Internet Mitarbeiterüberwachung
da kriegste die Software und nen Vortrag über die Rechtslage
www.softguide.de/prog_u/pu_0527.htm
www.kanzlei.de/onlinerecht.htm
Derzeit überwachen 63 Prozent der deutschen Unternehmen die Kommunikation ihrer Mitarbeiter nach innen und nach außen. Das ergab die IT-Security-Studie der InformationWeek in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (siehe Bericht 18/01). Dabei kam heraus, dass von 800 befragten deutschen Unternehmen 49 Prozent die E-Mails ihrer Mitarbeiter prüfen, 40 Prozent sich für die besuchten Webseiten interessieren und 24 Prozent die Telefonnutzung überwachen. Fünf Prozent der Unternehmen checken sogar die Mobiltelefone ihrer Angestellten (siehe Grafik unten). Weltweit überwachen 57 Prozent aller Firmen die E-Mails und 54 Prozent das Surfen ihrer Mitarbeiter im Internet. Amerikanische Methoden der Leistungskontrolle – wie die Überwachung von Fertigungsprozessen per Videokameras – werden hierzulande kaum angewandt. Siemens kontrolliert laut Pressesprecherin Miriam Steffens die Mitarbeiterkommunikation gar nicht. Telefon und Internet dürfen nach der Siemens-Arbeitsordnung nur dienstlich genutzt werden. Die HypoVereinsbank geht nach den Worten von Sprecher Knut Hansen davon aus, dass die Angestellten das Internet ausschließlich zu Arbeitszwecken nutzen. Dennoch speichert die HypoVereinsbank die E-Mails und die Internetnutzung ihrer Mitarbeiter. Bei begründetem Verdacht ist der Zugriff auf diese Daten – unter Beteiligung des Betriebsrates – erlaubt. Gleiches gilt für Siemens. Beide Konzerne setzen eine Software ein, die sexistische und rassistische Webseiten herausfiltert. Werden solche Internetseiten von Unternehmens-PCs aus angeklickt, können auch ganze Unternehmen mit dem Strafrecht konfrontiert werden.
Der Arbeitsrechtler Michael Kliemt moniert, dass es bislang in Deutschland kein Urteil gibt, das klarstellt, ob Arbeitgeber in private E-Mails auf Unternehmensrechnern schauen dürfen. Es sei denn, es besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung. So entdeckte kürzlich ein Unternehmensberater, der bei einer Großbank Software installierte, dass ein Abteilungsleiter häufig Webseiten mit Kinderpornografie besuchte. Die fristlose Kündigung folgte. Ebenfalls fristlos entlassen wurde ein Düsseldorfer Manager, der in drei Monaten während der Arbeitszeit 30 Stunden auf Pornoseiten gesurft, 20 Erotik-Videoclips aufs Firmenlaptop heruntergeladen und über die Firmen-E-Mail-Adresse Kontakt zu Prostituierten pflegte. Die Kündigung ohne Abmahnung erfolgte laut einem Urteil des Arbeitsgerichtes Düsseldorf vom 1. August 2001 zurecht. Es habe sich um eine schwere Pflichtverletzung gehandelt, deren Rechtswidrigkeit der Arbeitnehmer erkennen konnte. Zumal der Arbeitgeber im Vorfeld das Herunterladen gesetzeswidriger, rechtsradikaler oder pornografischer Inhalte untersagt hatte. Dabei müssen es nicht einmal zweifelhafte Webinhalte sein, an denen sich die Arbeitgeber stören. Alleine die verschwendete Arbeitszeit kostet die Firmen viel Geld. Privates Surfen am Arbeitsplatz ist aber für viele Unternehmen ein heikles Thema: Der Frankfurter Arbeitsrechtler Günther Heckelmann von der internationalen Anwaltskanzlei Baker & McKenzie glaubt, dass 70 Prozent aller deutschen Unternehmen aus Furcht vor einer etwaigen Verletzung der Datenschutzgesetze bisher keine verbindliche Regelung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz getroffen haben.
www.informationweek.de/index.php3?/...els/channel35/012416.htm