, betonte Fricks Verteidiger in seiner Stellungnahme: "Von solchen als 'pump and dump' bezeichneten Machenschaften panamesischer Gesellschaften unter Nutzung von Schweizer Banken hatte Herr Frick zu keiner Zeit Kenntnis."
Markus Frick hatte drei Aktien 2007 mehrfach empfohlen. „Soweit Ermittlungen der Bafin einen Börsenumsatz von 760 Millionen Euro bei den drei genannten Unternehmen ergeben haben, behauptet selbst die Bafin nicht, dass dieser Umsatz auf Empfehlungen von Herrn Frick zurückzuführen ist", führt der Verteidiger aus.
Nach Angaben der Staatsanwalt habe er geäußert, ihm sei erst nach dem Absturz der RussOil-Aktie klar geworden, dass er von den Hintermännern missbraucht worden sei. Diese hätten ihm, für ihn nicht erkennbar, unrichtige Unternehmensnachrichten übermittelt und ihm damit vorgespiegelt, es handle sich um Unternehmen mit einer sehr guten Zukunftsperspektive. Gegen die beiden Hintermänner ist bislang keine Anklage erhoben worden.
Im Zuge der Ermittlungen habe es Durchsuchungen im Bundesgebiet und im Wege der Rechtshilfe in der Schweiz gegeben, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Im Zusammenhang mit dem Fall seien auf Konten und Depots insgesamt 80 Millionen Euro gesichert worden.
Die Manipulation von Wertpapierkursen durch falsche Informationen oder das Weglassen von Informationen, die für die Bewertung wichtig sind, kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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