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danke für die wirklich spannende Info. Dass Dr. Zwanzger nichts mit Herrn Flowers zu tun hat, ist mir schon klar. Nur hätte es ja sein können, dass Kontakt besteht, da Flowers auch zu den geschädigten Aktionären gehört und mit seinem Anteil sicherlich einen der "dicksten Brocken" hat.
zur Verfassungsklage: ist den schon bekannt, ob die Eilentscheidung noch vor dem 5.10 getroffen wird
Gab es bislang je eine Reaktion der HRE auf die Klagen, die bislang eingereicht sind? Auf der Internetseite der HRE findet man bei der Veröffentlichung der Gegenanträge jedenfalls keine.
Bzgl der Europarechtswidrigkeit...welche Europarechte sollen gebrochen sein ...ich weiss nur EU-REcht steht über deutschem Recht (glaub ich zumindest)...
kalwa10 nochmals DANKE!!!!!!!!!!!!!!!! für diese ganzen Infos...ich werde mir jetzt nochmal den Gegenantrag Loerser vornehmen...so ganz habe ich den beim ersten Durchlesen nämlcih nicht verstanden
Fuzzi08, geht mal zu ariva, da ist sein Profil....interessantist, dass er fast überall soviel gift versprüht, insbesondere bei derCoba und uns, selber wohl aber in Solarwerten zu investieren scheint. Du brauchst dem Typ keine Chance mehr geben. Der will nicht diskutieren, der will nur sein Gift ablassen...wie gesagt hier ist sein Profil an....aus Datenschutzgründen gebe ich hier den link nicht ein...aber google aoegod und Du stoesst auf sein Profil bei ariva!
Ich bin echt sauer! Sowas gehört für alle zeiten und für alle Foren gesperrt!
es ist zu hoffen, dasss das BVefG vor dem 5.10. entscheidet. Da gibt es keinerlei Kenntnisse.
Europarecht steht wohl nur dann über deutschem Recht, soweit Deutschland sich zur Anwendung in irgendwelchen Verträgen (zB Römer Verträge ...) verpflichtet hat.
4. Verstoß des § 7 Abs. 1 FMStBG gegen Europarecht
4.1. Verstoß gegen Aktionärsrichtlinie 2007/36/EG
...
4.2. Verstoß gegen Kapitalrichtlinie 77/91/EWG
Artikel 25 der Richtlinie 77/91/EWG (vgl. Anlage K 12) bestimmt, dass jede
Kapitalerhöhung von der Hauptversammlung beschlossen werden muss,
ebenso wie eine Kapitalherabsetzung (Artikel 30 der Richtlinie 77/91/EWG)
4.3. Verstoß gegen Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 56 EG
§ 7 Abs. 1 FMStBG verstößt des weiteren gegen Artikel 56 EG, die
Kapitalverkehrsfreiheit
...
1.4. Verstoß des § 7 Abs. 1 FMStBG gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK)
Aus unter B) V) 1) 1.3.) genannten Gründen verstößt § 7 Abs. 1 FMStBG im
übrigen auch gegen Art. 1 Abs. 1 Zusatzprotokoll zur EMRK vom 20.03.1952.
...
II. Weitere europarechtliche Bedenken
Zu den genannten Erwägungen kommt ergänzend hinzu, dass weitere
Vorschriften des FMStBG einen Verstoß gegen höherrangiges Recht
darstellen:
So wird in § 7 Abs. 3 FMStBG bestimmt, dass der Ausschluss des
Bezugsrechts zur Zulassung des Fonds zur Übernahme der Aktien in jedem
Fall zulässig und angemessen ist. Dies ist nicht vereinbar mit Art. 42 der
Richtlinie 77/91/EWG. Dort heißt es, dass die Rechtsvorschriften der
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Wahnsinn...das muss ich mir jetzt erstmal in Ruhe zu Gemüte führen...Danke vorab!!!
