Verband Bitkom bricht Gespräche über Urheberrechts-Abgaben auf PCs, CD-Brenner und Drucker ab
Berlin – Die Verhandlungen über eine Urheberrechts-Abgabe für elektronische Geräte wie CD-Brenner, Drucker und PCs sind gescheitert. Der Branchenverband Bitkom hat ein für Montag vorgesehenes Spitzengespräch mit den Verwertungsgesellschaften abgesagt. Nun droht eine Welle von Prozessen gegen einzelne Hersteller elektronischer Geräte, mit denen digitale Kopien erzeugt werden können. Es geht um einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag, den die Industrie rückwirkend an die Verwertungsgesellschaften zahlen soll.
Bitkom ist grundsätzlich gegen eine Pauschalabgabe auf Geräte. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder sagte dieser Zeitung, der Abbruch der Gespräche sei für den Branchenverband ein „Ausstiegszenario“: „Wir wollen nicht mehr über ein analoges Szenario verhandeln.“ Statt einer Abgabe pro Gerät soll die fällige Vergütung unmittelbar bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten mit einem elektronischen Verfahren (Digital rights management, DRM) abgerechnet werden. Eine Abgabe auf Geräte würde für höhere Preise sorgen und sich nachteilig für den Handel auswirken, sagte Rohleder.
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften Gema, VG Wort und VG Bild eine Abgabe von 12 Euro pro CD-Brenner und 40 Euro pro PC verlangt. Im Rahmen der Verhandlungen unter Vermittlung des Bundesjustizministeriums waren diese Beträge gesenkt worden. Bei PCs wollten die Verwertungsgesellschaften auf eine Vergütung verzichten. Bei CD-Brennern sollten 6 Euro fällig werden, für Drucker zehn bis 150 Euro, abhängig von der Leistungsfähigkeit der Geräte.
Das Urheberrechtsgesetz legt fest, dass der Verbraucher für private Zwecke Kopien von Musik, Texten, Bildern machen darf. Voraus gesetzt, dass Komponisten, Autoren, Fotografen dafür eine Vergütung bekommen. Solche Abgaben, die die Verwertungsgesellschaften an die jeweiligen Rechteinhaber weiter geben, sind schon heute in den Preisen von Kassetten- und Videorekorden enthalten. Seit Jahren streiten Verwertungsgesellschaften und Computerindustrie darüber, ob und wie auch bei modernen digitalen Geräten eine entsprechende Vergütung erhoben werden soll. Nachdem die Verhandlungen gescheitert sind, droht eine Reihe von Prozessen gegen einzelne Hersteller. Einen Musterprozess gegen den Druckerhersteller Hewlett-Packard (HP) hat die Gema bereits gewonnen. Mitte vergangenen Jahres entschied das Stuttgarter Landgericht, dass HP für jeden verkauften CD-Brenner Gebühren an die Verwertungsgesellschaften zahlen muss.
Berlin – Die Verhandlungen über eine Urheberrechts-Abgabe für elektronische Geräte wie CD-Brenner, Drucker und PCs sind gescheitert. Der Branchenverband Bitkom hat ein für Montag vorgesehenes Spitzengespräch mit den Verwertungsgesellschaften abgesagt. Nun droht eine Welle von Prozessen gegen einzelne Hersteller elektronischer Geräte, mit denen digitale Kopien erzeugt werden können. Es geht um einen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag, den die Industrie rückwirkend an die Verwertungsgesellschaften zahlen soll.
Bitkom ist grundsätzlich gegen eine Pauschalabgabe auf Geräte. Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder sagte dieser Zeitung, der Abbruch der Gespräche sei für den Branchenverband ein „Ausstiegszenario“: „Wir wollen nicht mehr über ein analoges Szenario verhandeln.“ Statt einer Abgabe pro Gerät soll die fällige Vergütung unmittelbar bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten mit einem elektronischen Verfahren (Digital rights management, DRM) abgerechnet werden. Eine Abgabe auf Geräte würde für höhere Preise sorgen und sich nachteilig für den Handel auswirken, sagte Rohleder.
Ursprünglich hatten die Verwertungsgesellschaften Gema, VG Wort und VG Bild eine Abgabe von 12 Euro pro CD-Brenner und 40 Euro pro PC verlangt. Im Rahmen der Verhandlungen unter Vermittlung des Bundesjustizministeriums waren diese Beträge gesenkt worden. Bei PCs wollten die Verwertungsgesellschaften auf eine Vergütung verzichten. Bei CD-Brennern sollten 6 Euro fällig werden, für Drucker zehn bis 150 Euro, abhängig von der Leistungsfähigkeit der Geräte.
Das Urheberrechtsgesetz legt fest, dass der Verbraucher für private Zwecke Kopien von Musik, Texten, Bildern machen darf. Voraus gesetzt, dass Komponisten, Autoren, Fotografen dafür eine Vergütung bekommen. Solche Abgaben, die die Verwertungsgesellschaften an die jeweiligen Rechteinhaber weiter geben, sind schon heute in den Preisen von Kassetten- und Videorekorden enthalten. Seit Jahren streiten Verwertungsgesellschaften und Computerindustrie darüber, ob und wie auch bei modernen digitalen Geräten eine entsprechende Vergütung erhoben werden soll. Nachdem die Verhandlungen gescheitert sind, droht eine Reihe von Prozessen gegen einzelne Hersteller. Einen Musterprozess gegen den Druckerhersteller Hewlett-Packard (HP) hat die Gema bereits gewonnen. Mitte vergangenen Jahres entschied das Stuttgarter Landgericht, dass HP für jeden verkauften CD-Brenner Gebühren an die Verwertungsgesellschaften zahlen muss.