Die angesprochene KE stand aber im direkten Zusammenhang mit einer Ausgabe von Schuldverschreibungen. Wörtlich hieß es:
Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 sowie
zugehörige Satzungsänderung
Das Grundkapital wird um bis zu EUR 17.600.000,00 durch
Ausgabe von bis zu 16.000.000 auf den Inhaber lautende
nennbetragslose Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab
Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von
Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen,
Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten,
und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen
dieser Instrumente, die aufgrund der Ermächtigung
unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom
21. Mai 2014 von der Gesellschaft oder einer im unmittelbaren
oder mittelbaren Mehrheitsbesitz der Gesellschaft
stehenden Gesellschaft gegen Barleistung begeben werden
und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht auf auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine
Wandlungs-/Optionspflicht bestimmen.
Aber unter Punkt 8 c (2) könnten Sie das Grundkapital um nochmal bis zu 23.403.166,60 € durch Ausgabe neuer Stückaktien erhöhen.
Das Leben ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken.