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www.loveandplay.ch/pdf/einladung_1_ord_GV.pdf
Dienstag, 3. November 2009, um 11.00 Uhr (Türöffnung 10.50 Uhr)
im Konferenzraum der Treureva AG, Mühlebachstrasse 25, 8008 Zürich
A. Traktanden und Anträge
1. Geschäftsbericht 2008 (Jahresbericht und Jahresrechnung); Bericht der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt den Geschäftsbericht 2008 (Jahresbericht und Jahresrechnung)
zu genehmigen.
2. Gewinnverwendung/Dividenden
Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust im Betrag von CHF 4384.73 auf die neue
Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr
2008 die Entlastung zu erteilen.
4. Wahlen in den Verwaltungsrat
Die Verwaltungsrätin Heike Kruse, Bremen (DE), tritt aus dem Verwaltungsrat zurück. Als
Nachfolger wird René Naggatis, Hamburg (DE), zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen;
er tritt in die Amtsdauer der zurücktretenden Verwaltungsrätin Heike Kruse.
5. Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der bisherigen Revisionsstelle Treureva AG,
Zürich, für eine statutarische Amtsdauer von einem Jahr.
6. Varia
B. Organisatorische Hinweise
1. Unterlagen
Ab dem 12. Oktober 2009 stehen die Unterlagen zur ausserordentlichen Generalversammlung
auf unserer Webpage (www.loveandplay.ch) zum Download bereit; die Unterlagen
können auch schriftlich am Gesellschaftssitz (Love & Play AG, c/o Dudler & Partner AG,
Baarerstrasse 110 A, 6300 Zug) bezogen werden.
2. Teilnahme an der Generalversammlung
An der Generalversammlung dürfen nur Inhaberaktionäre oder schriftlich bevollmächtigte
Vertreter teilnehmen und das Stimmrecht ausüben.
3. Vollmachten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen, können sich vertreten
lassen durch:
– einen persönlichen Stellvertreter;
– Herrn Christian Winzeler, Kanzlei Bühler & Lienert, Forchstrasse 5, 8008 Zürich, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter.
Die Vertreter stimmen entsprechend den ihnen von der vertretenen Aktionärin resp. des
vertretenen Aktionärs erteilten Weisungen. Fehlt eine ausdrückliche Weisung, so stimmen
die Vertreter dem vorliegenden Antrag zu.
Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl
der von ihnen vertretenen Aktien frühzeitig bekannt zu geben, spätestens jedoch um
9.50 Uhr bei der Zutrittskontrolle.
4. Zutrittskarten
Zutrittskarten für die ordentliche Generalversammlung können am Versammlungstag bei
der Türkontrolle gegen Vorlage eines Original-Depotauszuges der Bank per 26. Oktober
2009, aus dem die Anzahl der gehaltenen bzw. vertretenen Inhaberaktien ersichtlich ist,
bezogen werden.
Zürich, 12. Oktober 2009 Love & Play AG
Heike Kruse, Verwaltungsrätin