Großzügige Amnestie für Steuerflüchtlinge

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Nassie:

Großzügige Amnestie für Steuerflüchtlinge

 
25.01.03 19:10

Angeblich großzügigere Amnestie
für Steuerflüchtlinge geplant

Diskussion um Kontrollmitteilungen hält an

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel wollen die befristete Amnestieregelung für Steuerflüchtlinge angeblich deutlich großzügiger gestalten als bisher bekannt. Wie der "Focus" berichtet, will Eichel nur noch dann eine 25-prozentige Pauschalsteuer auf das gemeldete Geldvermögen, wenn das ganze Kapital schwarz erwirtschaftet worden und noch verfügbar ist.  

Steuern auf bereits verbrauchtes Schwarzgeld sollen unter bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.    
 
Kontrollmitteilungen verteidigt
Der SPD-Finanzexperte Joachim Poß hat unterdessen die geplanten Kontrollmitteilungen für Banken über Kapitalerträge ihrer Kunden verteidigt. Um bei der Neuregelung der Zinsbesteuerung den Bürger zur Ehrlichkeit zu bewegen, müsse das "Entdeckungsrisiko steigen", sagte Poß.  
 
"Kontrollmitteilungen sind weltweit erfolgreich eingesetzte Instrumente, in Frankreich, Schweden und Japan auch in Kombination mit einer Abgeltungsteuer."    
 
Schwarzarbeit im Visier
Die genaue Kenntnis über die Höhe der Kapitalerträge biete darüber hinaus "einen wichtigen Ansatz zur Ermittlung auch anderer Besteuerungsgrundlagen", sagte der stellvertretende SPD- Fraktionschef. Er nannte in diesem Zusammenhang verschleierte Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit.  
 
So könnten etwa steigende Kapitalerträge bei stagnierenden Einkünften aus anderen Einkunftsarten und mäßigem Zinsniveau am Kapitalmarkt "Indiz für angelegte Gewinne aus Schwarzarbeit" sein.  
 
Sinn der Abgeltungssteuer

Der Verzicht auf Kontrollmitteilungen würde im Ergebnis bedeuten, dass Erträge aus Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ohne bedeutendes Risiko bei Finanzinstituten angelegt werden könnten, argumentierte Poß weiter. "Keine Behörde könnte aus dem Anwachsen der Kapitalerträge Rückschlüsse auf solche Tätigkeiten ziehen.    
 
Sinn der Abgeltungsteuer soll aber nicht die Förderung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sein, sondern eine einfache, praxisgerechte und international wettbewerbsfähige Besteuerung von Kapitalerträgen."  
 
Höhere Steuerfreigrenze?
Poß schlug vor, die Steuerfreigrenze auf Veräußerungsgewinne von 500 Euro im Jahr auf 1000 Euro zu verdoppeln. "Das begünstigt natürlich in erster Linie Kleinanleger von Wertpapieren.    
 
Die Fondsbranche hat sich ja auch schon positiv geäußert." Wer also nur von Zeit zu Zeit Kursgewinne realisiere, bleibe mit dieser Regelung steuerfrei.  
 
Steuer auf Gemäldeverkauf angedacht
Grundsätzlich seien von der Regelung in erster Linie fremdgenutzte Immobilien und Wertpapiere betroffen. Aber auch nach geltendem Recht seien - außerhalb der jetzt schon geltenden Spekulationsfrist - Gewinne aus der Veräußerung anderer Gegenstände wie Gemälde, Münz- oder Briefmarkensammlungen steuerpflichtig.  
 
"Wer aus seiner Sammlung regelmäßig ein Gemälde mit großem Gewinn verkauft, sollte auch hier Steuern zahlen."    
 
     

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