Hier werde ich nun ein paar Informationen über die umstrittene Firma hineinstellen!!!!!!!!!!!!!
Vom Start weg an die europäische Pole-Position
Gegründet wurde LetsBuyIt.com im Januar 1999 in Schweden. Im April ging das Angebot von LetsBuyIt.com dort online. Im August folgten die anderen skandinavischen Länder Dänemark, Finnland und Norwegen, im Oktober 1999 auch Deutschland und Großbritannien. Mit dem Start der LetsBuyIt.com-Sites in Österreich, der Schweiz, Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Italien und Irland im ersten Halbjahr 2000 entstanden 14 nationale Websites mit über 1.200.000 registrierten Mitgliedern. Aufgrund von im Februar 2001 durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen ist LetsBuyIt.com momentan nur in Deutschland, Großbritannien, Schweden und Frankreich tätig - den Ländern, die vor der Umstrukturierung für circa 90% der Gesamtumsatzes standen.
LetsBuyIt.com - Partner der ganz Großen
Über unsere Partner kann LetsBuyIt.com inzwischen auf Produkte von mehr als 150 namhaften Markenartiklern - von Fujitsu Siemens, Aiwa und LG über Psion und Nikon bis hin zu Pioneer, Pentax und Logitech - zurückgreifen. 2001 sind diverse Kooperationen und strategische Partnerschaften abgeschlossen worden, zuletzt eine breit angelegte Kooperation mit KarstadtQuelle, Europas größtem Warenhaus- und Versandhandelskonzern.
Innovatives Konzept
Ein weiteres Differenzierungsmerkmal gegenüber unseren Wettbewerbern: LetsBuyIt.com gibt die Produkte nicht allein vor, sondern jeder Kunde kann seine eigenen Wünsche angeben. Damit bestimmen unsere Kunden nicht nur den Preis, sondern auch das Angebot.
Preisvorteile für die Kunden
LetsBuyIt.com bietet Internet-Nutzern die Möglichkeit, sich in virtuellen Einkaufsgemeinschaften zusammenzuschließen. So können Markenprodukte zu Preisen gekauft werden, die bisher nur Großabnehmern vorbehalten waren. Je mehr Interessenten sich für ein Produkt finden, desto kleiner wird der Preis. Im Auftrag seiner Kunden beschafft LetsBuyIt.com gewünschte Produkte und verhandelt bestmögliche Preise mit Herstellern und Lieferanten.
Das LetsBuyIt.com-Produktspektrum auf einen Blick: (kann sich von Land zu Land unterscheiden)
Computer: Digital Imaging, Gaming, Software, Zubehör
Elektro-Kleingeräte: Kaffee- und Espresso-Maschinen, Staubsauger, Körperpflege, Küchenmaschinen
Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde
Services: Reisen & Hotel, Tickets, Gutscheine
Sound: Lautsprecher, Car Hifi, Kompaktanlagen
Specials
Sport & Freizeit: Action & Funsport, Fitness, Outdoor, Tennis, Squash & Badminton
Telekommunikations: Festnetztelefone, Mobiltelefone, Zubehör Vision: TV, DVD, Foto, Video, Zubehör
Finanzen: Investment Fonds, Versicherungen
Wein & Genuss: Wein, Champagner, Whiskey
Unsere Vision
Wir wollen eine starke Einkaufsgemeinschaft aufbauen und dem Kunden einen höheren Nutzen bieten als jede andere Community im Internet, indem wir es unseren Mitgliedern ermöglichen, ihre Nachfrage zu bündeln und so günstigere Preise für Markenartikel zu erzielen.
Delisting-Regelungen der Deuschen Börse AG
Was bedeuten die geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob LetsBuyIt.com als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein wird, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24. Oktober festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung ist nun vom Gericht auf den 28. November verschoben worden.
