Hey,
Vor ca. einem Jahr ist meine Mutter gestorben. Genialerweise hat sie zuvor noch ein Testament zu Gunsten ihres 3. Mannes gemacht, welches mich vollkommen ausschließt. Es bleibt nun nur mein Anspruch auf den Pflichtteil.
Das ist die Hälfte, von dem, was mein gesetzliches Erbe wäre. So weit, so gut.
Lt. Gesetz muß ich diesen Pflichtteil gegenüber dem Erben innerhalb von drei Jahren geltend beanspruchen. Dieser hat nun wiederum ein Testament zu meinen Gunsten geschrieben - um alles wieder gut zu machen. Somit erübrigt es sich, jetzt mein Pflichtteil zu fordern.
Nun die Frage:
Was geschieht aber, wenn er es sich doch anders überlegt, und ohne meines Wissens ein jüngeres Testament zu gunsten eines dritten ausstellt und nach ablauf der drei Jahre stirbt?
Wie kann ich mich davor schützen, daß mein Pflichtteil verfällt?
Vor ca. einem Jahr ist meine Mutter gestorben. Genialerweise hat sie zuvor noch ein Testament zu Gunsten ihres 3. Mannes gemacht, welches mich vollkommen ausschließt. Es bleibt nun nur mein Anspruch auf den Pflichtteil.
Das ist die Hälfte, von dem, was mein gesetzliches Erbe wäre. So weit, so gut.
Lt. Gesetz muß ich diesen Pflichtteil gegenüber dem Erben innerhalb von drei Jahren geltend beanspruchen. Dieser hat nun wiederum ein Testament zu meinen Gunsten geschrieben - um alles wieder gut zu machen. Somit erübrigt es sich, jetzt mein Pflichtteil zu fordern.
Nun die Frage:
Was geschieht aber, wenn er es sich doch anders überlegt, und ohne meines Wissens ein jüngeres Testament zu gunsten eines dritten ausstellt und nach ablauf der drei Jahre stirbt?
Wie kann ich mich davor schützen, daß mein Pflichtteil verfällt?