da kapital nur noch dort hin kommt, wo es der gesamtkonzern will
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Durch die gewinnwarnung koennte der vorstand ein investitionsstop fuer alle toechter verhaengen.
damit investitionen und ausgaben, die nicht fuer die produktion auserordentlich wichtig sind, ab einem bestimmten betrag durch first sensor genehmigt werden muessen.
Kostenbremse
unser finanzvorstand, haette nach der gewimnearnung, mit diesem instrument eine bessere kostenkontrolle.
der vorstand koennte so bestimmen, wo investiert wrden muss
Der Vorstand koennte Investitionen der Töchter so einschränken, wenn die geplanten Investitionen für dem gesamten First Sensor-Konzern nicht sehr wichtig sind.
Kosten der Töchter ab einem bestimmten Betrag, welche für die Produktion nicht dringend nötig sind,
gehören ab einem bestimmten Betrag vom First Sensor Management aus, genehmigt.
Wenn die gewünschten Investitionen der Töchter für den ganzen First Sensor Konzern nötig sind, können sie genehmigt werden.
Sollten sie nur für die jeweilige Tochter, aber nicht für den Konzern wichtig sein,(Beispiel OLED-Herstellung bei MPD) könnten die Investitionen gestrichen oder auf später verschoben werden.
Der wildwuchs bei den toechtern koennte so eingeschrenkt werden.
da kapital nur noch dort hin kommt, wo es der gesamtkonzern will
Der First Sensor Vorstand muss den Töchtern klar aufzeichen, in welche Bereiche die Töchter wachsen dürfen.
Habe kürzlich gelesen, dass MPD, mitlerweile organische Leuchtdioden anbieten.
Wenn die Töchter, unkontroliert wachsen, hat der Gesamtkonzern kein Kapital für Projekte übrig, die fürm ganzen Konzern nötig sind.
Die Investitionen der Töchter müssen zukünftig vom Gesamtkonzern genehmigt werden, damit kein weiterer Blindwuchs bei den Töchtern entstehn.
So lange die First Sensor-Töchter bei Investitionsfragen selbständig handeln dürfen, wird in Projekte seitens der Töchter Geld investiert, welches für den einzelnen Standort aber nicht für den Gesamtkonzern nötig sind.
MPD hat Geld in die OLED-Produktion gesteckt, obwohl dies nicht im Intresse des Gesamtkonzerns ist.
Investitionsentscheidungen der Töchter gehören zukünftig vom First Sensor Vorstand getroffen, damit kein weiterer Wildwuchs bei den Töchtern entsteht und Kaüpital verschwendet wird, welches im Intresse des Gesamtkonzerns wo anders investiert werden könnte.
Wird Kapital für die Produktion gebraucht ist die Tochter zuständig.
Investitionsentscheidungen gehören zukünftig vom Gesamtkonzern getroffen.
Durch den Wildwuchs der Töchter wird viel zu viel Geld verschwendet.
Der Gesamtkonzern muss bestimmen, in welche Bereiche die Töchter investieren dürfen.
Was bringt es wenn jede Tochter in anderen Bereichen wachsen will und der Gesamtkonzern kein Geld für Investitionen ins Kerngeschäft hat .(Sensorik)
Momentan sind die Intressen des Gesamtkonzerns im Hintergrund. Momentan streiten sich die Chefs aller Packagingtöchter um Aufträge. Egal ob der eigene Standort ausgelastet ist und der Standort der andere Tochter nicht ausgelastet ist, jeder will den neuen Auftrag. Bekommen die Packagingt5öchter Elbau, MPD und Lewicki einen gemeinsamen Chef, können aufträge dort produziert werden, wo die Auslastung am niedrigsten ist. Wenn eine Packagingtochter ausgelastet ist und zwei nicht, gehört beim ausgelastete Standort erst investiert, wenn die Kapazitäten bei den anderen Standorten ausgelastet sind. So lange aber jede Packagingtochter einen eigenen Chef hat, sind die Intressen der einzelnen Töchter im Vordergrung und nicht die Intressen des Gesamtkonzerns. Haben alle Packagingtöchter einen gemeinsamen Chef, kann der Chef genau an dem standort Investitionen genehmigen, wo die Auslastung am wenigsten ist. Hat jede Packagingtochter einen eigenen Chef überwiegen die Intressen einzelner Standorte und nicht des Gesamtkonzerns. In Zukunft muss der Gesamtkonzern bestimmen, in´welche Tochter Investitionen fließen. Dürfen die einzelne Töchter in eigenem Willen investieren entsteht weiterer Wildwuchs. In Zukunft dürfen nur noch Investititionen bei den Töchtern genehmigt werden, die nicht nur im intresse der Töchter sondern auch im intresse des gesamtkonzerns sind. Deswegen müssen Töchter, in Zukunft, Investitionsgenehmigungen bei dem Gesamtkonzern einholen, wenn es nicht dringende Investitionen sind. Dürfen Töchter zukünftig nur noch Investitionen durchführen die unbedingt für die laufende Produktion nötig sind, müssen ab einem gewissen Betrag Genehmigungen vom Gesamtkonzern eingeholt werden. Der Gesamtkonzern kann zukünftig punktuell steuern wo investiert wird. Die Investitionsbereitschaft muss von den Töchtern zum Gesamtkonzern verlagert werden.
Momentan steuern die Töchter Ihre Investitionen.Dadurch wachsen die Töchter in Bereiche, wo es für sie Sinn macht. Das heisst aber nicht, das es im Intresse des Gesamtkonzerns ist.
Investitionsentscheidungen müssen zukünftig punktuell vom Gesamtkonzern erfolgen, damit nicht die Intressen der einzelnen Standorte im Fokus sind, sondern die Intressen des gesamtkonzerns. Momentan haben die Investitionsentscheidungen, die Töchter, was geändert werden muss.
Alles was zum Produktionsbetrieb nötig ist, kann die Tochter verantworten.
Andere Kostenblöcke müssen zukünftig vom Gesamtkonzern genehmigt werden, damit der Gesamtkonzern nötige Investitionen, punktuell genehmigt und die Töchter nicht mehr für Investitionsentscheidungen verantwortlich sind
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