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super Beitrag, vielen Dank.
Auch Flatex hat sich heute gemeldet. Die ADR geschädigten sollen bitte bis zum 25 Sept. den Antrag auf eine Sondergenehmigung bei der Bundesbank stellen.
Dabei erklärt die DBB Zitat: ,..... Es wird zudem darauf hingewiesen, dass dem Umtausch von o. g. Aktienzertifikaten das Bereitstellungsverbot des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 nach der unverbindlichen Rechtsauffassung der Deutsche Bundesbank – auch ohne eine nach Artikel 6b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 erteilte Genehmigung – nicht entgegensteht, wenn und soweit die jeweilige Transaktion nicht mit einem Zufluss von Geldern an den NSD verbunden ist(bspw. durch (mittelbare) Zahlung einer Gebühr).
Die DBB fügt noch hinzu, Zitat: .... Die Deutsche Bundesbank hat diesbezüglich keinen Einfluss auf das Handeln anderer Marktakteure und deren geschäftspolitische Entscheidungen...... Das will ich schwer hoffen und stelle mir nun die Frage: was soll das Ganze?! Auf welcher Rechtsgrundlage stört die EU eine Rechtsverbindliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Anleger und dem DR-Agenten die im Einklang mit dem damals beim Vertragsabschluss geltendem Recht zustande gekommen ist. Keiner von den beiden, weder der Anleger noch die Mellonbank als DR-Agent waren damals, oder sind heute sanktioniert. Die Verträge wurden gekündigt lange bevor die EU mit den Sanktionen angefangen hat und beide Parteien haben vertraglich gesicherte Rechte und Pflichten aus dieser Zeit. Wer sie an der ausübung dieser Rechte hindert muss für den Schaden aufkommen. Die von der NSD empfohlene Vorgehensweise zur Abwicklung der ADRs sieht die Mitwirkung von der Clearingstellen nicht vor.
Ich denke das Schreiben von Flatex beschreibt eine andere Vorgehensweise
Zitat:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag eigenständig bis zum 25. September 2023 bei der Deutschen Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de). Gerne stellen wir (also Flatex) Ihnen die Nachweise zur Verfügung, damit Sie die aufgeführten Voraussetzungen erfüllen können. Bitte fordern Sie diese bei uns an.
Soll heißen: Flatex wollte nur die Zusammenstellung machen. Das ist aber sehr sportlich wenn man die Infos erst am 20.09.23 bekommen hat. Fürs erste kann man das aber auch alleine anhand der unter Konto&Depot gespeicherten Depotumsätze machen. Entweder einzelne Umsätze die man für jeden Tag als pdf herunterladen kann schicken oder für beliebige Zeiträume als CVS oder XLS Dateien exportieren und im Textbearbeitungsprogramm etwas sortieren.
Die Erlaubnis auf die Datenverarbeitung ist ein Zweizeiler (frei Schnauze geschrieben)
Das C-Konto ist ein pfd Dokument das man von der GPB per Mail bekommen hat etc.
Ales noch locker bis Montag machbar. Erst wenn die BB die Sondergenehmigung erteilt hat, schickt man an Flatex den Antrag auf Umwandlung der ADRs in Aktien und fügt dem Antrag die Sondergenehmigung der Bundesbank bei.
Viel Spaß beim Sortieren ;-D
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