Napoleon Bonaparte: Wie muss eine Verfassung sein ? Kurz und unklar.
Warum ? Dann kann man alles hineininterpretieren. Je nach Bedarf. Präzision ist tödlich. Typischer Auftrag an Juristen: Formulieren sie es bloß nicht so, dass der Wortlaut wirklich eindeutig ist. Wir brauchen unsere Grauzonen.
Wortlaut des Statuts der EZB:
www.ecb.int/ecb/legal/pdf/en_statute_2.pdf (englische Fassung)
www.ecb.int/ecb/legal/pdf/de_statute_2.pdf (deutsche Fassung)
Die EZB darf die Mittel einsetzen, die sie lt. Statut hat, aber nur für die Erfüllung der Aufgaben, die ihr lt. Statut ausdrücklich zugewiesen sind. In Art. 18 ist vom Ankauf börsengängiger Wertpapiere als Mittel zum Zweck die Rede, Staatsanleihen sind über den Zweitmarkt handelbar. Auslegung der EZB: Kein Direktkauf beim emittierenden Staat, aber Art. 18 deckt schon vom Wortlaut her einen Kauf am Zweitmarkt, wenn und solange dies im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben der EZB geschieht. EZB sagt: wir haben lt. Art 3 ua. die Aufgabe die Geldpolitik festzulegen und umzusetzen und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme sicherzustellen. Die hohen Zinsen auf die Anleihen von ITA und ESP gefährden unsere Geldpolitik und die innereuropäischen Zahlungssysteme. Deswegen dürfen wir.
Die Kritiker sagen: alles Quatsch, Staatsfinanzierung gehört nicht zu den Aufgaben der EZB, egal ob mittelbar oder unmittelbar (schon weil ihr diese Kompetenz lt. Statut nicht zugewiesen ist, Staatsfinanzierung ist nicht Geldpolitik, also nicht Geldmengen- und Leitzinspolitik) und was die EZB macht, ist (1) nichts weiter als mittelbare Staatsfinanzierung, ua. weil unbegrenzte Ankäufe von Kurzläufern auf dem Zweitmarkt direkt auf die Bonität/Risikoaufschläge beim Zins der Neuemissionen durchschlagen (2) nichts weiter als Sanierung von/Driekthilfe für Geschäftsbanken (man denke an die Unicredit mit 41 Mrd. ITA Staatsanleihen), die sich mit Süd-Staatsanleihen vollgesogen haben (auch dafür hat die EZB keine Kompetenz).
Man kann das ganze jetzt noch auf ein juristisches Gutachten mit 200 bis 400 Seiten aufpumpen, aber was solls. Juristische Meinungen kann man sich immer kaufen (ich bin auch Jurist) und wenn fünf Prof.Dr.iur. sowieso und die eigene Rechtsabteilung sagen, ja Mario, du darfst das, es ist zumindest vertretbar, dann hat er das, was er als Absicherung für seinen Allerwertesten mindestens braucht: eine Du-kommst-aus-dem-Gefängnis-frei-Karte. Verfassungsfragen sind auch Machtfragen. Natürlich hat Mario auch die politische Rückendeckung der Bundesregierung, man braucht sich nur anschauen, was Schäuble und Merkel die letzten Tage so von sich gegeben haben. Weidmann ist nur noch der traurige Hampelmann mit einer Stimme im EZB-Rat, Jobbeschreibung: Nein-Sager. Der zählt aber nicht. Und wer soll klagen ? Und wann haben wir eine Entscheidung ?
Wo ein politischer Wille, da auch ein Rechtsbruch. Herbert Wehner, SPD: Wir lassen uns doch von den A****l****** in Karlsruhe (=BVerfG) unsere Politik nicht kaputtmachen.