Kursmanipulatoren im Blick
vom 31.03.2001 , 08:00 Uhr
Das Mainzer Amtsgericht schrieb vor einigen Wochen Justizgeschichte. Erstmals musste sich ein Angeklagter in einem Hauptverfahren gegen die Anschuldigung verteidigen, Aktienkurse bewusst zum eigenen Vorteil manipuliert zu haben.
Dem Frankfurter Börsen-Tippgeber Egbert Prior wurden falsche Angaben in einer Fernsehsendung zum - damals noch als aufstrebend geltenden - Medienunternehmen EM.TV vorgeworfen. Doch kam der Börsenguru mit einem Bußgeld davon. Beobachter machten dafür auch die Gesetzesbasis verantwortlich, die eine Verurteilung gar nicht zugelassen habe. Geht es nach der Bundesregierung, sollen der Justiz und den Marktwächtern bald schärfere Waffen an die Hand gegeben werden.
Rechtliche Schwierigkeiten
Allerdings ist der Aufbau eines unbestritten notwendigen Rechtsrahmens, der zudem noch die vielfältigen aktuellen Tendenzen berücksichtigt, keine leichte Aufgabe. Schon zu Zeiten der Regierung Kohl hatte man sich deswegen etwas ausgedacht, an dem auch die Nachfolger Gefallen fanden: das so genannte Finanzmarktförderungs-Gesetz, eine Vorschrift mit Fortsetzungen. An der mittlerweile vierten Auflage arbeitet seit geraumer Zeit das dafür zuständige Bundesfinanzministerium. Der neue Entwurf, der im Juni vorliegen soll, gewinnt nun an Konturen. Zu den Hauptthemen gehört der Anlegerschutz. Vor allem in Internet-Plauderecken, "Chatrooms" genannt, würden immer wieder Falsch-Informationen lanciert mit dem Ziel, den Aktienkurs in eine gewünschte Richtung zu lenken, warnt das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). Auch wenn das Börsengesetz solche Aktionen verbietet - der geforderte Nachweis des Vorsatzes ist kaum zu führen, wie der Fall Prior zeigt. So räumen Experten in der Bundesregierung denn auch unumwunden ein, dass sich die geltende Regelung in Form eines einzigen Paragrafen nicht bewährt habe. Künftig will man die Tatbestandsvoraussetzungen klarer fassen und eine breit angelegte Rechtsverordnung erlassen.
Kompetenzen des BAWe stärken
Darin soll unter anderem detailliert auf illegale Handelstechniken eingegangen werden. Mit der Überwachung will der Bund das bereits für den Insiderhandel zuständige BAWe betrauen. Bislang musste die Behörde ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften weitergeben. Doch die sind "auch mit vielen anderen Dingen beschäftigt", heißt es im Finanzministerium. Im Klartext: Die Verfolgung solcher Wirtschaftsdelikte kann schon mal zu kurz kommen. Mit einem sowohl von den Aufgaben als auch vom Personal her erweiterten BAWe erhofft sich der Bund eine wirksame deutschlandweite Marktaufsicht.
Maßnahmen
Um Unternehmens-Eigentümern nach einem Börsengang das schnelle Kassemachen zu verleiden, müssen sie nach dem Willen des Finanzministeriums künftig Aktien-Haltevereinbarungen obligatorisch veröffentlichen. Generell sollen Vorstände und Aufsichtsräte sowie deren unmittelbare Verwandte eigene Aktiengeschäfte binnen zwei Wochen melden müssen; eine ähnliche Vorschrift hatte die Deutsche Börse Anfang März für ihr Wachstumssegment Neuer Markt aufgestellt. In Berlin rechnet man unterdessen nicht damit, dass diese Punkte und zahlreiche weitere Detailregelungen schon in diesem Jahr Gesetz werden. Die Vorschrift müsse wegen der Länderbeteiligung schließlich auch vom Bundesrat gebilligt werden, heißt es.
