Sehr geehrte Damen und Herren,
liebes DSW-Mitglied,
mit unserer heutigen Rundmail möchten wir Sie über die letzte Woche stattgefundene Gläubigerversammlung der Wirecard AG sowie über das weitere Vorgehen informieren.
Bevor wir Bericht über die Versammlung erstatten und insbesondere auch auf die weiteren Schritte und Optionen eingehen, möchten wir uns aber zunächst sehr herzlich bei Ihnen und all denjenigen bedanken, die uns im Vorfeld der Gläubigerversammlung ihre Vollmacht nebst der Forderungsanmeldung und ggf. weiteren Unterlagen übersandt haben.
Damit haben Sie es möglich gemacht, dass wir Forderungen in einem dreistelligen Millionenbetrag auf der Gläubigerversammlung vertreten konnten.
Es ist uns zudem ein ganz besonderes Anliegen, all denjenigen ausdrücklich zu danken, die das Wirken der DSW durch ihre Mitgliedschaft bereits wertvoll unterstützen. Die DSW ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, was unsere Unabhängigkeit garantiert.
Die Causa Wirecard ist besonders arbeitsaufwändig und erfordert enormen Einsatz unserer Mitarbeiter. Zugleich hat der Fall aber auch sehr viele Kosten produziert. Insofern ist jede Mitgliedschaft und jeder Euro für uns besonders wertvoll.
Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie selbstverständlich auch jetzt noch Ihre DSW-Mitgliedschaft beantragen können. Weitere Informationen über die DSW, eine Mitgliedschaft und auch ein Online-Anmeldeformular finden Sie unter www.dsw-info.de/ueber-uns/mitgliedschaft/
In Bezug auf die Gläubigerversammlung möchten wir auf den angefügten Bericht verweisen und in dieser Email nur einige wenige Aspekte aufgreifen.
Bemerkenswert ist zunächst, dass die angemeldeten Forderungen schon jetzt den Betrag von 12 Milliarden Euro übersteigen. Es ist auch davon auszugehen, dass noch weitere Forderungsanmeldungen folgen werden, so dass dieser Betrag auch noch ansteigen kann. Auf der anderen Seite stehen diesen Forderungen Vermögenswerte und liquide Mittel gegenüber, die Herr Jaffé sichern oder aber aus dem Verkauf von Beteiligungen erzielen konnte. Je nachdem wie man rechnet, ist davon auszugehen, dass rund eine Milliarde Euro an Vermögen vorhanden sein wird. Stellt man die Forderungsanmeldung und das Vermögen gegenüber, so ergibt sich eine Quote von um die 8 Prozent. Dies ist und kann aber nur eine überschlägige Rechnung sein, da (i) nicht feststeht, wie viele Forderungen noch angemeldet werden und (ii) wie viele Forderungen davon valide sind.
In Bezug auf Aktionäre und Anleger gestaltet sich die Situation derzeit so, dass der Insolvenzverwalter die Ansprüche der Anleger grundsätzlich anerkannt und zugelassen hat. Ob dies auch im weiteren Verlauf des Verfahrens so Bestand haben wird und ob sich nicht auch andere Gläubiger dagegenstellen werden, ist weiter zu beobachten. Für ein derartiges Bestreiten von Forderungen existiert in der Insolvenzordnung ein vorgegebenes Verfahren.
Da derzeit nicht absehbar ist, wie hier der weitere Ablauf aussehen wird, konzentrieren wir uns darauf, wie wir für Sie Ihre Ansprüche über die quotale Befriedigung im Rahmen des Insolvenzverfahrens hinaus weiter ausbauen können.
Unabhängig davon gilt weiterhin und uneingeschränkt, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt die Einreichung von kostenpflichtigen Klagen nicht empfehlen möchten. Weder stehen Sie unter Zeitdruck, noch werden Sie dadurch Nachteile erleiden, wenn Sie eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche bisher nicht und auch in naher Zukunft nicht umsetzen.
Dieser Aspekt ist uns sehr wichtig, da weiterhin sehr viele und leider auch sehr verwirrende Informationen diesbezüglich in der Öffentlichkeit kursieren. Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft seit dem 18.06.2020.
Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass unser Ziel nicht allein in der bloßen Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen besteht. Vielmehr ist unser Wirken sehr konkret darauf ausgerichtet, die Anzahl der potentiellen Schuldner und damit zugleich die zur Ihrer Entschädigung zur Verfügung stehende Summe möglichst zu erhöhen. Dieses Ziel ist durch die Einreichung weiterer Klagen gerade nicht zu erreichen.
Vielmehr geht es darum, eine Plattform zu organisieren, die es insbesondere der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY möglich macht, den Fall Wirecard reputations- und insbesondere existenzwahrend zu lösen.
Entsprechende formelle Schritte sind diesbezüglich in den letzten Wochen erfolgt. Schon bald wird es möglich sein, dass Sie sich bei dieser Plattform registrieren können. Inwiefern dies noch notwendig ist, nachdem Sie sich bereits bei der DSW angemeldet und registriert haben, werden wir Ihnen noch genau erläutern.
Zum Abschluss möchten wir uns entschuldigen, dass wir aufgrund der vielen tausenden Zuschriften, die uns täglich erreichen, nicht alle Anfragen zeitnah oder überhaupt beantworten können und bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Wir werden Sie schon sehr bald wieder mit weiteren Informationen versorgen und verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf.
