Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) will nach eigenen Angaben noch vor der Bundestagswahl über eine mögliche Minstererlaubnis für den Kauf der Ruhrgas-Mehrheit durch den Energiekonzern Eon entscheiden.
Müller sagte am Sonntag auf dem Flug nach Mexiko-City, für das Verfahren gebe es eine "ziemlich zwingende Sollvorschrift", nach der innerhalb von vier Monaten über einen solchen Antrag entschieden werden müsse. Eine Verzögerung bis nach der Bundestagswahl, über die in verschiedenen Medien spekuliert worden war, sei nicht möglich.
Die Konzerne RWE, EnBW und Vattenfall machen inzwischen Druck gegen eine Ministererlaubnis. In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium begründen sie ihren Protest vor allem mit der Befürchtung, bei der Erzeugung von Strom aus Erdgas gravierende Nachteile zu erleiden.
Frist endet 20. Februar
Eon will eine Mehrheit beim größten deutschen Ferngas-Versorger Ruhrgas übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte im Januar aber bereits den ersten Schritt dazu untersagt, den Kauf eines 25,5-prozentigen Ruhrgas-Anteils, den der britische Energiekonzern BP indirekt hält. Die Kartellwächter fürchten eine marktbeherrschende Stellung von Eon vor allem auf dem deutschen Strommarkt, da Erdgas zur Stromerzeugung immer wichtiger wird.
Eon hat bis zum 20. Februar Zeit, um eine Ministererlaubnis zu beantragen. Der Konzern bleibt ungeachtet der Front gegen die Ruhrgas-Pläne bei seiner Strategie. "Wir werden den Antrag fristgerecht stellen", sagte Unternehmenssprecher Peter Blau am Montag.
Eine Ministererlaubnis ist sehr selten. Müller sagte, im Falle eines Antrags werde er wie vorgeschrieben Stellungnahmen der Monopolkommission und der zuständigen Landeskartellämter in Nordrhein-Westfalen und Hamburg einholen. Eine Überschreitung der vier Monate für die Prüfung des Antrags sei nur unter besonderen Umständen möglich.
Keine Kompetenzverschiebung
Müller stellte klar, dass er, wie gesetzlich vorgesehen, selbst entscheiden werde. Er wies damit Spekulationen zurück, die Entscheidung könne Finanzminister Hans Eichel überlassen werden. Er werde die Erlaubnis erwägen, denn es sei das Recht jedes im Kartellverfahren Unterlegenen, einen solchen Antrag zu stellen.
Den Vorwurf der Befangenheit wies Müller zurück. "Ob ich befangen bin oder nicht, kann nur ich selber entscheiden. Ich bin nicht befangen", sagte Müller. Vor seiner Ministerzeit hatte er für die im Eon-Konzern aufgegangene Veba gearbeitet. Er habe mit Eon nie wieder über eine Zusammenarbeit gesprochen, sagte er zu Gerüchten über einen Wechsel an die Eon-Spitze. "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Sie wissen ja, was das im Wirtschaftsleben heißt", kommentierte er seine Entlassung durch Veba.
Das voraussichtliche Votum der Landeskartellbehörden sei absehbar, hieß es in Kreisen des Wirtschaftsministeriums: Beide Bundesländer hätten ein großes wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen der Fusion Eon/Ruhrgas. Entsprechend würden sie eine Ministererlaubnis befürworten.
Die unabhängige Monopolkommission, die im Auftrag der Bundesregierung die Konzentration von Unternehmen in Deutschland untersuchen soll, dürfte dagegen das Zusammengehen ablehnen, da die Stellung von Eon/Ruhrgas durch eine Übernahme deutlich ausgebaut würde.
Müller trifft auf Basis dieser Gutachten und dem Urteil von Fachleuten im Wirtschaftsministerium nach eigenem Ermessen die endgültige Entscheidung. An das Gutachten der Monopolkommission ist der Minister ebenso wenig gebunden wie an die anderen Stellungnahmen.
Gerade für Deutschland erwartet die Branche, dass zunehmend mehr Strom in Gaskraftwerken erzeugt wird. Hintergrund dafür sind der Beschluss zum Atomausstieg und die Selbstverpflichtung Deutschlands zur Senkung des Kohlendioxidausstoßes. Zusätzlich macht die relativ geringe Kapitalbindung Investitionen in Erdgas-Kraftwerke attraktiv. "Wenn Eon und Ruhrgas zusammenkommen, würde Ruhrgas als Lieferant des Brennstoffs Gas eine sehr dominante Stellung bekommen", hieß es am Montag bei den Gegnern der Ruhrgas-Übernahme.
ftd.de
Müller sagte am Sonntag auf dem Flug nach Mexiko-City, für das Verfahren gebe es eine "ziemlich zwingende Sollvorschrift", nach der innerhalb von vier Monaten über einen solchen Antrag entschieden werden müsse. Eine Verzögerung bis nach der Bundestagswahl, über die in verschiedenen Medien spekuliert worden war, sei nicht möglich.
