mehr las deutlich.
Hier wurde grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich nicht mal die Prüfungsstandards eingehalten, man hat sogar weggeschaut und dafür gibt es Gründe.
PinsentMason und andere Kanzleien werden das aufgreifen und Ihrer Klage mit reinnehmen.
Wenn hier ein deutschen Gericht EY nicht zum Schadensersatz verurteilt, dann wird der Rechtsstaat mit Füßen getreten. Hunderttausende Privatanleger gehen hoffentlich auf die Barrikaden.
Meine favorisierte Lösung ist weiterhin ein Entschädigungsfonds aus Ey und Staat und die Entschädigung von Privatanlegern. Diese hatten keine erweiterten Prüfungsrechte wie Kreditgeber und Fonds aus Ihren Kreditverträgen oder Analystenkonferenzen.
Ich appeliere eindringlich an das LG München und folgende Instanzen sich der Tragweite der Entscheidung bewusst zu sein.
Hier wurden 100.000de Privatanleger von Wirecard betrogen und das Ganze wurde
1. von EY gedeckt trotz mehr als klarer Hinweise/Sachverhalte und grob Fahrlässiger und vorsätzlicher Handlungen bzw. nicht Handlungen, mit denen der Betrug bereist in 2016 aufgedeckt werden können !!! Es wurden dann munter weiter auch noch 2017 und 2018 testiert, obwohl dem blindesten Azubi Prüfer bekannt war, dass hier Betrug vorliegt. EYX wusste das, Ihre Forensiker haben auch ganz klar darauf hingewiesen und man hat Sie mundtot gemacht, was klar für vorsätzliches Handeln spricht.
Es spricht Bände, dass der Chef dieser Abteilung mit vielen Leuten EY mit Hinweis auf das Geschehen verlassen hat.
ES WAR VORSÄTZLICHES HANDELN VON EY OHNE WENN UND ABER.
2. vom Staat gedeckt wurde, weggeschaut wurde und Anleger sogar noch in die Irre geführt worden sind und in Ihrem Investment bestärkt wurden, das die Bösen die Whistleblower sind. Hier ist auch vorsätzliches Versagen erkennbar.
Ein auch heute noch unfassbares Kapitel, was sich völlig von anderen bisherigen Kapitalmarktbetrügereien unterscheidet. Ein Entschädigungsfonds ist geboten, ein MUSS für den Rechtsstaat. Wenn die Quote dann nur 75% sein soll, wäre das mE auch ein gangbares Weg.