Sofern du in Österreich steuerlich veranlagt bist, sind Gewinne gegen Verluste immer nur bis zum Ende des Jahres gegenrechenbar, in dem sie anfallen. Ab dem 1.Jänner ist die Uhr wieder auf Null gestellt.
Heißt:
Wenn du z.B vor 3 Jahren einen Verlust REALISIERT hast (also damals Aktien mit Verlust verkauft hast), kannst du das nicht (mehr) mit Gewinnen aus dem aktuell laufenden Jahr gegenrechnen. Der Verlusttopf ist am 1.1. leer.
Hast du SEIT 3 Jahren einen Verlust AM PAPIER, dann hast du den Verlust ja noch nicht "wirklich" - könnte ja wieder steigen. Erst wenn du verkaufst, dann ist's soweit, der Verlust entsteht durch den Verkauf, der Verlusttopf wird gefüllt.
Folglich sollte man - soferne keine anderen Überlegungen dagegensprechen, Kauf- und Verkäufe in gewisser Weise "planen" - wenn es darum geht, den Verlusttopf zu nützen - was im Einzelfall ein Thema sein kann. LG, Dividendius
Heißt:
Wenn du z.B vor 3 Jahren einen Verlust REALISIERT hast (also damals Aktien mit Verlust verkauft hast), kannst du das nicht (mehr) mit Gewinnen aus dem aktuell laufenden Jahr gegenrechnen. Der Verlusttopf ist am 1.1. leer.
Hast du SEIT 3 Jahren einen Verlust AM PAPIER, dann hast du den Verlust ja noch nicht "wirklich" - könnte ja wieder steigen. Erst wenn du verkaufst, dann ist's soweit, der Verlust entsteht durch den Verkauf, der Verlusttopf wird gefüllt.
Folglich sollte man - soferne keine anderen Überlegungen dagegensprechen, Kauf- und Verkäufe in gewisser Weise "planen" - wenn es darum geht, den Verlusttopf zu nützen - was im Einzelfall ein Thema sein kann. LG, Dividendius
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