Die Spitzenverbände der deutschen Industrie wollen Bundesfinanzminister Eichel vorschlagen, die Körperschaftsteuer befristet zu erhöhen. Damit wollen sie größere steuerliche Grausamkeiten der Bundesregierung zur Finanzierung des Wiederaufbaus Ost verhindern.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben einen Vorschlag unterbreitet, wie auch Kapitalgesellschaften dazu beitragen könnten, die Kosten der Flutkatastrophe entlang der Elbe zu finanzieren. Demnach soll der Körperschaftsteuersatz von derzeit 25 Prozent um einen bis anderthalb Prozentpunkte erhöht werden. Dadurch würde der Fiskus jährlich zwischen 800 Millionen und 1,2 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, die für die Beseitigung der Flutschäden verwendet werden könnten.
Die beiden Spitzenverbände begründen ihren Vorstoß damit, dass Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, durch die von der Bundesregierung beschlossene Verschiebung der Steuerreform belastet werden. Sie müssen, wie jeder Einkommensteuerpflichtige, im nächsten Jahr auf die Absenkung des Spitzensteuersatzes von derzeit 48,5 Prozent auf 47 Prozent und des Eingangssteuersatzes von 18,5 Prozent auf 17 Prozent verzichten. Die vorübergehende Erhöhung der Körperschaftsteuer sei ein Gebot der Steuergerechtigkeit, argumentieren die Verbände. So könnten auch die Aktiengesellschaften und GmbHs Solidarität mit den Flutopfern üben. Mit ihrem Zugeständnis wollen die Verbände Forderungen zuvorkommen, die Steuerfreiheit von Veräußerungserlösen bei Beteiligungsverkäufen einzuschränken.
Die beiden Verbände demtierten am Abend den Vorstoß. Über die Erklärung der beiden Spitzenorganisationen hinaus, eine Solidaraktion mittragen zu wollen, gebe es "keine weiteren Erklärungen", betonten BDI und DIHK. Neben dem offiziellen Dementi jedoch zeigte ein Zitat des BDI-Präsidenten Michael Rogowski deutlich die Richtung von BDI und DIHK für die nächsten Tage. Denn auch nach den Worten von Rogowski sollen Kapitalgesellschaften mehr finanzielle Hilfe für die Beseitigung der Hochwasserschäden leisten.
BDI-Chef Rogowski sagte der "Berliner Zeitung", dass an der Bewältigung der Schäden auf alle Steuerzahler beteiligt werden müssten, "also nicht nur die einkommensteuerpflichtigen Bürger und Unternehmer". In einem weiteren Zitat wird Rogowski noch deutlicher: "Wie die Kapitalgesellschaften in diese einmalige Aktion mit einbezogen werden können, muss sorgfältig geprüft werden."
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben einen Vorschlag unterbreitet, wie auch Kapitalgesellschaften dazu beitragen könnten, die Kosten der Flutkatastrophe entlang der Elbe zu finanzieren. Demnach soll der Körperschaftsteuersatz von derzeit 25 Prozent um einen bis anderthalb Prozentpunkte erhöht werden. Dadurch würde der Fiskus jährlich zwischen 800 Millionen und 1,2 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen, die für die Beseitigung der Flutschäden verwendet werden könnten.
Die beiden Spitzenverbände begründen ihren Vorstoß damit, dass Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, durch die von der Bundesregierung beschlossene Verschiebung der Steuerreform belastet werden. Sie müssen, wie jeder Einkommensteuerpflichtige, im nächsten Jahr auf die Absenkung des Spitzensteuersatzes von derzeit 48,5 Prozent auf 47 Prozent und des Eingangssteuersatzes von 18,5 Prozent auf 17 Prozent verzichten. Die vorübergehende Erhöhung der Körperschaftsteuer sei ein Gebot der Steuergerechtigkeit, argumentieren die Verbände. So könnten auch die Aktiengesellschaften und GmbHs Solidarität mit den Flutopfern üben. Mit ihrem Zugeständnis wollen die Verbände Forderungen zuvorkommen, die Steuerfreiheit von Veräußerungserlösen bei Beteiligungsverkäufen einzuschränken.
Die beiden Verbände demtierten am Abend den Vorstoß. Über die Erklärung der beiden Spitzenorganisationen hinaus, eine Solidaraktion mittragen zu wollen, gebe es "keine weiteren Erklärungen", betonten BDI und DIHK. Neben dem offiziellen Dementi jedoch zeigte ein Zitat des BDI-Präsidenten Michael Rogowski deutlich die Richtung von BDI und DIHK für die nächsten Tage. Denn auch nach den Worten von Rogowski sollen Kapitalgesellschaften mehr finanzielle Hilfe für die Beseitigung der Hochwasserschäden leisten.
BDI-Chef Rogowski sagte der "Berliner Zeitung", dass an der Bewältigung der Schäden auf alle Steuerzahler beteiligt werden müssten, "also nicht nur die einkommensteuerpflichtigen Bürger und Unternehmer". In einem weiteren Zitat wird Rogowski noch deutlicher: "Wie die Kapitalgesellschaften in diese einmalige Aktion mit einbezogen werden können, muss sorgfältig geprüft werden."