1) Beabsichtigt Lufthansa für 2002 eine Dividende zu zahlen und wie hoch wird diese sein?
Antwort:
Lufthansa hat sich im Geschäftsjahr 2002 trotz der schwachen Konjunktur gut entwickelt und konnte ein operatives Ergebnis von 718 Mio. Euro erwirtschaften (Vorjahr: 28 Mio. Euro). Das Ergebnis nach Steuern erreicht 717 Mio. Euro. Möglich war dies durch das konsequente Kapazitäts- und Kostenmanagement und die flexible Anpassung an die Marktentwicklung. Deshalb haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 0,60 Euro pro Aktie vorzuschlagen. Damit wollen wir uns bei den Aktionären für das auch in schwieriger Zeit bewahrte Vertrauen bedanken.
2) Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Antwort:
Die Dividende wird am 19. Juni, am Tag nach der Hauptversammlung, ausgezahlt - auch wenn das in vielen Bundesländern ein Feiertag ist.
3) Für welche Aktien werden Dividende gezahlt?
Antwort:
Sie erhalten Dividende für alle Aktien, die am Tag der Hauptversammlung - also am 18. Juni - in Ihrem Depot liegen.
4) Wenden Sie das Halbeinkünfteverfahren an? Was bedeutet das für mich als Lufthansa Aktionär?
Antwort:
Seit dem 1. Januar 2002 werden die Dividende bei in Deutschland steuerpflichtigen Aktionären nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. Lufthansa wendet das Verfahren in diesem Jahr erstmals an, da im Vorjahr keine Dividende gezahlt wurde. Nach dem Halbeinkünfteverfahren bleibt die Dividende zur Hälfte steuerfrei. Die Depotbank führt Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (insgesamt 21,1 Prozent) direkt ans Finanzamt ab.
Wenn Sie Ihrer Depotbank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" Ihres zuständigen Finanzamtes eingereicht haben, erhalten Sie die Dividende ohne Steuerabzug. Dies gilt auch für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" erteilt haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Sie haben als Aktionär die Möglichkeit, gezahlte Steuern in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Eine Anrechnung bzw. Erstattung der von Lufthansa gezahlten Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs ist aufgrund der geänderten Steuergesetzgebung jedoch nicht mehr möglich.
Antwort:
Lufthansa hat sich im Geschäftsjahr 2002 trotz der schwachen Konjunktur gut entwickelt und konnte ein operatives Ergebnis von 718 Mio. Euro erwirtschaften (Vorjahr: 28 Mio. Euro). Das Ergebnis nach Steuern erreicht 717 Mio. Euro. Möglich war dies durch das konsequente Kapazitäts- und Kostenmanagement und die flexible Anpassung an die Marktentwicklung. Deshalb haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 0,60 Euro pro Aktie vorzuschlagen. Damit wollen wir uns bei den Aktionären für das auch in schwieriger Zeit bewahrte Vertrauen bedanken.
2) Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Antwort:
Die Dividende wird am 19. Juni, am Tag nach der Hauptversammlung, ausgezahlt - auch wenn das in vielen Bundesländern ein Feiertag ist.
3) Für welche Aktien werden Dividende gezahlt?
Antwort:
Sie erhalten Dividende für alle Aktien, die am Tag der Hauptversammlung - also am 18. Juni - in Ihrem Depot liegen.
4) Wenden Sie das Halbeinkünfteverfahren an? Was bedeutet das für mich als Lufthansa Aktionär?
Antwort:
Seit dem 1. Januar 2002 werden die Dividende bei in Deutschland steuerpflichtigen Aktionären nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. Lufthansa wendet das Verfahren in diesem Jahr erstmals an, da im Vorjahr keine Dividende gezahlt wurde. Nach dem Halbeinkünfteverfahren bleibt die Dividende zur Hälfte steuerfrei. Die Depotbank führt Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (insgesamt 21,1 Prozent) direkt ans Finanzamt ab.
Wenn Sie Ihrer Depotbank eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" Ihres zuständigen Finanzamtes eingereicht haben, erhalten Sie die Dividende ohne Steuerabzug. Dies gilt auch für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen "Freistellungsauftrag" erteilt haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.
Sie haben als Aktionär die Möglichkeit, gezahlte Steuern in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Eine Anrechnung bzw. Erstattung der von Lufthansa gezahlten Körperschaftsteuer auf die persönliche Einkommensteuer des Aktionärs ist aufgrund der geänderten Steuergesetzgebung jedoch nicht mehr möglich.
