Hast recht. Hab's eben nachgeschlagen.
Bleibt festzuhalten, dass Gewinne auf Aktien, die noch in 2008 gekauft und 2009 innerhalb der Spekufrist wieder veräußert werden, also nicht die Abgeltungssteuer anfällt. Da diese Transaktionen dann ja aber als "privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG" gelten, fällt auf diese Gewinne eben der individuelle Steuersatz an, wobei Aktien aber dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Was das im einzelnen genau heißt, muss nun jeder fürs sich selbst klären.
Aber nicht, dass hier einer von unseren Neuankömmlingen am Ende noch denkt, dass er auf Gewinne bei den angedienten gar keine Steuern zahlen muss, sofern er 2008 noch kauft und sie sich am 8.1.2009 dann von Schaeffler zu 75 EUR abkaufen lässt. Steuer fällt in jedem Fall dann an, wenn einer seinen Freibetrag ausgeschöpft hat oder er keine NV-Bescheinigung vorweisen kann.
Wobei, wenn ich hier nun was von individuellem Steuersatz (bzw. Progression) lese, dann denke ich, dass einige mit der Abgeltungssteuer günstiger fahren würden...