Gericht entscheidet Ende Januar im Penny-Stock-Verfahren
Frankfurt, 11. Dez (Reuters) - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt will im Berufungsverfahren gegen die von der Foris AG erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse Ende Januar eine Entscheidung treffen. Der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats, Wilfried Müller-Fuchs, setzte am Dienstag den Verkündungstermin auf den 29. Januar 2002 fest. Müller-Fuchs deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass er möglicherweise aufgrund fehlender Dringlichkeit zu Gunsten der Deutschen Börse entscheiden werde und somit die von Foris geforderte Aufschiebung der seit Oktober am Neuen Markt geltenden Penny-Stocks-Regelung um ein Jahr abgelehnt. Foris hatte Mitte August vor dem Landgericht Frankfurt für sich eine Verschiebung der Ausschluss-Regeln lediglich um sechs Monate erwirkt.
Nach derzeitigem Beratungsstand habe der Senat beträchtliche Zweifel, ob es einen Verfügungsgrund gibt, der eine Einstweilige Verfügung und damit eine Aufschiebung der Delisting-Regeln für Foris rechtfertige, sagte Müller-Fuchs. Seiner Einschätzung nach geht von der Penny-Stock-Regelung der Deutschen Börse, die unter bestimmten Kriterien den Ausschluss von am Neuen Markt gelisteten Firmen vorsieht, derzeit keine akute Gefahr für die Foris AG aus. Deren Aktienkurs bewege sich gegenwärtig bei zwei Euro und liege damit deutlich oberhalb der Ein-Euro-Marke. "Ich sehe einfach die Gefahr nicht so konkret, wie sie vom Verfügungskläger (Foris) eingeschätzt wird", sagte Müller-Fuchs.
Die Rechtsvertreter der Foris AG halten jedoch bei der Vorlage schwacher Unternehmenszahlen ein Abrutschen der Aktie unter die Marke von einem Euro durchaus für möglich. "Man muss jederzeit damit rechnen, bei schlechten Quartalsergebnissen unter ein Euro zu fallen", sagte Foris-Rechtsvertreter Benedikt Bräutigam. Er hält einen Verfügungsgrund damit für hinreichend konkretisiert.
Sollte das Oberlandesgericht die Forderungen von Foris im Berufungsverfahren ablehnen, habe dies keine Wirkung für andere Firmen am Neuen Markt, sagte Müller-Fuchs. Er verwies darauf, dass der 5. Zivilsenat lediglich über den Verfügungsgrund und nicht über einen Verfügungsanspruch entscheide. In einem Hauptsachverfahren müsse letztendlich geklärt werden, ob die Deutsche Börse eine einseitige Regelwerksänderung, wie im Falle der Penny-Stock-Regelung geschehen, vornehmen kann.
Um das verloren gegangene Vertrauen in das deutsche Wachstumssegment wieder zurückzugewinnen, hatte die Deutsche Börse im Sommer das Regelwerk für den Neuen Markt verschärft. Die seit Oktober geltende Neuregelung sieht vor, Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt auszuschließen. Auch sollen insolvente Firmen vom Wachstumssegment verbannt werden.
Mitte August hatte die Foris AG gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse eine Einstweilige Verfügung und damit einen Aufschub der Regelung von einem halben Jahr erwirkt. Inzwischen sind weitere 20 Firmen dem Beispiel von Foris gefolgt und erwirkten vor Gericht ebenfalls einen Aufschub der Penny-Stock-Regelung von mindestens sechs Monaten. Über die Anträge weiterer sechs Firmen entscheidet das Landgericht am 19. Dezember. Die Deutsche Börse hatte in der jüngsten Vergangenheit immer wieder betont, an der Umsetzung der Delisting-Regeln zum ersten Oktober festhalten zu wollen.
Bislang sind die insolventen Firmen Kabel New Media , Management Data, mb Software, Infomatec und Lipro vom Neuen Markt ausgeschlossen worden. Am vergangenen Freitag waren nach Reuters-Berechungen 19 Firmen vom Ausschluss aus dem Wachstumssegment bedroht, weil sie die erforderlichen Grenzwerte seit mindestens 30 Handelstagen nicht erreicht hatten. Davon haben neun Firmen einen Aufschub der Delisting-Regeln bis April 2002 erwirkt.
