EU-Finanzminister legen Streit über Zinssteuer bei
Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag überraschend schnell auf einen Kompromiss zur europaweiten Zinsbesteuerung verständigt. Für drei Länder gibt es Ausnahmeregeln.
"Es gibt eine Einigung, hier knallen die Champagnerkorken", sagte ein Diplomat am Rande der Sitzung am Dienstag in Brüssel. Zwölf EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen nach einem von der griechischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag von 2004 an die Heimatländer von auswärtigen Sparern über deren Kapitalerträge informieren. Damit soll die grenzüberschreitende Steuerflucht in der Union eingedämmt werden.
Bundesfinanzminister Hans Eichel zeigte sich hoch zufrieden mit der Einigung. "Sie sehen heute einen Finanzminister einmal richtig zufrieden und glücklich." Damit mache die EU Schluss mit der Steuerhinterziehung in Europa und "mit der Vorstellung, dass der eine mit der Steuerhinterziehung bei den anderen leben kann".
Der Einigung zufolge werden Österreich, Luxemburg und Belgien zunächst von 2004 an eine Quellensteuer von 15 Prozent, von 2007 bis 2010 dann von 20 Prozent und danach von 35 Prozent einführen. Die Schweiz, die einen automatischen Informationsaustausch mit Verweis auf das Bankgeheimnis ablehnt, soll sich ebenfalls an diese Sätze halten. 75 Prozent der Einnahmen sollen dann an das Herkunftsland des EU-Anlegers überwiesen werden.
Einen förmlichen Beschluss wollen die Minister im März treffen. Dieser muss dann noch gesondert mit der Schweiz, Andorra, Monacco, Liechtenstein, San Marino und den USA verhandelt werden. Zudem müssen sich die abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande verpflichten, dem System beizutreten. Eichel zeigte sich zuversichtlich, dass die Richtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft treten könne.
Seit Jahren ist die EU bemüht, sich auf eine einheitliche Zinssteuer zu verständigen. Kern dessen war bislang ein automatischer Informationsaustausch über Anleger. Besonders Luxemburg und Österreich hatten sich dem aber verweigert. Diese beiden Länder bestanden darauf, dass Drittstaaten wie die Schweiz sich einem solchen System anschließen. Die Schweiz hat dies bislang aber abgelehnt.
Die EU-Finanzminister haben sich am Dienstag überraschend schnell auf einen Kompromiss zur europaweiten Zinsbesteuerung verständigt. Für drei Länder gibt es Ausnahmeregeln.
"Es gibt eine Einigung, hier knallen die Champagnerkorken", sagte ein Diplomat am Rande der Sitzung am Dienstag in Brüssel. Zwölf EU-Staaten, darunter auch Deutschland, wollen nach einem von der griechischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromissvorschlag von 2004 an die Heimatländer von auswärtigen Sparern über deren Kapitalerträge informieren. Damit soll die grenzüberschreitende Steuerflucht in der Union eingedämmt werden.
Bundesfinanzminister Hans Eichel zeigte sich hoch zufrieden mit der Einigung. "Sie sehen heute einen Finanzminister einmal richtig zufrieden und glücklich." Damit mache die EU Schluss mit der Steuerhinterziehung in Europa und "mit der Vorstellung, dass der eine mit der Steuerhinterziehung bei den anderen leben kann".
Der Einigung zufolge werden Österreich, Luxemburg und Belgien zunächst von 2004 an eine Quellensteuer von 15 Prozent, von 2007 bis 2010 dann von 20 Prozent und danach von 35 Prozent einführen. Die Schweiz, die einen automatischen Informationsaustausch mit Verweis auf das Bankgeheimnis ablehnt, soll sich ebenfalls an diese Sätze halten. 75 Prozent der Einnahmen sollen dann an das Herkunftsland des EU-Anlegers überwiesen werden.
Einen förmlichen Beschluss wollen die Minister im März treffen. Dieser muss dann noch gesondert mit der Schweiz, Andorra, Monacco, Liechtenstein, San Marino und den USA verhandelt werden. Zudem müssen sich die abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande verpflichten, dem System beizutreten. Eichel zeigte sich zuversichtlich, dass die Richtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft treten könne.
Seit Jahren ist die EU bemüht, sich auf eine einheitliche Zinssteuer zu verständigen. Kern dessen war bislang ein automatischer Informationsaustausch über Anleger. Besonders Luxemburg und Österreich hatten sich dem aber verweigert. Diese beiden Länder bestanden darauf, dass Drittstaaten wie die Schweiz sich einem solchen System anschließen. Die Schweiz hat dies bislang aber abgelehnt.