zur Beko vom Leadmanager kann unter
www.rzb.at/rzb/home.nsf/...22/F18E9690301341FA4125666A00395241
abgefragt werden. das it-unternehmen beko hat heute infos zum rückkauf eigener aktien bekanntgegeben. kurs legte heute über 6 % zu (= kursgewinner des tages nr 4!!) und dies bei rückläufiger gesamttendenz des marktes. hier ist noch viel drinnen!!!!
seht auch nach auf
www.wallstreet-online.de/board2/...s.php3?thread=36934&forum=8
24.8.99: BEKO - RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN
Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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BEKANNTMACHUNG
Mit Bundesgesetzblatt der Republik Österreich, BGBl Teil I Nr.
187/1999, ist am 20. 8. 1999 das Aktienrückerwerbsgesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz dürfen österreichische Aktiengesellschaften, deren Aktien an Börsen oder geregelten Märkten, wie etwa dem Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, notieren, eigene Aktien unter erleichterten Bedingungen erwerben. Eigene Aktien dürfen nur aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses, der den Aktienerwerb für eine Dauer von höchstens 18 Monaten gestattet, und nur bis zu einem Anteil von 10% am Grundkapital, erworben werden. Der Aktienerwerb zum Zweck des Handels mit den eigenen Aktien ist nach den Bestimmungen des Aktienrückerwerbsgesetzes unzulässig. Der dem Aktienrückerwerb zugrunde liegende Hauptversammlungsbeschluss ist in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern zu veröffentlichen, und hat weiters anzugeben, zu welchem niedrigsten und zu welchem höchsten Gegenwert der Aktienrückkauf erfolgen soll, bis zu welchem Anteil am Grundkapital die Gesellschaft zum Kauf eigener Aktien ermächtigt ist und für welchen Z
eitraum die Ermächtigung zum Aktienrückerwerb gegeben wurde. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Aktienrückerwerbsgesetzes und unter Kenntnis der wesentlichen darin vorgesehenen Bestimmungen, hat die Hauptversammlung der BEKO Holding Aktiengesellschaft - unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Aktienrückerwerbsgesetz in Kraft tritt - den Vorstand auf die Dauer von 18 Monaten ab dem Inkrafttreten des Aktienrückerwerbsgesetzes ermächtigt, Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zu erwerben. Der niedrigste Gegenwert für den Rückerwerb eigener Aktien beträgt EURO 1,-- je Aktie, der höchste Gegenwert für den Rückerwerb eigener Aktien beträgt EURO 100,-- je Aktie. Weiters ist der Vorstand verpflichtet, jedes im Rahmen dieser Ermächtigung durchgeführte Rückkaufprogramm unter Angabe der Dauer des jeweiligen Rückkaufprogramms in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu veröffentlichen. Mit Inkrafttreten des Aktienrückerwerbsgesetzes am 20. 8. 1999 ist dieser Beschlus
s vom 28. 5. 1999, der am 24. 8. 1999 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde, in Rechtskraft erwachsen. Die BEKO Holding Aktiengesellschaft ist somit seit 20. 8. 1999 für die Dauer von 18 Monaten ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % am Grundkapital zu erwerben. Der Erwerb der Aktien wird über den Wertpapierhandel am Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
Der Vorstand der BEKO Holding Aktiengesellschaft
Ende der Mitteilung
Tuesday, 24 August 1999 08:58:33
Mfg Mr Schottenring
www.rzb.at/rzb/home.nsf/...22/F18E9690301341FA4125666A00395241
abgefragt werden. das it-unternehmen beko hat heute infos zum rückkauf eigener aktien bekanntgegeben. kurs legte heute über 6 % zu (= kursgewinner des tages nr 4!!) und dies bei rückläufiger gesamttendenz des marktes. hier ist noch viel drinnen!!!!
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24.8.99: BEKO - RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN
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Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
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BEKANNTMACHUNG
Mit Bundesgesetzblatt der Republik Österreich, BGBl Teil I Nr.
187/1999, ist am 20. 8. 1999 das Aktienrückerwerbsgesetz in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz dürfen österreichische Aktiengesellschaften, deren Aktien an Börsen oder geregelten Märkten, wie etwa dem Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, notieren, eigene Aktien unter erleichterten Bedingungen erwerben. Eigene Aktien dürfen nur aufgrund eines Hauptversammlungsbeschlusses, der den Aktienerwerb für eine Dauer von höchstens 18 Monaten gestattet, und nur bis zu einem Anteil von 10% am Grundkapital, erworben werden. Der Aktienerwerb zum Zweck des Handels mit den eigenen Aktien ist nach den Bestimmungen des Aktienrückerwerbsgesetzes unzulässig. Der dem Aktienrückerwerb zugrunde liegende Hauptversammlungsbeschluss ist in den öffentlichen Bekanntmachungsblättern zu veröffentlichen, und hat weiters anzugeben, zu welchem niedrigsten und zu welchem höchsten Gegenwert der Aktienrückkauf erfolgen soll, bis zu welchem Anteil am Grundkapital die Gesellschaft zum Kauf eigener Aktien ermächtigt ist und für welchen Z
eitraum die Ermächtigung zum Aktienrückerwerb gegeben wurde. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Aktienrückerwerbsgesetzes und unter Kenntnis der wesentlichen darin vorgesehenen Bestimmungen, hat die Hauptversammlung der BEKO Holding Aktiengesellschaft - unter der aufschiebenden Bedingung, dass ein Aktienrückerwerbsgesetz in Kraft tritt - den Vorstand auf die Dauer von 18 Monaten ab dem Inkrafttreten des Aktienrückerwerbsgesetzes ermächtigt, Aktien der Gesellschaft bis zu einem Anteil von 10% am Grundkapital der Gesellschaft zu erwerben. Der niedrigste Gegenwert für den Rückerwerb eigener Aktien beträgt EURO 1,-- je Aktie, der höchste Gegenwert für den Rückerwerb eigener Aktien beträgt EURO 100,-- je Aktie. Weiters ist der Vorstand verpflichtet, jedes im Rahmen dieser Ermächtigung durchgeführte Rückkaufprogramm unter Angabe der Dauer des jeweiligen Rückkaufprogramms in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise zu veröffentlichen. Mit Inkrafttreten des Aktienrückerwerbsgesetzes am 20. 8. 1999 ist dieser Beschlus
s vom 28. 5. 1999, der am 24. 8. 1999 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht wurde, in Rechtskraft erwachsen. Die BEKO Holding Aktiengesellschaft ist somit seit 20. 8. 1999 für die Dauer von 18 Monaten ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % am Grundkapital zu erwerben. Der Erwerb der Aktien wird über den Wertpapierhandel am Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen.
Der Vorstand der BEKO Holding Aktiengesellschaft
Ende der Mitteilung
Tuesday, 24 August 1999 08:58:33
Mfg Mr Schottenring