Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch die Bezugsrechte können die Altaktionäre durch eine Beteiligung an der Kapitalerhöhung (Kauf neuer, zusätzlicher Aktien) ihre prozentuale Beteiligung an der AG halten. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.
Kurz: Wird Kapital erhöht, wird Zahl der Aktien erhöht, Kurs geht dann meistens nach unten.
Greetz
BillyT.