Dann darfst Du vielleicht auf Rettung hoffen!
Als Aktionär ist der Ofen aus, die Conergy AG wird es nicht mehr in dieser Form geben!
Aber Du scheinst nicht der einzige zu sein, der das noch immer nicht begriffen hat....!
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Also heißt es dass wir das Geld verzockt haben schade hätte ich das Geld im Bordell ausgegeben
Erläutere mal bitte ewtas genauer...würde mich interessieren warum du dir so sicher bist.
Also ich störe mich ewtas an den verwendeten Formelierungen. Aus keinem dieser Berichte ist erkenntlich dass die AG nicht überleben könnte.
Auch wird nicht ersichtlich wie die Struktur der Firma Conergy wirklich ist. KAWA hat die Conergy Deutschland GmbH übernommen. Siehe bei Conergy.de unter "über Uns"..
Aber was war früher dann die AG. Kann doch nicht alles was früher Wert hatte (Marke, Mschinen, Know How, Wissen und ...) der GmbH gehört haben. Also ich bin kein Fachmann für Insolvenzrecht aber kann mir nicht vorstellen dass dies so einfach geht. Ja und dann mal nur erwähnt das York Capilal immer noch ca. 20 % der Aktien hält. Denke nicht dass die sich das so einfach gefallen lassen.
Ja deine Ausführungen sind ja verständlich und nachvollziehbar. Aber kann wohl nicht sein dass die Rosinen an Investoren gehen, die Sozialkassen drei Monate Löhne und Gehälter zahlen. Wie grenzt man im Konzern die Eigentumsverhältnisse ab, was gehört zu Conergy AG. wo sind die Aktionäre hier ein Klotz am Bein. Eine Aktie für 5 Cent. Also wenn der Investor KAWA sich da nicht in den vergangenen Monaten eingedeckt hat? Was spricht dagegen?
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Hab da mal nachgelesen. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit am 01.10.2013 angezeigt was eigentlich bedeutet dass das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird und von Rechtswegen eine Abwicklung der AG eingeleitet wird. Diese Abwicklung bedeutet aber so wie ich das in einigen Texten lesen konnte nicht gleichzeitig dass die Kapitalgesellschaft beendet werden muss. Wer kennt sich da aus? Würde mich echt interessieren ob wenn alle Gläubiger (Banken) einverstanden sind die Rechtsform der AG bestehen bleiben kann.
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