äußert sich "Dr. Bob (Rechtsanwalt)" einmal dazu, gesetzt den unwahrscheinlichen fall, dass auf diese ankündigung hin tatschlich etwas vermeldet werden sollte.
Strafrechtlich relevant nach:
Insiderhandel betreibt, wer eine Wertpapierorder erteilt oder auslöst und dabei Insiderinformationen ausnutzt. Nach § 14 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist es verboten:
unter Verwendung einer Insiderinformation Insiderpapiere für eigene oder fremde Rechnung oder für einen anderen zu erwerben oder zu veräußern,
einem anderen eine Insiderinformation unbefugt mitzuteilen oder zugänglich zu machen,
einem anderen auf der Grundlage einer Insiderinformation den Erwerb oder die Veräußerung von Insiderpapieren zu empfehlen oder einen anderen auf sonstige Weise dazu zu verleiten.
Diese Handlungen sind gemäß § 38 Abs. 1 WpHG jeweils mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafen bedroht.
Insider
Insider ist jemand, der über eine kurserhebliche Information über ein Insiderpapier oder dessen Emittenten verfügt, bevor diese Information öffentlich bekannt geworden ist.
Insider im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes sind Personen, die
am Kapital eines Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens beteiligt sind
aufgrund ihrer Tätigkeit im Unternehmen Kenntnisse erlangen (zum Beispiel Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder)
wegen ihres Berufes oder ihrer Aufgabe Kenntnisse erlangen (zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Unternehmensberater).
Insiderinformationen aufgrund der Vorbereitung oder Begehung von Straftaten erlangt haben.
de.wikipedia.org/wiki/Insiderhandel
@Mods
Den chatmitschnitt kann ich gern bereitstellen falls interesse besteht.