FAQs zur aktuellen Situation
1. Warum hat man sich zu dieser Umstrukturierung entschieden?
Wir haben uns entschieden, Stellen abzubauen und alle Back-Office-Funktionen in Deutschland und Schweden zu bündeln, um unsere Kosten zu senken und gleichzeitig die Effizienz zu erhöhen. Im Zuge dessen ist die französische Geschäftsstelle geschlossen und das Büro in Großbritannien stark verkleinert worden. Wir glauben, dass unser neues Geschäftsmodell es uns ermöglichen wird, unsere größte Stärke auszuschöpfen - das Konzept der gebündelten Nachfrage.
2. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
3. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
3. Wie steht LetsBuyIt.com zur Delisting-Regel der Deutschen Börse? Könnte es in den nächsten Monaten zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Neuen Markt kommen?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob wir als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein werden, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
4. Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24. Oktober festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung ist vom Gericht nun auf den 28. November verschoben worden.
5. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
6. Wann und wie wird die angekündigte Kapitalerhöhung vonstatten gehen?
Sobald die neue Finanzierungsrunde abgeschlossen wurde, wird die Kapitalerhöhung durchgeführt.
7. Wann wird der 9-Monatsbericht 2001 veröffentlicht werden?
Der Q3-Bericht wird in der letzten November-Woche erscheinen.
8. Wie erfahre ich schnell von LetsBuyit.com-Neuigkeiten?
Sie können sich hier in unseren Presseverteiler aufnehmen lassen. So erhalten Sie per E-Mail unsere Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen.
So jeder kann sich nun selber ein Bild von Letsbuyit.com machen und nicht stundenlang drüber zu diskutieren.
Im November erwarten wir nun noch den 9-Monatsbericht und das Ergebniss der Gerichtsverhandlung über den Ausschluss durch die Deutsche Börse!
Grüsse KINI ( DIE AMEISE )
Vom Start weg an die europäische Pole-Position
Gegründet wurde LetsBuyIt.com im Januar 1999 in Schweden. Im April ging das Angebot von LetsBuyIt.com dort online. Im August folgten die anderen skandinavischen Länder Dänemark, Finnland und Norwegen, im Oktober 1999 auch Deutschland und Großbritannien. Mit dem Start der LetsBuyIt.com-Sites in Österreich, der Schweiz, Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Italien und Irland im ersten Halbjahr 2000 entstanden 14 nationale Websites mit über 1.200.000 registrierten Mitgliedern. Aufgrund von im Februar 2001 durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen ist LetsBuyIt.com momentan nur in Deutschland, Großbritannien, Schweden und Frankreich tätig - den Ländern, die vor der Umstrukturierung für circa 90% der Gesamtumsatzes standen.
LetsBuyIt.com - Partner der ganz Großen
Über unsere Partner kann LetsBuyIt.com inzwischen auf Produkte von mehr als 150 namhaften Markenartiklern - von Fujitsu Siemens, Aiwa und LG über Psion und Nikon bis hin zu Pioneer, Pentax und Logitech - zurückgreifen. 2001 sind diverse Kooperationen und strategische Partnerschaften abgeschlossen worden, zuletzt eine breit angelegte Kooperation mit KarstadtQuelle, Europas größtem Warenhaus- und Versandhandelskonzern.
Innovatives Konzept
Ein weiteres Differenzierungsmerkmal gegenüber unseren Wettbewerbern: LetsBuyIt.com gibt die Produkte nicht allein vor, sondern jeder Kunde kann seine eigenen Wünsche angeben. Damit bestimmen unsere Kunden nicht nur den Preis, sondern auch das Angebot.
Preisvorteile für die Kunden
LetsBuyIt.com bietet Internet-Nutzern die Möglichkeit, sich in virtuellen Einkaufsgemeinschaften zusammenzuschließen. So können Markenprodukte zu Preisen gekauft werden, die bisher nur Großabnehmern vorbehalten waren. Je mehr Interessenten sich für ein Produkt finden, desto kleiner wird der Preis. Im Auftrag seiner Kunden beschafft LetsBuyIt.com gewünschte Produkte und verhandelt bestmögliche Preise mit Herstellern und Lieferanten.
