bei einem börsennotierten Unternehmen einsteigt, muss mittlerweile neun Meldeschwellen für seine Beteiligung beachten. Das macht die Eigentümerstruktur erfreulich transparent.
Laut Paragraph 21 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) muss jeder Investor, der den Anteil von drei, fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft aus Deutschland erreicht, über- oder unterschreitet, dies dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Diese Meldung hat "unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen" zu erfolgen.
Quelle:boerse.ard.de/boersenwissen/...f-die-finger-geschaut-100.html