Am 1. Juli tritt das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)
in Kraft. Hinter dem sperrigen Namen verbirgt sich der VERSUCH des
Gesetzgebers. Lehren aus dem Bilanzskandal rund um den Fall Wirecard
zu ziehen. Mit einem bunten Strauß an neuen Regelungen sollen dabei die
Befugnisse der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin in Sachen Bilanzkontrolle
und Geldwäscheprävention erweitert, die Rechte von Aufsichtsräten gestärkt
sowie die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verbessert
werden. Bei den Prüfern soll zudem die Haftung hochgefahren werden.
Des Weiteren erhält die Bafin mit Blick auf ihre Aufgaben im Bereich Verbraucherschutz
ganz nebenbei noch die Möglichkeit, sogenannte Mystery-Shopper einzusetzen,
die verdeckt Finanzprodukte erwerben und den Kaufprozess dokumentieren.
Selten hat der Gesetzgeber so schnell auf ein singuläres Ereignis reagiert.
Und wie das eben ist, wenn Schnelligkeit vor Gründlichkeit geht, wurden auch ein
paar Dinge übersehen.
Das größte Manko sieht der Anlegerschützer bei der Haftung, die lediglich auf
Ebene der Abschlussprüfer verschärft werden soll. Ein Gesetz zur Stärkung der
Finanzmarktintegrität wid nur dann seinem Namen gerecht, wenn sich die
angestrebte Integritätsstärkung auch in einer erhöhten Verantwortung und damit
zugleich Haftung der Akteure am Finanzmarkt widerspiegelt. das schließt Vorstände
und Aufsichtsräte ein.
Eine entsprechende Gesetzesvorlage müsste nicht einmal mehr geschrieben werden.
Sie liegt als Entwurf unter dem Namen: Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz
(KapInHaG) seit mehr als zehn Jahren in einer Schublade de Bundesfinanzministeriums.
Mit dem KaPInHaG, dessen Inkrafttreten damals von der SPD verhindert wurde gäbe
es endlich eine direkte Haftung der Organe gegenüber den Aktionären, sagt Tüngler.
Nach der aktuellen Rechtslage müssen Anteilseigner ihr eigenes Unternehmen auf
Schadenersatz verklagen. Die AG kann dann versuchen, das Geld bei den handenden
Personen zurückzuholen.
Zu KapInHag: Warum wohl wurde dieses Gesetz, was schon 10 Jahre in der Schublade
liegt nicht Implementiert? Dann hätten wir eine eindeutige Gesetzeslage, aber offensichtlich
hatte das den Organen im Nachhinein doch nicht so behagt, weil Fallgesetzt: Sie dann
hätten zahlen müssen. So ist der Anleger der Dumme.
So ist es oft in politischen Entscheidungen: Zaghaft, vielleicht - das lassen wir lieber offen!
Kleine Reförmchen, die Null wert haben und so geht es schon seit Jahren.