www.dgap.de/news/adhoc/...-berechnung-der-bezugsrechte_843_698007.htmMaier + Partner AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/
Kapitalerhöhung 12.12.2011 22:50 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG,
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---------- Maier+Partner AG, Reutlingen
WKN 655 280 Kapitalerhöhung mit begleitender Kapitalherabsetzung
Berechnung der Bezugsrechte Die Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte wird, da
die
Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung gemeinsam in das
Handelsregister
eingetragen werden, nach Konvertierung berechnet. Die
Hauptversammlung am 13. Mai 2011 hat eine Kapitalerhöhung um EUR 817.750
beschlossen, auf Basis
des herabgesetzten Stammkapitals von EUR 8.177.500 um den Faktor
20 auf EUR
408.875, somit weist die Gesellschaft dann ein Stammkapital von
EUR 1.226.625 aus. Der Aktionär müsste demnach, Stand 08.12.2011
abends, seine
Anzahl Aktien in seinem Depot durch den Faktor 20 teilen und
daraus ergeben
sich dann mit dem Verhältnis 1:2 die Bezugsrechte, also die
Aktien die er zeichnen kann. Die Bezugsfrist beginnt am 09. Dezember 2011 und
endet am
22. Dezember 2011, 24 Uhr. Die Zeichnungsschein sind in
zweifacher
Fertigung im Original an die Gesellschaft zu senden: Maier+Partner AG
c/o Peus-Testing GmbH
z. Hd. Vorstand Herr Helmut Roppelt
Max Roth Str. 1
D-76571 Gaggenau Das Bezugsrecht der Aktionäre erlischt, wenn nicht fristgemäß
ausgeübt
wurde. Mit der Bezugsanmeldung ist der Bezugspreis in Höhe von
EUR 1,00 x
der bezogenen neuen Aktien auf das Sonderkonto KE Maier+Partner
AG beim Bankhaus Gebr. Martin AG, BLZ 610 300 00, Kontonummer 511 76 bis
spätestens
bis zum 22. Dezember 2011, zu zahlen. Der Vorstand Roppelt Helmut 12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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655280Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); London Ende der Mitteilung DGAP News-Service