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Fehler bei ausgestelltem Scheck! Was nun?


Beiträge: 10
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Boersiator:

Fehler bei ausgestelltem Scheck! Was nun?

 
06.02.02 19:32
Hi,
habe heute von einem Kunden einen verrechnungsscheck bekommen.
Der Kunde hat den DM-Betrag im Abschnitt in Worten "xxx" geschrieben und im Feld für den Betrag den halbierten, richtigen Wert in €.

Was zählt nun, Betrag oder In Worten?
Oder wird der Scheck nicht eingelöst?

Bitte die Bankkundigen mal zu Wort!

Gruß,

B.
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blöde Kuh:

war da nicht was,

 
06.02.02 20:07
die alten Euro-Schecks sind doch mit Jahreswechsel ungültig geworden oder?
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Merkur:

Normalerweise zählt der Betrag in Worten, aber es

 
06.02.02 20:11
könnte auch sein, dass die Bank, bei der du den Scheck einreichst, die Annahme verweigert.  
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zockflo:

Das teil ist wertlos!

 
06.02.02 20:20
muss eindeutig auf Euro lauten... und Betrag in zahlen und worten muss gleich sein! hatte erst letzte woche so einen fall, den scheck nahm die bank nicht an!
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telly:

Grundsätzlich keine Schüttelschecks annehmen o.T.

 
06.02.02 20:31
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Boersiator:

@zockflo = Falsch!

 
06.02.02 20:51
Also, die Bank hats wohl auch nicht gesehen und hat ihn angenommen.
Artikel 9 des Seckrechts besagt, daß der Betrag in Worten ausschlaggebend ist, wenn der Wert und die ausgeschriebene Form voneinander abweichen!
Also ist der Scheck gültig und der geschriebene Betrag wird gutgeschrieben.

B.
Antworten
zockflo:

dann viel glück!

 
06.02.02 20:54
die bank kann ihn evtl. annehmen. dafür schickt ihn dir die Landeszentralbank wieder zurück! :-)
Antworten
Boersiator:

Ich werde morgen

 
06.02.02 22:42
meine Bank anrufen und um Klärung bitten.

B.
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mod:

Ist eindeutig: Artikel 9 Absatz 1 ScheckG o.T.

 
06.02.02 23:19
Antworten
Reila:

mod, danach kommt nicht Recht sondern Realität.

 
06.02.02 23:26
Der Scheck war nämlich nicht gedeckt. Der Gläubiger klagt, gewinnt nach einem halben jahr und bleibt auf allen Kosten hängen, angefangen vom Anwaltsvorschuß. Der Schuldner hat alles Vermögen auf seine Lebenspartnerin überschrieben und trinkt halbjährlich, wenn der Gerichtsvollzieher wieder mal in der Luxuswohnung seiner Lebenspartnerin vorbeischaut, einen Kaffee mit diesem, während er über die Schlechtigkeit der Welt philosophiert. Das Leben geht seinen gewohnten Gang ...

R.
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