Eine Frage bitte an die Steuerprofis


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vega2000:

Eine Frage bitte an die Steuerprofis

 
03.04.02 16:38
Weiss jemand von euch wie sich steuerlich der Zweitwohnsitz bemerkbar macht ?

Beispiel: Ein Arbeitnehmer wohnt in Stadt A, weil seine Frau dort lebt & arbeitet. Der Arbeitnehmer hat jeden Tag über 100 km (einfache Strecke) zu seinem Arbeitsplatz in Stadt B & nimmt sich deshalb eine Zweitwohnung.
Was ist alles absetztbar & wie lange kann der Arbeitnehmer steuerliche Vergünstigungen einstreichen ?

Danke  
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BizzBabe:

.

 
03.04.02 16:41
Mein Steuerberater hat mir in diesem Fall geraten, die Fahrtkosten abzusetzen statt der doppelten haushaltsführung. Das hat sich einst mehr gelohnt - allerdings nach der reform weiß ich es leider nicht :o(. Ich bin dann jeden Tag 200 km gependelt - ging ganz gut.

Eine Frage bitte an die Steuerprofis 626298
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MaMoe:

Maximal absetzbar an Fahrtkosten sind 5100.-Euro

 
03.04.02 16:48
pro Jahr, dachte ich ... bei 36 Cent pro Kilometer und ab 10km 41 Cent wären das dann im Jahr ca (sehr grob gerechnet) 12500 km die bezahlt werden ... geteilt durch 200km/Tag = ca. 63 Tage Arbeit kriegste abgesetzt (ist doch schon ganz ordentlich, wenn man Vollzeit arbeitet **gg** )  ... aber ich weiss in etwa soviel drüber, wie mein Hund ...
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vega2000:

Hallo Steuerberater etc., Hiiiilfeeeeee o.T.

 
03.04.02 16:56
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MaMoe:

Haste kein altes Lohnsteuerprogramm fürn Compi da-

 
03.04.02 17:00
heim ???
Dann hättestes einfach mal durchrechnen lassen ... die 10000.-DM (=5100.-Euro) Maximalbetrag für Pendler gelten für 2001 ...

Rechne es mal in einem Musterfall durch und du weisst sofort genau Bescheid ...
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ribald:

Empfehlung

 
03.04.02 17:04
Nimm "Doppelte Haushaltsführung" "Werbungskosten"

in google.

Steht alles drin.
Ist nicht besonders kompliziert.
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vega2000:

MaMoe

 
03.04.02 17:04
Vielen Dank für deine Bemühungen, -bevor ich anfange zu rechnen, möchte ich mich aber ersteinmal umfassend informieren! Da mir der Steuerberater gerade nicht zur Seite steht, dachte ich mir, das bei Ariva sich vielleicht jemand damit auskennt.
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vega2000:

Danke ribald o.T.

 
03.04.02 17:09
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ribald:

vega2000, hier findest Du aktuell alle

 
03.04.02 17:19
Absetzungsmöglichkeiten:
de.biz.yahoo.com/tax/h.html
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MisterX:

Es kommt drauf an.

 
03.04.02 17:21
Die doppelte Haushaltsführung wird grundsätzlich für 2 Jahre gewährt. Absetzbar sind folgende Aufwendungen:
Miete der Zweitwohnung
Vermittlungsgebühr Wohnungsmakler
Strom, Wasser und Heizung
Zweitwohnungssteuer
Wohnungseinrichtung
Desweiteren für die ersten 3 Monate Verpflegungsmehraufwand.
Außerdem kann noch eine Familienheimfahrt pro Woche angesetzt werden.

Wer aber mehrmals wöchentlich pendelt, kann auch anstatt der doppelten Haushaltsführung die Anzahl der Fahrten ansetzen. Für die ersten 10 km 0,36 € und für jeden weiteren Kilometer 0,40 €. Wenn man die Fahrten mit dem eigenen Pkw macht, dann gibt es die Beschränkung von 5.100 € nicht. Das einzigste, auf was man sich einstellen muss, ist, dass das Finanzamt einen Nachweis über die gefahrenen Kilometer sehen möchte  (z.B. Inspektionsrechnungen etc.). Die 5.100€ die MaMoe oben erwähnt hat, beziehen sich auf andere Transportmittel (Bus und Bahn). Eine Einschränkung beim Pkw gibt es aber nicht. Wenn Du also 3 mal die Woche und das 48 Wochen im Jahr eine Entfernungsstrecke von 100 km fährst, dann sind folgende Werbungskosten abzugsfähig:
3 x 48 Wo. x 10 km x 0,36 € =   518,40 €
3 x 48 Wo. x 90 km x 0,40 € = 5.184,00 €
Ich hoffe, dass hilft Dir etwas weiter.

Gruß MisterX
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