wenn Sie einen Antrag zwecks Eröffnung eines C-Kontos mit dem richtigen Formular (enthält die Frage nach der Steueridentifikationsnr.), den Angaben zum Pass (nicht zum Ausweis) und dem richtigen Namen (nicht mit der Kurzform Ihres Vornamens) bei der GPB gestellt haben, bekommen Sie ein C-Konto. - Auch der Zwangsumtausch muss beantragt werden. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie am 27.4. Inhaber der ADRs waren und Sie keine Gelegenheit hatten, die ADRs umzutauschen. Kaufbelege sind nutzlos, denn Sie könnten ja die ADRs nach dem Kauf verkauft haben.

