habe jetzt diese Seite mir angeseheen. Klar die kannte ich schon.
Aber auch da wird klargestellt, dass die Schriftsätze , der jeweiligen und des Gerichts, NICHT öffentlich sind. Also wir davon i.R. nichts erfahren!
Also ergibt sich weder am Donnerstag noch irgendwie ein paar Tage später für uns Anleger, Aktionäre oder Spekulanten etwas, was auf den Kurs Einfluss haben könnte.
Das sagte ich ja so, und das ist auch so richtig.
Nur nochmals, weil es "so schön ist", wollte ich kurz darstellen, warum und weshalb die Stadt Dreseden klagt.
Die Gagfah bzw. die entsprechende Besitztochter hat mehrere Wohnungen einzeln,o der auch im Paket, als mehrere Mehrfamilienhäusser verkauft. Dieses durfte sie auch und war so vertraglich vereinbart.
Nur, so der Vorwurf der Stadt Dresden musste das Vorkaufsrecht des jeweiligen Mieters der Wohnung, bbzw. der Wohnungen, in den Kaufvertrag festgeschrieben werden.
Nicht nur für diesen Fall, sondern für alle Verstossfälle wurde eine Vertragsstrafe von 2 Mio je Wohnung und Jahr, bis zum Auslaufen der Bindung, vereinbart.
Die Bindung läuft 2016 aus.
Somit verlangt die Stadt für eine Wohnung die in 2007 verkauft wurde, dann für acht Jahre, die eben auf dieser verkaufte WOhnungg , vermeindlich nicht mehr die Verpflichtung lag, dass diese zuerst bei einem Weiterverkauf dem Mieter zu Vorzugskonditionen angeboten werden musste, 16 Millionen Euro.
Also je Jahr wo diese Verpflichtung nicht enigehalten wurde 2 Mio Euro.
Die durchschnittliche Woba-Wohnung in Dresden war und ist etwa 40,000 Euro wert. Also etwa 2 % ist der Gesamtwert des Gegenstandes , im Verhältnis wie hoch die vertragsstrafe sein soll.
D.h. wenn die Bindung nicht mehr vorhanden sein sollte, soll der damlaige Verkäufer die Stadt Dresden, je Jahr das rund 50 fache des Wertes als Vertragsstrafe bekommen.
Wir sind keine Juristen.
Aber jeder gesunde Menschenverstand würde nicht mal verstehen, dass eine Strafe je Jahr, auch nur halb so hoch sein kann, wie der Wert der Sache!
Man verkaufte also eine Wohnung für vielleicht 80,000 Euro- weil die verkauften WOhnungen eher wertigen waren, und soll nun wegen dieses Verkaufs für 80,000 Euro und mit evtl so 20,000 Gewinn, die Verpflichtung haben, eben weil der Mieter kein Vorkaufsrecht mehr hat, auch in dem Falle wo es gar keinen Mieter mehr gab, dafür dann 2 Mio je Jahr zahlen zu müssen.
Das ist eben kein Schadensersatz, denn dafür könnte man ja die ganze Familie des Mieters im Adlon einquartieren, sondern eine Vertragsstrafe.
Ob sowas richtig, berechtigt, oder nach Recht und Gesetz ist, beurteilen die Gerichte.
Nach meinem Rechtsempfinden kann das nicht sein - ist sowas grob , sogar vorsätzlich rechtsmissbräuchlich.
Aber ich bin Laie!