Und was den Mangel an Transparenz betrifft ist es natürlich auch möglich,das man sich in Ermangelung an Information etwas versteift und rein steigert.
Aber dann ganz naiv die Frage in die Runde gestellt:
Wie interpretiert man denn diesen Absatz im GB ?
Wirksamwerden eines Beteiligungsvertrages
Im Januar 2013 ist ein Beteiligungsvertrag zwischen der F.E.N. und der PLE wirksam geworden.
Danach sollen – bei fortbestehender Stimmrechtsmehrheit der F.E.N. an der PLF - die PLE
und ihr Management das bisherige Geschäftsfeld der PLF, das Filmgeschäft alleine ohne
Einfluss der F.E.N. weiterführen. Nur das innerhalb der PLF geplante neue Geschäftsfeld
Kooperationsgeschäft soll unter der Leitung der Geschäftsführung der PLF von den Gesellschaftern
gemeinschaftlich betrieben werden. Weiter wurde vereinbart, dass dauerhaft die
Erträge und ausschüttungsfähigen Gewinne aus dem Filmgeschäft allein der PLE zustehen
und aus dem Kooperationsgeschäft den Parteien pro rata der Beteiligung zustehen sollen.
ONE BIG UNION
