[Bitte unterzeichnet und verteilt die Wirecard-Bundestags-Petition: epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/...69.$$$.a.u.html]
"Es ist eine der vielen verpassten Chancen in der größten Betrugsaffäre der deutschen Wirtschaftsgeschichte. 2018 schaut sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Wirecard-Konzern einmal genauer an. Die AG hat ihre intransparente Struktur gerade mal wieder geändert; die Aufsicht muss sich diese Reorganisation genauer anschauen. Im Fachjargon: ein so genanntes Inhaberkontrollverfahren steht an.
Es wäre die Gelegenheit, den Konzern zu durchleuchten.
BaFin verzichtete auf Jahresabschlüsse
Doch was die BaFin dann macht, hat mit einer echten Kontrolle eher wenig zu tun. Tatsächlich drückt sie wohl beide Augen zu, wie ein Antwortschreiben des Finanzministeriums an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags belegt, das ZDFheute exklusiv vorliegt.
Laut Inhaberkontrollverordnung wäre die BaFin verpflichtet gewesen, sich die letzten drei Geschäftsabschlüsse vorlegen zu lassen – also von 2015, 2016 und 2017. Doch wie aus der Antwort des Finanzministeriums hervorgeht, verzichtete die BaFin auf die Jahresabschlüsse von 2015 und 2016. Und das, obwohl die Rechtslage eindeutig ist.
Ein Rabatt für Wirecard?
"Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Wirecard hier Rabatt bekommen hat – und dass die BaFin nicht mal das gesetzliche Minimum an Nachweisen eingesammelt hat", kritisiert Florian Toncar, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Schon zum Zeitpunkt der Kontrolle 2018 hatte es ja Zweifel am Geschäftsmodell der Wirecard gegeben. Eine Kontrolle, so der FDP-Politiker, hätte erst recht stattfinden müssen. Stattdessen seien die Verfahren einfach durchgewunken worden.
In seinem Antwortschreiben rechtfertigt das Finanzministerium die nachlässige Kontrolle: Es entspreche "der Vorgehensweise und Verwaltungspraxis der BaFin in vergleichbaren Fällen und dem Ziel eines verhältnismäßigen Verwaltungshandelns", so schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski. Tatsächlich aber ist die entsprechende Verordnung unmissverständlich: Drei Geschäftsabschlüsse sind einzureichen, ein Erlass nicht vorgesehen."
(Quelle: www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/...bafin-exklusiv-100.html)