Doch Anfang 2002 könnte das vierte Finanzmarktförderungsgesetz durchaus in Kraft treten - und dann steht auch voraussichtlich bald das fünfte auf der Tagesordnung. hg
vom 31.03.2001 , 08:00 Uhr
Das Mainzer Amtsgericht schrieb vor einigen Wochen Justizgeschichte. Erstmals musste sich ein Angeklagter in einem Hauptverfahren gegen die Anschuldigung verteidigen, Aktienkurse bewusst zum eigenen Vorteil manipuliert zu haben.
Dem Frankfurter Börsen-Tippgeber Egbert Prior wurden falsche Angaben in einer Fernsehsendung zum - damals noch als aufstrebend geltenden - Medienunternehmen EM.TV vorgeworfen. Doch kam der Börsenguru mit einem Bußgeld davon. Beobachter machten dafür auch die Gesetzesbasis verantwortlich, die eine Verurteilung gar nicht zugelassen habe. Geht es nach der Bundesregierung, sollen der Justiz und den Marktwächtern bald schärfere Waffen an die Hand gegeben werden.
Rechtliche Schwierigkeiten
Allerdings ist der Aufbau eines unbestritten notwendigen Rechtsrahmens, der zudem noch die vielfältigen aktuellen Tendenzen berücksichtigt, keine leichte Aufgabe. Schon zu Zeiten der Regierung Kohl hatte man sich deswegen etwas ausgedacht, an dem auch die Nachfolger Gefallen fanden: das so genannte Finanzmarktförderungs-Gesetz, eine Vorschrift mit Fortsetzungen. An der mittlerweile vierten Auflage arbeitet seit geraumer Zeit das dafür zuständige Bundesfinanzministerium. Der neue Entwurf, der im Juni vorliegen soll, gewinnt nun an Konturen. Zu den Hauptthemen gehört der Anlegerschutz. Vor allem in Internet-Plauderecken, "Chatrooms" genannt, würden immer wieder Falsch-Informationen lanciert mit dem Ziel, den Aktienkurs in eine gewünschte Richtung zu lenken, warnt das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe). Auch wenn das Börsengesetz solche Aktionen verbietet - der geforderte Nachweis des Vorsatzes ist kaum zu führen, wie der Fall Prior zeigt. So räumen Experten in der Bundesregierung denn auch unumwunden ein, dass sich die geltende Regelung in Form eines einzigen Paragrafen nicht bewährt habe. Künftig will man die Tatbestandsvoraussetzungen klarer fassen und eine breit angelegte Rechtsverordnung erlassen.
Kompetenzen des BAWe stärken
Darin soll unter anderem detailliert auf illegale Handelstechniken eingegangen werden. Mit der Überwachung will der Bund das bereits für den Insiderhandel zuständige BAWe betrauen. Bislang musste die Behörde ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaften weitergeben. Doch die sind "auch mit vielen anderen Dingen beschäftigt", heißt es im Finanzministerium. Im Klartext: Die Verfolgung solcher Wirtschaftsdelikte kann schon mal zu kurz kommen. Mit einem sowohl von den Aufgaben als auch vom Personal her erweiterten BAWe erhofft sich der Bund eine wirksame deutschlandweite Marktaufsicht.
Maßnahmen
Um Unternehmens-Eigentümern nach einem Börsengang das schnelle Kassemachen zu verleiden, müssen sie nach dem Willen des Finanzministeriums künftig Aktien-Haltevereinbarungen obligatorisch veröffentlichen. Generell sollen Vorstände und Aufsichtsräte sowie deren unmittelbare Verwandte eigene Aktiengeschäfte binnen zwei Wochen melden müssen; eine ähnliche Vorschrift hatte die Deutsche Börse Anfang März für ihr Wachstumssegment Neuer Markt aufgestellt. In Berlin rechnet man unterdessen nicht damit, dass diese Punkte und zahlreiche weitere Detailregelungen schon in diesem Jahr Gesetz werden. Die Vorschrift müsse wegen der Länderbeteiligung schließlich auch vom Bundesrat gebilligt werden, heißt es.
Doch Anfang 2002 könnte das vierte Finanzmarktförderungsgesetz durchaus in Kraft treten - und dann steht auch voraussichtlich bald das fünfte auf der Tagesordnung. hg