Ihr DSW-Team
liebes DSW-Mitglied,
mit unserer heutigen Rundmail möchten wir Sie über die letzte Woche stattgefundene Gläubigerversammlung der Wirecard AG sowie über das weitere Vorgehen informieren.
Bevor wir Bericht über die Versammlung erstatten und insbesondere auch auf die weiteren Schritte und Optionen eingehen, möchten wir uns aber zunächst sehr herzlich bei Ihnen und all denjenigen bedanken, die uns im Vorfeld der Gläubigerversammlung ihre Vollmacht nebst der Forderungsanmeldung und ggf. weiteren Unterlagen übersandt haben.
Damit haben Sie es möglich gemacht, dass wir Forderungen in einem dreistelligen Millionenbetrag auf der Gläubigerversammlung vertreten konnten.
Es ist uns zudem ein ganz besonderes Anliegen, all denjenigen ausdrücklich zu danken, die das Wirken der DSW durch ihre Mitgliedschaft bereits wertvoll unterstützen. Die DSW ist eine Non-Profit-Organisation und finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder, was unsere Unabhängigkeit garantiert.
Die Causa Wirecard ist besonders arbeitsaufwändig und erfordert enormen Einsatz unserer Mitarbeiter. Zugleich hat der Fall aber auch sehr viele Kosten produziert. Insofern ist jede Mitgliedschaft und jeder Euro für uns besonders wertvoll.
Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie selbstverständlich auch jetzt noch Ihre DSW-Mitgliedschaft beantragen können. Weitere Informationen über die DSW, eine Mitgliedschaft und auch ein Online-Anmeldeformular finden Sie unter www.dsw-info.de/ueber-uns/mitgliedschaft/
In Bezug auf die Gläubigerversammlung möchten wir auf den angefügten Bericht verweisen und in dieser Email nur einige wenige Aspekte aufgreifen.
Bemerkenswert ist zunächst, dass die angemeldeten Forderungen schon jetzt den Betrag von 12 Milliarden Euro übersteigen. Es ist auch davon auszugehen, dass noch weitere Forderungsanmeldungen folgen werden, so dass dieser Betrag auch noch ansteigen kann. Auf der anderen Seite stehen diesen Forderungen Vermögenswerte und liquide Mittel gegenüber, die Herr Jaffé sichern oder aber aus dem Verkauf von Beteiligungen erzielen konnte. Je nachdem wie man rechnet, ist davon auszugehen, dass rund eine Milliarde Euro an Vermögen vorhanden sein wird. Stellt man die Forderungsanmeldung und das Vermögen gegenüber, so ergibt sich eine Quote von um die 8 Prozent. Dies ist und kann aber nur eine überschlägige Rechnung sein, da (i) nicht feststeht, wie viele Forderungen noch angemeldet werden und (ii) wie viele Forderungen davon valide sind.
In Bezug auf Aktionäre und Anleger gestaltet sich die Situation derzeit so, dass der Insolvenzverwalter die Ansprüche der Anleger grundsätzlich anerkannt und zugelassen hat. Ob dies auch im weiteren Verlauf des Verfahrens so Bestand haben wird und ob sich nicht auch andere Gläubiger dagegenstellen werden, ist weiter zu beobachten. Für ein derartiges Bestreiten von Forderungen existiert in der Insolvenzordnung ein vorgegebenes Verfahren.
Da derzeit nicht absehbar ist, wie hier der weitere Ablauf aussehen wird, konzentrieren wir uns darauf, wie wir für Sie Ihre Ansprüche über die quotale Befriedigung im Rahmen des Insolvenzverfahrens hinaus weiter ausbauen können.
Unabhängig davon gilt weiterhin und uneingeschränkt, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt die Einreichung von kostenpflichtigen Klagen nicht empfehlen möchten. Weder stehen Sie unter Zeitdruck, noch werden Sie dadurch Nachteile erleiden, wenn Sie eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche bisher nicht und auch in naher Zukunft nicht umsetzen.
Dieser Aspekt ist uns sehr wichtig, da weiterhin sehr viele und leider auch sehr verwirrende Informationen diesbezüglich in der Öffentlichkeit kursieren. Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist läuft seit dem 18.06.2020.
Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass unser Ziel nicht allein in der bloßen Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen besteht. Vielmehr ist unser Wirken sehr konkret darauf ausgerichtet, die Anzahl der potentiellen Schuldner und damit zugleich die zur Ihrer Entschädigung zur Verfügung stehende Summe möglichst zu erhöhen. Dieses Ziel ist durch die Einreichung weiterer Klagen gerade nicht zu erreichen.
Vielmehr geht es darum, eine Plattform zu organisieren, die es insbesondere der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY möglich macht, den Fall Wirecard reputations- und insbesondere existenzwahrend zu lösen.
Entsprechende formelle Schritte sind diesbezüglich in den letzten Wochen erfolgt. Schon bald wird es möglich sein, dass Sie sich bei dieser Plattform registrieren können. Inwiefern dies noch notwendig ist, nachdem Sie sich bereits bei der DSW angemeldet und registriert haben, werden wir Ihnen noch genau erläutern.
Zum Abschluss möchten wir uns entschuldigen, dass wir aufgrund der vielen tausenden Zuschriften, die uns täglich erreichen, nicht alle Anfragen zeitnah oder überhaupt beantworten können und bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Wir werden Sie schon sehr bald wieder mit weiteren Informationen versorgen und verbleiben bis dahin
mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf.
Ihr DSW-Team