Die Konzerne RWE, EnBW und Vattenfall machen inzwischen Druck gegen eine Ministererlaubnis. In einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium begründen sie ihren Protest vor allem mit der Befürchtung, bei der Erzeugung von Strom aus Erdgas gravierende Nachteile zu erleiden.
Frist endet 20. Februar
Eon will eine Mehrheit beim größten deutschen Ferngas-Versorger Ruhrgas übernehmen. Das Bundeskartellamt hatte im Januar aber bereits den ersten Schritt dazu untersagt, den Kauf eines 25,5-prozentigen Ruhrgas-Anteils, den der britische Energiekonzern BP indirekt hält. Die Kartellwächter fürchten eine marktbeherrschende Stellung von Eon vor allem auf dem deutschen Strommarkt, da Erdgas zur Stromerzeugung immer wichtiger wird.
Eon hat bis zum 20. Februar Zeit, um eine Ministererlaubnis zu beantragen. Der Konzern bleibt ungeachtet der Front gegen die Ruhrgas-Pläne bei seiner Strategie. "Wir werden den Antrag fristgerecht stellen", sagte Unternehmenssprecher Peter Blau am Montag.
Eine Ministererlaubnis ist sehr selten. Müller sagte, im Falle eines Antrags werde er wie vorgeschrieben Stellungnahmen der Monopolkommission und der zuständigen Landeskartellämter in Nordrhein-Westfalen und Hamburg einholen. Eine Überschreitung der vier Monate für die Prüfung des Antrags sei nur unter besonderen Umständen möglich.
Keine Kompetenzverschiebung
Müller stellte klar, dass er, wie gesetzlich vorgesehen, selbst entscheiden werde. Er wies damit Spekulationen zurück, die Entscheidung könne Finanzminister Hans Eichel überlassen werden. Er werde die Erlaubnis erwägen, denn es sei das Recht jedes im Kartellverfahren Unterlegenen, einen solchen Antrag zu stellen.
Den Vorwurf der Befangenheit wies Müller zurück. "Ob ich befangen bin oder nicht, kann nur ich selber entscheiden. Ich bin nicht befangen", sagte Müller. Vor seiner Ministerzeit hatte er für die im Eon-Konzern aufgegangene Veba gearbeitet. Er habe mit Eon nie wieder über eine Zusammenarbeit gesprochen, sagte er zu Gerüchten über einen Wechsel an die Eon-Spitze. "Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt. Sie wissen ja, was das im Wirtschaftsleben heißt", kommentierte er seine Entlassung durch Veba.
Das voraussichtliche Votum der Landeskartellbehörden sei absehbar, hieß es in Kreisen des Wirtschaftsministeriums: Beide Bundesländer hätten ein großes wirtschaftliches Interesse am Zustandekommen der Fusion Eon/Ruhrgas. Entsprechend würden sie eine Ministererlaubnis befürworten.
Die unabhängige Monopolkommission, die im Auftrag der Bundesregierung die Konzentration von Unternehmen in Deutschland untersuchen soll, dürfte dagegen das Zusammengehen ablehnen, da die Stellung von Eon/Ruhrgas durch eine Übernahme deutlich ausgebaut würde.
Müller trifft auf Basis dieser Gutachten und dem Urteil von Fachleuten im Wirtschaftsministerium nach eigenem Ermessen die endgültige Entscheidung. An das Gutachten der Monopolkommission ist der Minister ebenso wenig gebunden wie an die anderen Stellungnahmen.
Gerade für Deutschland erwartet die Branche, dass zunehmend mehr Strom in Gaskraftwerken erzeugt wird. Hintergrund dafür sind der Beschluss zum Atomausstieg und die Selbstverpflichtung Deutschlands zur Senkung des Kohlendioxidausstoßes. Zusätzlich macht die relativ geringe Kapitalbindung Investitionen in Erdgas-Kraftwerke attraktiv. "Wenn Eon und Ruhrgas zusammenkommen, würde Ruhrgas als Lieferant des Brennstoffs Gas eine sehr dominante Stellung bekommen", hieß es am Montag bei den Gegnern der Ruhrgas-Übernahme.
ftd.de