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Frage an Steuerberater. (Doppelbesteuerung D-US.)


Beiträge: 19
Zugriffe: 2.259 / Heute: 1
Reila:

Frage an Steuerberater. (Doppelbesteuerung D-US.)

 
08.04.02 22:42
Unterliegen US-Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit in Deutschland im Jahr der teilweisen unbeschränkten Steuerpflicht der deutschen Einkommenssteuer? Wird - falls dem so sein sollte - die US-Steuer nach § 34 c EStG auf die deutsche Einkommenssteuer angerechent?

R.
Antworten
Schnorrer:

Blödmann

 
08.04.02 22:47
Ich habe 2 Steuerberater und 3 Ansprechpartner aus Us-Comapnies mit dieser Frage über ein Jahr belästigt.

Fazit: keiner hat ne Ahnung. Gesetzeshohlraum, wie Karies.

Schick mir ne mail, dann kriegste meinen Info-Stand.

Fazit 2: die Lösung ist immer so gut wie die Sachbearbeiter (*ggg*).
Antworten
Reila:

Ja, auch Blödmann, Dein Telefon ist bestzt. o.T.

 
08.04.02 22:56
Antworten
Reila:

... benötige Antwort trotzdem bis morgen. Danke. o.T.

 
08.04.02 22:59
Antworten
Schnorrer:

Morgen hab ich 9 Euro. Werde mal anrufen. o.T.

 
08.04.02 23:08
Antworten
Juelide:

Info für alle

 
08.04.02 23:09
Wußtet Ihr, dass man Verluste aus Aktienverkäufe nicht mit anderen Einkommen
oder Einnahmen verrechnen kann?
Die Frau vom Finanzamt erklärte mir, dass ich durch meine hohen Aktienverluste nicht bei der Einkommensteuererklärung begünstigt werde.
Es heißt "nur gleiches mit gleichem", also die Verluste kann ich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, und das anscheinend über mehrere Jahre.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich aufgrund meiner hohen Verluste, entsprechende Zahlung durch die Einkommensteuererklärung erhalte, nix wars.
Antworten
Reila:

juelide, das wußten wir.

 
08.04.02 23:15
Diese Regelung soll Steuerverkürzungen durch Verrechnung mit verlustbeladenen GmbH-Mänteln oder dubiosen Leasing-Fonds verhindern, trifft aber auch einige arme Schweine wie dich und mich und nicht nur die Großkopfeten im Taunus.

@schnorrer, mach doch ein "R"-Gespräch.

Gute Nacht

R.
Antworten
Schnorrer:

Ey, krass, Aische. Hast krass Einkommen? o.T.

 
08.04.02 23:16
Antworten
PRAWDA:

Reila, kämpfe Dich bitte durch

 
08.04.02 23:22
folgendes Abkommen:

Bei Artikel 4 wird es interessant.

www.bff-online.de/dba/usa.pdf
Antworten
Reila:

prawda, danke.

 
08.04.02 23:25
Ich brauche aber jemanden, der es auch zweifelsfrei versteht.

R.
Antworten
PRAWDA:

Reila, Rechtsanwaltskammer Berlin.

 
08.04.02 23:35
www.rak-berlin.de/Infosbuerger.htm

Den letzten Spezialanwalt aus Berlin, mit dem wir in den USA zusammengearbeitet hatten,

zeigte nicht gerade positive Seiten - außer Reisespesen und mangelhafte Englischkenntnisse.

Also Vorsicht.

Antworten
PRAWDA:

oder, Steuerberaterkammer Berlin

 
08.04.02 23:38
  www.adicor.de/adressen.nsf/...f8ec12569ce0066f3eb!OpenDocument
Antworten
Schnorrer:

prawda: du eröffnest mir neue Welten

 
08.04.02 23:40
shocking ... solche Erfahrungen habe ich NOCH GAR NICHT GEMACHT .. mein Lieber ...

hahahaha

Spaß beiseite: Nimm Dich nicht so wichtig. Ist manchmal heilsam. Auch wenns mit 50 weh tut, es gibt immer noch die Chance auf Erneuerung.

In diesem Sinne: ein Dir wohlgesonnenes Arschloch.
Antworten
Reila:

prawda, war vielleicht eine schlaue Idee.

 
08.04.02 23:43
Ich könnte ja mal Arzinger fragen. Die machen soviel in US, daß die das Problem bestimmt schon mal praktisch in der eigenen Kanzlei hatten.

R.
Antworten
PRAWDA:

Reila, sicher

 
08.04.02 23:46
Dr. Rainer Arzinger
Fachanwalt für Steuerrecht
zugelassen beim Kammergericht und Landgericht Berlin
Studium und Promotion an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg

Antworten
Reila:

... und ein seinerzeit bekannter Vater.

 
08.04.02 23:51
Mußtest du das recherchieren oder haben wir gemeinsame Erfahrungen?
Antworten
PRAWDA:

Reila, hattest Du Erfolg? o.T.

 
10.04.02 10:49
Antworten
Reila:

@prawda,

 
10.04.02 10:56
habe nicht mit Arzinger gesprochen, sondern mit einem sogenannten Guru, der auf dieser Strecke auch lehrt. Möchte den Namen nicht nennen. Er sagte, er müsse erst mal nachlesen und nachdenken, vermutete aber dasselbe wie wir. Die endgültige und kompetente Auskunft kam dann vom Finanzamt: Widerspruch gegen Bescheid einlegen und Ausgang anhängiger Vefahren abwarten. Manchmal sind Beamte eben doch nicht dumm.

R.
Antworten
PRAWDA:

danke, gute Idee mit dem

 
10.04.02 11:02
Finanzamt, da sie auskunftspflichtig sind.
Da gibt es fähige, gut ausgebildete Leute.
Wann machen die sich selbständig? *g*

Viele Grüße
Antworten
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