GEZ Rückerstattung

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zu teuer kaufer:

GEZ Rückerstattung

 
29.07.02 16:40
auch auf die gefahr hin das es schon jeder weiß

Thema:  Rundfunk- und Fernsehgebühren GEZ


Betreff: Geld zurück von der GEZ

Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik
Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM
erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.

Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden,daß an diesem
Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht
hat,zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem Antragsteller rückwirkend
für die Jahre 1997,1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59
(insgesamt 115,08 DM) enspr. Euro 58,84) erstattet werden.

ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt!
Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der
Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.

GEZ
50856 Köln
Fax.: 0180-551 070 0






gruß teuer
thorus:

echt jetzt ?!

 
29.07.02 16:54
Ne warme Mahlzeit auf Kosten der GEZ :-)
Das erstemal das ich nicht dem GEZ Geld nachweinen würde ...
MadChart:

Das ist 'n HOAX, Leute...

2
29.07.02 16:56

noch dazu ein ziemlich alter! Nachzulesen hier:

www.tu-berlin.de/www/software/hoax/geztxt.shtml



Gruesse


MadChart
Rexini:

gibt es da einen musterbrief

 
29.07.02 16:58
und eine verlässliche quelle
grus rexini
giffyd:

MadChart...

 
29.07.02 16:58
...mist, Du warst schneller!

Erstaunlich, dass immer noch Leute drauf reinfallen....
Thomastrada.:

Egal ob hoax oder nicht, Hauptsache die zahlen! ;) o.T.

 
29.07.02 16:58
McBoe:

Leider ne "dicke" Ente um es mal Klartext

 
29.07.02 16:59
zu sagen. Schade eigentlich. Hätte ich doch sofort "eingesammelt".
Auch unter www.gez.de nachzulesen.

Schade eigentlich.
dr. vorsicht:

:-(

 
29.07.02 17:01
Es kursiert kettenbriefartig eine Falschmeldung, die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten) würde rückwirkend Rundfunkgebühren zurück erstatten.
Der Bezug auf ein angebliches Urteil des OLG Augsburg ist falsch, es gibt gar kein Oberlandesgericht in Augsburg.
Der folgende Text ist in der kursierenden Falschmeldung enthalten. Es handelt sich um eine Fälschung, die nicht zur Erstattung von GEZ-Gebühren verwendet werden kann. Die GEZ erstattet keine Gebühren auf Grundlage dieses nichtexistenten Urteils, weder mit diesem Text noch mit einem anderen.

MadChart:

@Thomastradamus

 
29.07.02 17:14
:-)))

der war wirklich gut..... *lol*


Gruesse

MadChart
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