>>>Der Verkauf der steuerfreien Aktien gilt nicht als Einkommen. Dies ist dahingehend wichtig, da ein zu hohes Einkommen des Kindes (Dividende zählt dazu) zum Austritt aus der Familienkrankenversicherung führt. <<<
Hinzuzufügen wäre hier, dass es sich nur dann um "steuerfreie" Aktien handelt, wenn sie vom Schenkenden bereits vor dem 01.01.2009 erworben wurden.
Bei einem späteren Kauf ist die Besteuerung nur aufgeschoben und beim Verkauf wird als steuerpflichtiger Veräußerungserlös der Unterschied zwischen Kaufpreis (vermindert um die ausgezahlte steuerfreie Dividende) und Verkaufspreis angesetzt!
Wie die Regelung bei der Krankenversicherung ist, entzieht sich meiner Kenntnis!
Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.