Übernahme von Onvista - auch für Forsys interessant !
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Häufig gestellte Fragen
Wie lautete das Übernahmeangebot?
Der Bieter, die Boursorama SA, hat allen OnVista-Aktionären angeboten, die von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden und unter der ISIN
DE0005461602 (WKN 546 160) gehandelten Stückaktien der OnVista AG jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der OnVista AG von 1 € und mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2007 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 20,60 € je OnVista-Aktie (Angebotspreis) nach Maßgabe der Angebotsunterlage zu erwerben.
Gegenstand des Angebots waren alle OnVista-Aktien, die nicht vom Bieter gehalten wurden, einschließlich der von der OnVista AG gehaltenen eigenen Aktien.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Angebotsunterlage der Boursorama SA (S. 7 ff) unter
groupe.boursorama.fr. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Angebotsunterlage von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
Wie lange galt das Übernahmeangebot?
Die Frist für die Annahme des Angebots (Annahmefrist) begann mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 31. Oktober 2007 und endete am 28. November 2007 um 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ).
Diejenigen OnVista-Aktionäre, die das Angebot während der Annahmefrist nicht angenommen haben, konnten das Angebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpÜG annehmen (s. § 16 Abs. 2 WpÜG, Weitere Annahmefrist).
Die Weitere Annahmefrist begann laut Bekanntmachung der Boursorama SA im elektronischen Bundesanzeiger vom 3. Dezember 2007 am 4. Dezember 2007 und endete am 17. Dezember 2007 um 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist ist eine Annahme des Angebots nun nicht mehr möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Angebotsunterlage der Boursorama SA (S. 8/9) unter
groupe.boursorama.fr. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Angebotsunterlage von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
Wie konnte man das Übernahmeangebot annehmen?
OnVista Aktionäre konnten das Angebot innerhalb der ersten Annahmefrist vom 31. Oktober 2007 bis zum 28. November 2007 sowie innerhalb der Weiteren Annahmefrist vom 4. Dezember 2007 bis zum 17. Dezember 2007 annehmen.
OnVista-Aktionäre konnten das Angebot dabei nur annehmen, indem sie innerhalb der Annahmefrist bzw. der Weiteren Annahmefrist
* ihrer Depotbank gegenüber schriftlich die Annahme des Angebots erklären und
* ihre Depotbank anwiesen, die Umbuchung der sich in dem Depot des annehmenden OnVista-Aktionärs befindlichen OnVista-Aktien in die entsprechende ISIN (WKN) bei Clearstream Banking AG vorzunehmen.
Die Umbuchung war durch die Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen, wobei dies in der Verantwortung der jeweiligen Depotbank lag. Die Umbuchung der innerhalb der Weiteren Annahmefrist zum Verkauf eingereichten OnVista Aktien bei der Clearstream Banking AG galt nur als fristgerecht vorgenommen (und die Annahmeerklärung mithin als fristgerecht wirksam geworden), wenn sie bis zum zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, 17.30 Uhr MEZ bewirkt wurde (Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte OnVista-Aktien).
Innerhalb von vier (spätestens innerhalb von fünf) Bankarbeitstagen nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist wurden die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten OnVista-Aktien aus der ISIN DE000A0S87A9 (WKN A0S87A) und von dem Depot des andienenden OnVista-Aktionärs gebucht und auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei Clearstream Banking AG gebucht. Dies geschah Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises durch den Bieter über Clearstream Banking AG an die jeweiligen Depotbanken der dieses Angebot annehmenden OnVista-Aktionäre.
Das Angebot und die mit Annahme des Angebots abgeschlossenen Aktienkaufverträge standen unter keinen aufschiebenden Bedingungen.
Die Annahme des Angebots war für OnVista-Aktionäre, die ihre OnVista-Aktien im Depot bei einer Depotbank in Deutschland verwahren, kosten- und spesenfrei. Gegebenenfalls anfallende ausländische Börsenumsatz-, Stempel- oder ähnliche ausländische Steuern/Abgaben sowie etwaige Gebühren von Depotbanken außerhalb von Deutschland waren hingegen von dem jeweiligen das Angebot annehmenden OnVista-Aktionär zu tragen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Angebotsunterlage der Boursorama SA (S. 28-32) unter
groupe.boursorama.fr. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Angebotsunterlage von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
Haben Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG empfohlen, das Übernahmeangebot anzunehmen?