Aber es sieht so aus, als ob sich die Soffin ziemlich warm anziehen muss bzw. unsere Regierung bzw. die Nachfolgeregierung.
Kann man die Klage direkt beim EuGh einreichen oder muss das erst durch deutsche Instanzen?
die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte wohl gering sein. Das heisst, man kann sich auf Jahre der Prozesse einstellen!
Gäbe es denn die Möglichkeit der Sammelklagen? Ich frage, weil ich davon ausgehen, dass Flowers wohl irgendwie auch rechtlich vorgehen muss. Da würde es sich doch anbieten, sich zusammenzuschliessen.
Gobt es von Seiten der HRE und/oder Soffin/ REgierung oder irgendwem irgendwelche Stellungnahmen zu diesen vielfältigen rechtlichen Schritten?
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...da kann man nur hoffen, dass die Steinlaus Taktgefühl hat....aber auch da wird sie rumstolpern...sehr amüsant!
Übrigens der Weblink funktioniert nicht!
Rookie...wo hast Du den Aufruf gefunden?
Ich habe meine Stimme per Formular bereits abgegeben...insofern ist da nichts mehr zu machen. Allerdings mit mehr als mit NEIN kann dieser Frank auch nicht stimmen...aufgrund der Stimmrechtsverhältnisse ist klar, wie es ausgehen wird.....ich glaube, der Tanz findet auf dem juristischen Parkett statt. Die HV ist da nur nette Show und hat nichts zu sagen...falls die HV denn stattfindet. Denn wenn Dr. Zwanzger einen Eilbeschluss erwirken könnte, der zumindest klarstellt, dass Klärungsbedarf ist, dann bedeutet das vielleicht, dass der Squeeze-Out erstmal verschoben werden muss.
Was ich allerdings gut und beruhigend finde - und das geht mir übrigens seit meinem Anruf bei Flowers so: es tut sich was. Und das hat dieses Froum diese Woche wirklich geszeigt. Hier nochmal ein DANKE an kalwa10 für die wirklich interessanten Infos.
Übrigens rookie72....ich finde es immer wieder erstaunlich, welche Infos du "ausgräbst"...alle Achtung.
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ich schliesse mich Deiner Meinung nicht an.
Es geht hier nicht darum, ob wir beim Squeeze-out ein paar Cents höher rauskommen können. Du magst diese Erfahrung in früheren SO so gemacht haben. Dieser hier ist anders: hier wurde ein Gesetz, ein Lex HRE, geschaffen. Und genau darum geht es. Ich habe bereits nach meinem Telefont mit dem Mitarbeiter von Flowers, der die HRE, betreut, geschrieben, dass es Flowers (und wie mittlerweile klar: nicht nur FLowers) nur darum geht, drin zu bleiben. Und das wird er versuchen rechtlich durchzusetzen. Nach meinem Telefonat bin ich mehr denn je überzeugt, dass sich die Regierung warm anziehen muss. Allerdings, und da stimme ich Dir wieder zu, wird das alles nicht in 2 Wochen abgehandelt sein.
Im übrigen halte ich es für rechtlich äusserst schwierig, dem Bund nachzuweisen, dass er die Verschlechterung des Unternehmens mit verschuldet hat. Das wird rechtlich eher "schwammig" sein. Was gehen wird, ist das FMStG auf seine Verfassungsmässigkeit und auch auf seine Kompatibilität mit EU-REcht abzuklopfen. Und genau das wird passieren. Und wenn hier Grundgesetze gebrochen werden, und wenn es nur eines wäre , kann der gesamte "Masterplan HRE" von der Steinlaus in sich zusammenfallen.
Zur Stimmrechtsübertragung: wie bereits vorher hier geschrieben, kann man auch schrieftlich via Formular, das es auf der HRE-Seite gibt, sein Kreuzchen machen. Letzendlich ist das Ding am 5.10 ja schon entscheiden.
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