Frankfurt, 11. Dez (Reuters) - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt will im Berufungsverfahren gegen die von der Foris AG erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse Ende Januar eine Entscheidung treffen. Der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats, Wilfried Müller-Fuchs, setzte am Dienstag den Verkündungstermin auf den 29. Januar 2002 fest. Müller-Fuchs deutete in der mündlichen Verhandlung an, dass er möglicherweise aufgrund fehlender Dringlichkeit zu Gunsten der Deutschen Börse entscheiden werde und somit die von Foris geforderte Aufschiebung der seit Oktober am Neuen Markt geltenden Penny-Stocks-Regelung um ein Jahr abgelehnt. Foris hatte Mitte August vor dem Landgericht Frankfurt für sich eine Verschiebung der Ausschluss-Regeln lediglich um sechs Monate erwirkt.
Nach derzeitigem Beratungsstand habe der Senat beträchtliche Zweifel, ob es einen Verfügungsgrund gibt, der eine Einstweilige Verfügung und damit eine Aufschiebung der Delisting-Regeln für Foris rechtfertige, sagte Müller-Fuchs. Seiner Einschätzung nach geht von der Penny-Stock-Regelung der Deutschen Börse, die unter bestimmten Kriterien den Ausschluss von am Neuen Markt gelisteten Firmen vorsieht, derzeit keine akute Gefahr für die Foris AG aus. Deren Aktienkurs bewege sich gegenwärtig bei zwei Euro und liege damit deutlich oberhalb der Ein-Euro-Marke. "Ich sehe einfach die Gefahr nicht so konkret, wie sie vom Verfügungskläger (Foris) eingeschätzt wird", sagte Müller-Fuchs.
Die Rechtsvertreter der Foris AG halten jedoch bei der Vorlage schwacher Unternehmenszahlen ein Abrutschen der Aktie unter die Marke von einem Euro durchaus für möglich. "Man muss jederzeit damit rechnen, bei schlechten Quartalsergebnissen unter ein Euro zu fallen", sagte Foris-Rechtsvertreter Benedikt Bräutigam. Er hält einen Verfügungsgrund damit für hinreichend konkretisiert.
Sollte das Oberlandesgericht die Forderungen von Foris im Berufungsverfahren ablehnen, habe dies keine Wirkung für andere Firmen am Neuen Markt, sagte Müller-Fuchs. Er verwies darauf, dass der 5. Zivilsenat lediglich über den Verfügungsgrund und nicht über einen Verfügungsanspruch entscheide. In einem Hauptsachverfahren müsse letztendlich geklärt werden, ob die Deutsche Börse eine einseitige Regelwerksänderung, wie im Falle der Penny-Stock-Regelung geschehen, vornehmen kann.
Um das verloren gegangene Vertrauen in das deutsche Wachstumssegment wieder zurückzugewinnen, hatte die Deutsche Börse im Sommer das Regelwerk für den Neuen Markt verschärft. Die seit Oktober geltende Neuregelung sieht vor, Firmen, deren Aktien längere Zeit unter einem Euro gehandelt werden und deren Marktkapitalisierung dauerhaft unter 20 Millionen Euro liegt, vom Neuen Markt auszuschließen. Auch sollen insolvente Firmen vom Wachstumssegment verbannt werden.
Mitte August hatte die Foris AG gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse eine Einstweilige Verfügung und damit einen Aufschub der Regelung von einem halben Jahr erwirkt. Inzwischen sind weitere 20 Firmen dem Beispiel von Foris gefolgt und erwirkten vor Gericht ebenfalls einen Aufschub der Penny-Stock-Regelung von mindestens sechs Monaten. Über die Anträge weiterer sechs Firmen entscheidet das Landgericht am 19. Dezember. Die Deutsche Börse hatte in der jüngsten Vergangenheit immer wieder betont, an der Umsetzung der Delisting-Regeln zum ersten Oktober festhalten zu wollen.
Bislang sind die insolventen Firmen Kabel New Media , Management Data, mb Software, Infomatec und Lipro vom Neuen Markt ausgeschlossen worden. Am vergangenen Freitag waren nach Reuters-Berechungen 19 Firmen vom Ausschluss aus dem Wachstumssegment bedroht, weil sie die erforderlichen Grenzwerte seit mindestens 30 Handelstagen nicht erreicht hatten. Davon haben neun Firmen einen Aufschub der Delisting-Regeln bis April 2002 erwirkt.