Werd auch zeichnen und die Aktien zunächst halten, auch falls wir 2,15 nochmal sehen sollten.
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heute kommt es zur einmaligen Verkaufsgelegenheit, bevor die Aktie wieder um erheblichen Teil des Kurses absacken würde, ab 2,1€ bin ich wieder dabei ...
es gehen heut morgen relativ große pakete über den tisch ...
allerdings werden auch große stücke verkauft ... bin mal gespannt ob wir heut bloß einen großen abverkauf sehen oder tatsächlich einen nachhaltigen anstig ...
der chart sieht gut aus ...
ich weiß das man meine Frage die jetzt stelle nicht pauschalisieren läßt, jedoch würde mich interessieren was Ihr denkt, um wieviel der Kurs nach der Kapitalerhöhung sinken könnte ???
Vlt. habt ihr ja Erfahrungen gesammelt !!! ;-)
Greetz
Mav
mitgemacht haben. Soll ich jetzt meine altaktien mit den neuen mischen oder die Neuen seperat kaufen? Gibt des da eine unterschied bzw. vorteil oder nachteil ?
Danke für eure antworten...
13. Juli 2009 22:31
INFINEON AG – WKN 623100 – spekulativer Tradingbuy mit KZ 3,00 - 3,10 € Die Analysten vom tradersreport würden eine spekulative Longposition in den Aktien der INFINEON AG mit der WKN 623100 bis max. 2,80 € aufbauen.Ich würde das nicht unbedingt Negativ sehen, denn wenn die BZR gehandelt werden, würde man mit aller Gewalt versuchen den Kurs zu drücken. Wenn der Inf. Kurs aber weiter steigt, haben die Altaktionäre mehr Interesse Ihre BZR auszuüben und Apollo bekommt weniger Aktien.
Gruß Georg
Abgeltungssteuer= 25%! FiFo-Methode=First in - First out.
BZR-Handel: „Erhält der Anteilsinhaber Bezugsrechte zugeteilt, werden diese gemäß § 20 Absatz 4a Satz 4 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2009 mit Anschaffungskosten 0 Euro einge-bucht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Altanteile vom Anteilseigner vor dem 1. Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden. Das Anschaffungsda-tum der Altanteile geht auf die Bezugsrechte über. Veräußert der Anleger später die Bezugs-rechte, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn somit nur in den Fällen, in denen auch die zugrunde liegenden Altanteile steuerlich verstrickt sind. Wurden die Anteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, unterliegt die Veräußerung der zugeteilten Bezugsrechte nicht der Abgeltungsteuer; sofern die Jahresfrist des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG noch nicht abgelaufen ist, muss der Anleger ggf. ein privates Veräußerungsgeschäft in seiner Steuerer-klärung deklarieren.
| Börse Go Intel überzeugt - Aktie nachbörslich deutlich im Plus von Christian Hoyer Dienstag 14. Juli 2009, 22:50 Uhr
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San Jose (BoerseGo.de) - Der weltgrößte Chiphersteller Intel berichtet für das zweite Quartal einen Gewinn von 0,18 Dollar pro Aktie und übertrifft damit die Erwartungen von Wall Street um 10 Cent. Der Umsatz fällt gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 15,3 Prozent auf 8,02 Milliarden Dollar, was ebenfalls über den Konsensschätzungen der Analysten von 7,28 Milliarden Dollar liegt. Auch die Bruttogewinnmarge fällt im zweiten Quartal mit 50,8 Prozent deutlich über den Erwartungen von 46,6 Prozent aus. Der größte Halbleiterhersteller gilt als wichtiger Gradmesser für den Zustand der gesamten Industrie, die Chips von Intel werden
Das Management teilt mit, dass das Ergebnis für das zweite Quartal die sich verbesserten Rahmenbedingungen im PC-Markt wiederspiegelt und das Wachstum im zweiten Quartal gegenüber dem Vorquartal die höchste Wachstumsrate seit dem Jahr 1988 aufweise. Das Management rechnet mit einer weiteren Erholung des PC-Marktes in der zweiten Jahreshälfte 2009. Die Aktie legt nachbörslich aktuell um 6,9 Prozent auf 18,00 Dollar zu. |
ich denke mit den Zahlen von Intel sind wir jetzt endlich im 3 Euro Raum angekommen.
Thema Bezugsrechte und IFX: Ich würde erstmal warten bis das Angebot auf dem Tisch liegt bevor ihr den Bezugsrechten irgendeinen Wert zumesst und den Kurs danach zu negativ einschätzt. Warscheinlich werden die BZR nicht handelbar, und auch das Thema Haltefristen für junge Aktien ist noch nicht geklärt. Also immer mit der ruhe....
würde ich auf keinen Fall mischen. Jedenfalls nicht ohne meine Bank oder meinen Steuerberater zu fragen.....
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