Das LetsBuyIt.com-Produktspektrum auf einen Blick: (kann sich von Land zu Land unterscheiden)
Computer: Digital Imaging, Gaming, Software, Zubehör
Elektro-Kleingeräte: Kaffee- und Espresso-Maschinen, Staubsauger, Körperpflege, Küchenmaschinen
Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde
Services: Reisen & Hotel, Tickets, Gutscheine
Sound: Lautsprecher, Car Hifi, Kompaktanlagen
Specials
Sport & Freizeit: Action & Funsport, Fitness, Outdoor, Tennis, Squash & Badminton
Telekommunikations: Festnetztelefone, Mobiltelefone, Zubehör Vision: TV, DVD, Foto, Video, Zubehör
Finanzen: Investment Fonds, Versicherungen
Wein & Genuss: Wein, Champagner, Whiskey
Unsere Vision
Wir wollen eine starke Einkaufsgemeinschaft aufbauen und dem Kunden einen höheren Nutzen bieten als jede andere Community im Internet, indem wir es unseren Mitgliedern ermöglichen, ihre Nachfrage zu bündeln und so günstigere Preise für Markenartikel zu erzielen.
Delisting-Regelungen der Deuschen Börse AG
Was bedeuten die geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und gleichzeitig eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob LetsBuyIt.com als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein wird, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24. Oktober festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung ist nun vom Gericht auf den 28. November verschoben worden.
FAQs zur aktuellen Situation
1. Warum hat man sich zu dieser Umstrukturierung entschieden?
Wir haben uns entschieden, Stellen abzubauen und alle Back-Office-Funktionen in Deutschland und Schweden zu bündeln, um unsere Kosten zu senken und gleichzeitig die Effizienz zu erhöhen. Im Zuge dessen ist die französische Geschäftsstelle geschlossen und das Büro in Großbritannien stark verkleinert worden. Wir glauben, dass unser neues Geschäftsmodell es uns ermöglichen wird, unsere größte Stärke auszuschöpfen - das Konzept der gebündelten Nachfrage.
2. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben. Weitere Vorteile des Agentur-Modells finden Sie in unserer Pressemitteilung.
3. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist ereignislos abgelaufen. Nachdem wir von SSII keine Zahlungen erhalten haben, haben wir aus dem Urteil die Vollstreckung beantragt. Im Zuge dessen befindet sich SSII in der Insolvenz. Ergebnisse des Insolvenzverfahrens werden wir sobald als möglich kommunizieren.
3. Wie steht LetsBuyIt.com zur Delisting-Regel der Deutschen Börse? Könnte es in den nächsten Monaten zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Neuen Markt kommen?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob wir als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein werden, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
4. Was tut LetsBuyIt.com gegen ein eventuelles Delisting vom Neuen Markt?
LetsBuyIt.com hat bereits im September beim Landgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung der geänderten Delisting-Regeln der Deutschen Börse AG beantragt. Ein ursprünglich für den 24. Oktober festgesetzter Termin für die mündliche Verhandlung ist vom Gericht nun auf den 28. November verschoben worden.
5. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
6. Wann und wie wird die angekündigte Kapitalerhöhung vonstatten gehen?
Sobald die neue Finanzierungsrunde abgeschlossen wurde, wird die Kapitalerhöhung durchgeführt.
7. Wann wird der 9-Monatsbericht 2001 veröffentlicht werden?
Der Q3-Bericht wird in der letzten November-Woche erscheinen.
8. Wie erfahre ich schnell von LetsBuyit.com-Neuigkeiten?
Sie können sich hier in unseren Presseverteiler aufnehmen lassen. So erhalten Sie per E-Mail unsere Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen.
So jeder kann sich nun selber ein Bild von Letsbuyit.com machen und nicht stundenlang drüber zu diskutieren.
Im November erwarten wir nun noch den 9-Monatsbericht und das Ergebniss der Gerichtsverhandlung über den Ausschluss durch die Deutsche Börse!
Grüsse KINI ( DIE AMEISE )