Frage des Tages: Was ist Korruption?
Bakschisch, Schmiergeld, Gefälligkeit - viele Ausdrücke gibt es für das, was jetzt wegen der Korruptionsvorwürfe bei VW wieder mal für Schlagzeilen sorgt: die Käuflichkeit von Beamten, Politikern und Managern, aber auch Journalisten.
Streng genommen spricht man von Bestechung und Bestechlichkeit nur bei Amtsträgern wie Beamten, Abgeordneten und Ministern. Missbrauchen sie ihre Position, um sich für bestimmte Leistungen wie etwa eine Baugenehmigung, einen öffentlichen Auftrag oder gar die Zustimmung zu einem Gesetz oder dessen Verhinderung bezahlen zu lassen, liegt ein klassischer Fall von Korruption vor. Das gleiche gilt für diejenigen, die ihnen dafür Geld geben oder sich in anderer Form "erkenntlich" zeigen.
Die Gegenleistung muss dabei nicht immer sofort oder in direktem Zusammenhang erfolgen. Nicht selten "füttern" Interessenten wichtige Personen in Ämtern und Ministerien längere Zeit an, damit diese ihnen dann, wenn es darauf ankommt, gewogen oder gar von ihnen abhängig sind und sie in ihrem Sinne entscheiden. Experten sprechen in solchen Fällen von einem "korruptiven Netzwerk".
Hoher Schaden
Während Bestechlichkeit in Unternehmen früher lediglich als Untreue gewertet wurde, spricht man heute auch hier von Korruption. Die Erkenntnis, dass auch Firmen und Betriebe dafür anfällig sind, hat zugenommen, ebenso das Bewusstsein, dass den Unternehmen dadurch ein nicht unbeträchtlicher Schaden entsteht. Fachleute schätzen ihn auf etwa 8 Mrd. Euro pro Jahr, wobei das Dunkelfeld beträchtlich ist. Betroffen ist besonders die Baubranche.
Seit 1999 ist es in Deutschland ausdrücklich verboten, nicht nur im Inland, sondernr auch im Ausland für Aufträge Bestechungsgeld zu zahlen. Die Zahlungen - früher gerne als "nützliche Aufwendungen" oder Beraterhonorare getarnt - dürfen auch nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Ebenso ausdrücklich verboten ist mittlerweile die Bestechung von Abgeordneten, und zwar nicht nur, wenn es um ein konkretes Gesetz geht. Bis dahin war nur der direkte Stimmenkauf strafbar.
In einer Grauzone bewegen sich Nebentätigkeiten von Abgeordneten bei Unternehmen, wie sie vor einigen Monaten bekannt wurden. Hier ging es nicht um unmittelbare Gegenleistungen. Kritisiert wurde vielmehr, dass diese Politiker nicht mehr unbefangen über Themen entscheiden können, die mit ihrem Arbeitgeber zu tun haben. Auch hier fordern Fachleute, was sie generell als Vorbeugung gegen Korruption empfehlen: Transparenz.
Quelle: Financial Times Deutschland
Bakschisch, Schmiergeld, Gefälligkeit - viele Ausdrücke gibt es für das, was jetzt wegen der Korruptionsvorwürfe bei VW wieder mal für Schlagzeilen sorgt: die Käuflichkeit von Beamten, Politikern und Managern, aber auch Journalisten.
Streng genommen spricht man von Bestechung und Bestechlichkeit nur bei Amtsträgern wie Beamten, Abgeordneten und Ministern. Missbrauchen sie ihre Position, um sich für bestimmte Leistungen wie etwa eine Baugenehmigung, einen öffentlichen Auftrag oder gar die Zustimmung zu einem Gesetz oder dessen Verhinderung bezahlen zu lassen, liegt ein klassischer Fall von Korruption vor. Das gleiche gilt für diejenigen, die ihnen dafür Geld geben oder sich in anderer Form "erkenntlich" zeigen.
Die Gegenleistung muss dabei nicht immer sofort oder in direktem Zusammenhang erfolgen. Nicht selten "füttern" Interessenten wichtige Personen in Ämtern und Ministerien längere Zeit an, damit diese ihnen dann, wenn es darauf ankommt, gewogen oder gar von ihnen abhängig sind und sie in ihrem Sinne entscheiden. Experten sprechen in solchen Fällen von einem "korruptiven Netzwerk".
Hoher Schaden
Während Bestechlichkeit in Unternehmen früher lediglich als Untreue gewertet wurde, spricht man heute auch hier von Korruption. Die Erkenntnis, dass auch Firmen und Betriebe dafür anfällig sind, hat zugenommen, ebenso das Bewusstsein, dass den Unternehmen dadurch ein nicht unbeträchtlicher Schaden entsteht. Fachleute schätzen ihn auf etwa 8 Mrd. Euro pro Jahr, wobei das Dunkelfeld beträchtlich ist. Betroffen ist besonders die Baubranche.
Seit 1999 ist es in Deutschland ausdrücklich verboten, nicht nur im Inland, sondernr auch im Ausland für Aufträge Bestechungsgeld zu zahlen. Die Zahlungen - früher gerne als "nützliche Aufwendungen" oder Beraterhonorare getarnt - dürfen auch nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Ebenso ausdrücklich verboten ist mittlerweile die Bestechung von Abgeordneten, und zwar nicht nur, wenn es um ein konkretes Gesetz geht. Bis dahin war nur der direkte Stimmenkauf strafbar.
In einer Grauzone bewegen sich Nebentätigkeiten von Abgeordneten bei Unternehmen, wie sie vor einigen Monaten bekannt wurden. Hier ging es nicht um unmittelbare Gegenleistungen. Kritisiert wurde vielmehr, dass diese Politiker nicht mehr unbefangen über Themen entscheiden können, die mit ihrem Arbeitgeber zu tun haben. Auch hier fordern Fachleute, was sie generell als Vorbeugung gegen Korruption empfehlen: Transparenz.
Quelle: Financial Times Deutschland