Jeder OnVista-Aktionär musste sich unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der OnVista-Aktien über die Konsequenzen einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots der Bieterin, Boursorama SA, ein geeignetes Urteil bilden und selbst darüber entscheiden, ob und für wie viele OnVista-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht.
Bei der Entscheidung über die Annahme bzw. Nichtannahme des Angebotes sollten sich die OnVista-Aktionäre aller ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen bedienen und ihre individuellen Belange ausreichend berücksichtigen. Den OnVista-Aktionären wird nach wie vor empfohlen, sich insoweit durch eigene Finanz-, Rechts- und Steuerberater individuell beraten zu lassen.
Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG haben vor Abgabe der Stellungnahme weder selbst eine Unternehmensbewertung der OnVista AG durchgeführt, noch einen Finanzberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Durchführung einer solchen Bewertung beauftragt oder eine Fairness Opinion einer Investment Bank eingeholt. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich jedoch eingehend mit der Frage der Angemessenheit der Höhe der angebotenen Gegenleistung für die OnVista-Aktien befasst.
Nach Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG stellt ein Vergleich zwischen dem Angebotspreis und den über die Börse zu erzielenden Kursen für OnVista-Aktien vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Angebots am 24. September 2007 ein gewichtiges Kriterium für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG dar. Bei der Berücksichtigung dieser historischen Börsenkurse ist zu beachten, dass der Angebotspreis 48,3% über dem Drei-Monats-Durchschnittskurs gemäß § 31 WpÜG i.V.m. § 5 WpÜG Angebotsverordnung (Stichtag 23. September 2007) von € 13,89 liegt. Der Schlusskurs der OnVista-Aktie am letzten Handelstag (Xetra Handel) vor Veröffentlichung der Angebotsentscheidung, d.h. der Schlusskurs vom 21. September 2007, betrug 14,90 € (Quelle: Angebotsunterlage, Bloomberg). Der Angebotspreis liegt daher mit 20,60 € um 38,2% über diesem letzten Schlusskurs.
Darüber hinaus liegt der Angebotspreis nicht nur um 6,71 € über dem Drei-Monats-Durchschnittskurs von 13,89 € (Stichtag 23. September 2007), sondern entspricht auch dem Sechs-Monats-Höchstpreis nach § 31 WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG Angebotsverordnung, der maßgeblich durch den Unternehmenskaufvertrag für 77,40% der OnVista-Aktien bestimmt wurde.
Den von der Bieterin angebotenen Kaufpreis in Höhe von 20,60 € je OnVista-Aktie halten Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG daher für angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat haben den OnVista-Aktionären daher empfohlen, das Angebot anzunehmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG.
Was passiert, wenn man das Übernahmeangebot nicht angenommen hat?
OnVista-Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben, bleiben Aktionäre der OnVista AG. Sie sollten jedoch Folgendes berücksichtigen:
* OnVista-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen worden ist, können weiterhin gehandelt werden im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und im Freiverkehr der Wertpapierbörsen Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf, Berlin-Bremen, Hannover und München, soweit dort OnVista-Aktien gehandelt werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass das Angebot an und die Nachfrage nach OnVista-Aktien nach erfolgreichem Abschluss des Angebots geringer sind und dass damit die Liquidität der OnVista-Aktien sinkt. Dies kann dazu führen, dass Kauf- und Verkaufsaufträge nicht oder nicht termingerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der OnVista-Aktien zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen.
Sofern der Bieter eine der Maßnahmen ergreift, die zu einem gesetzlichen Barabfindungsangebot führen können, würde für die in OnVista AG verbliebenen Aktionäre Folgendes gelten:
* Im Falle eines Squeeze-out nach §§ 327 a ff AktG müssten sie und in den anderen Fällen (z.B. Verschmelzung oder Beherrschungsvertrag) könnten sie die Barabfindung annehmen, die gleich hoch, höher oder niedriger sein könnte als der Angebotspreis. Alternativ könnten die verbliebenen Aktionäre (außer im Falle des Squeeze-out) an ihrer Beteiligung festhalten, die sich allerdings in ihrer Ausgestaltung ändern könnte. Im Falle eines Formwechsels oder einer Verschmelzung auf eine nicht börsennotierte Gesellschaft würde es zu einer Beendigung der Börsennotierung der OnVista-Aktien kommen. Für den Fall, dass der Bieter einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag abschließt, stünde den Aktionären eine Garantiedividende zu.
