Hat Letsbuyitcom noch eine Zukunft???

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Bandit:

Hat Letsbuyitcom noch eine Zukunft???

 
31.08.00 17:28
31.08.2000
                   Letsbuyit.com: Noch Zukunft?
                   Financial Times Deutschland


                   Der Internet-Händler Letsbuyit.com N.V. Aandelen (WKN 938006) würde ein
                   Fünftel (rund 80 Personen) entlassen, berichten die Experten von der Financial
                   Times Deutschland.

                   Im zweiten Quartal habe die Internet-Firma mit 43 Mio. Euro mehr als das
                   Sechsfache des Umsatzes als Verlust ausgewiesen. Bei knapp 60 Mio. Euro in
                   der Kasse drohe in diesem Jahr noch das Geld auszugehen. Jetzt komme der
                   Kahlschlag bei den Ausgaben. Das Management stampfe die Werbung auf kleine
                   Beträge ein, setze die Beschäftigen auf die Straße. Monatlich sollen nur noch 6
                   Mio. Euro ausgegeben werden. Das gewähre eine Galgenfrist bis Mitte nächsten
                   Jahres.

                   Das Unternehmen stecke in einem Teufelskreis. Ein Problem – hoher Verlust –
                   werde angegangen. Dabei entstehe aber nur ein neues. Die Intenet-Firma könne
                   nicht mehr schnell genug wachsen.

                   Bei angestrebten jährlichen Ausgaben von rund 70 Mio. Euro und einer
                   großzügigen Marge von zehn Prozent müsse das Unternehmen jährlich 700 Mio.
                   Euro umsetzen, um seine Kosten zu decken. Im ersten Halbjahr seien es nur 11
                   Mio. Euro gewesen. Wie das Umsatzziel erreicht werden solle, bleibe das
                   Geheimnis von Letsbuyit.com.





Meiner Meinung nach : Nein!
Der erste Pleitekandidat am NM!

Grüße
Bandit

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Aule:

ad hoc

 
13.10.00 19:05
 
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

LetsBuyIt.com NV

LetsBuyIt.com N.V. Amsterdam, Niederlande

Das LG Hamburg hat am 13. Oktober 2000 ein Urteil erlassen, nach dem das CoShopping-Modell von LetsBuylt.com in Deutschland gegen das Rabattgesetz und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Die Gesellschaft wird gegen das Urteil Berufung einlegen und weiterhin CoShopping in Deutschland betreiben.

Ende der Mitteilung

13. Oktober 2000, 18:44

jole1:

hatten schon bei der Geburt keine Zukunft !!!!!!! o.T.

 
13.10.00 19:51
Ken Masters:

Na na, Bandit,

 
13.10.00 23:55
Pleitekandidaten gab es am Neuen Markt schon genug. Denk nur an Infomatec und Gigabell. Die Idee hinter diesem Unternehmen ist gar nicht schlecht. Es ist eine Marktlücke gewesen, wurde aber nicht so recht angenommen. Aber man weiß nie, was die Zukunft bringt.

Gruß
Ken Masters
SchwarzerLor.:

Wer zu spät kommt

 
14.10.00 16:56
Den bestraft das Leben respektive die Börse. Noch im letzten Winter hätte notbuyit.com mächtig abgeräumt und nahezu jeden Preis verlangen können. Jetzt, wo die Übertreibungen abgebaut worden sind, hat die Firma zum einen wg. des Affentheaters um die Plazierung (einmalig) und zum anderen wg. einer immer noch zu hohen Geldverbrennungsrate nur wenig Zukunftschancen. Den Markt werden in diesem zu großen Bereich (könnten sich ja auf Teilbereiche spezialisieren) andere dominieren. Eine schon vor Monaten angekündigte Kapitalmaßnahme zum Erwerb frischen Geldes werden die Anleger nicht mitmachen. Nicht kaufenswert...
S.Lord
SchwarzerLor.:

Urteil gegen notbuyit.com (ausführlich)

 
14.10.00 17:33
md HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat heute kurzen Prozess gemacht. Noch am Verhandlungstag fiel auch das Urteil. Demnach wird LetsBuyIt.com untersagt, Co-Shopping zu betreiben. Erst gestern wurde ein Urteil des Landesgerichts Köln veröffentlicht, das dem Unternehmen Primus Powershopping verboten hat. Bei dem so genannten Powershopping oder Co-Shopping handelt es sich um ein Internet-Vertriebssystem. Die Betreiber stellen Waren zu einem Grundpreis ins Netz. Je mehr Käufer sich für das gleiche Produkt finden, desto tiefer fallen die Preise. Für die Hamburger Richter ist das ein Verstoß gegen das Rabattgesetz. Das Urteil sei „nicht überraschend, aber doch ärgerlich“, sagte Justiziarin Romy Hochwald gegenüber Handelsblatt.com. Auch für Rechtsbeistand Stefan Krüger von der Kanzlei Freshfields & Bruckhaus ist der Richterspruch unverständlich. Innerhalb der nächsten 12 Monate falle das Rabattgesetz ohnehin. Seiner Meinung nach lässt sich das umstrittene Vertriebskonzept auch nicht aufhalten. Im Zweifel würden die Co-Shopping-Anbieter ins Ausland abwandern und von dort den deutschen Markt bearbeiten. Zunächst aber werde das Unternehmen „in die Berufung zum Oberlandesgericht gehen“, kündigte Krüger an.
potti:

können die nicht mit ihren ameisen einen film ...

 
14.10.00 17:38
drehen ?
Gut das konzept ist gescheitert; aber was sind der Mantel der Gesellschaft
und der Markenname (incl. der Ameisen ) noch wert ?
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