Sofern dem Bieter nach Durchführung des Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar mindestens 95% des stimmberechtigten Grundkapitals der OnVista AG gehören, können die OnVista Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, das Angebot gemäß § 39c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist (Andienungsfrist) zum Angebotspreis annehmen (Andienungsrecht). Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wird der Bieter das Erreichen der vorerwähnten Beteiligungsschwelle von 95% unverzüglich veröffentlichen. Die Andienungsfrist beginnt, sobald der Bieter seine Verpflichtung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG erfüllt hat.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der der Gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der OnVista AG (S. 17-19) sowie der Angebotsunterlage der Boursorama SA (S. 32/33) unter
groupe.boursorama.fr. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Angebotsunterlage von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
Für wie viele OnVista-Aktien wurde das Angebot angenommen?
Bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist ist das Übernahmeangebot für insgesamt 105.740 OnVista-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 1,58 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der OnVista AG. Die Gesamtzahl der OnVista-Aktien, für die das Übernahmeangebot bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, zuzüglich der OnVista-Aktien, die die Bieterin durch Vollzug des geschlossenen Anteilskaufvertrags sowie durch die Erwerbe über die Börse zwischen dem 24. September 2007 und dem Ablauf der Weiteren Annahmefrist bereits hält, beläuft sich auf 5.527.048 OnVista-Aktien und entspricht somit einem Anteil von ca. 82,49 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der OnVista AG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (20/12/2007) der Boursorama SA unter
groupe.boursorama.fr. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Bekanntmachung von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
Gibt es die Möglichkeit eines Aktientausches?
Die Möglichkeit eines Aktientausches ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Angebotsunterlage der Boursorama SA unter
groupe.boursorama.fr. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Angebotsunterlage von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
Wer ist Boursorama SA?
Die Aktivitäten des Bieters, Boursorama SA, umfassen insbesondere Tätigkeiten in den sich ergänzenden Geschäftsbereichen "Online Banking" einerseits und dem Betreiben eines Finanzportals andererseits. Boursorama betreibt mit
www.boursorama.com in Frankreich ein Finanzportal für online abrufbare Finanzinformationen sowie mit der Boursorama Banque (
www.boursorama-banque.com) eine Online-Bank, die es Privatanlegern ermöglicht, ihr Vermögen online zu verwalten sowie verschiedene zur Verfügung gestellte Bankprodukte zu nutzen. Die Angebote im Bereich des Online -Banking werden zudem über zwanzig Niederlassungen in Frankreich vertrieben. Schließlich bietet Boursorama auch weitere Medien-Dienstleistungen wie etwa Unternehmenswerbung oder Finanzwerbung durch Zurverfügungstellung von Werbeflächen sowie Produkte wie das Design und den Betrieb von Internetseiten an. International ist die Boursorama Gruppe im "Online Broker Geschäft" im Vereinigten Königreich, Spanien und auch Deutschland aktiv. Im Vereinigten Königreich konzentriert sie ihre Tätigkeit dabei vornehmlich auf den direkten Verkauf von Finanzprodukten an Privatkunden unter der Marke "Selftrade". In Spanien ist sie unter der Marke "SelfTrade Bank" vertreten. In Deutschland agiert die Boursorama Gruppe unter den Marken "Fimatex" und "VERITAS".
Die Geschäftszweige der Boursorama Gruppe sind sowohl auf Privatanleger, die Dienstleistungen nutzen, um online zu investieren, wie auch auf Unternehmenskunden, die die Website
www.boursorama.com als Kommunikationsplattform nutzen, ausgerichtet.
Diese Informationen stellen nur einen Überblick über den Bieter dar. Weitere Informationen zum Bieter können auf dessen Website
www.boursorama.com sowie in der Angebotsunterlage der Boursorama SA unter
groupe.boursorama.fr nachgelesen werden. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte der Angebotsunterlage von der Boursorama SA zur Verfügung gestellt werden, nicht von der OnVista AG.
www.onvista-group.de/de/investor-relations/.../uebernahme.html