lasst uns über unsere Dividendenperle austauschen.
Kann die Aktie nach dem existenten
veräußert werden? Also noch vor der Auszahlung?
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Die Ansässigkeitsbescheinigung habe ich im offiziellen Formular eingeholt, natürlich hält das BZSt dafür ein Formular bereit:
https://www.bzst.de/SharedDocs/ExterneLinks/DE/...igung_englisch.html
Dort habe ich für 2023 die Dividenden-Summe eingetragen und da der Platz beschränkt ist, auch nur 1 Zeile im Punkt I B). Wenn man mehrere Aktien aus Norwegen z.B. hat, würde ich da nicht alle einzeln aufführen.
Bei den Norwegern, im Antrag auf ALTINN, darfst Du aber alle Auszahlungen 1 Kalender-Jahres sammeln und Zeile für Zeile eintragen, also z.B. die Dividenden Q1/Q2/Q3/Q4 in 2023 in 1 Antrag aufnehmen und auch von mehreren Unternehmen. Für 2023 bedeutet das, dass man frühestens am 31.01.2024 (+3 Monate Sicherheitsfrist nach der letzten Q-Div.) die Rückerstattung angehen kann.
Für die Dividende mit Ex-Datum 02/21/2024 wäre es wohl ab 05/21/2024 prinzipiell möglich. Dann kannst Du aber nicht sammeln und wiederholst das Spiel 3 Monate später erneut? Insofern würde ich da bis Anfang 2025 warten.
Die Ansässigkeitsbestätigung sollte eigentlich mehrere Jahre gültig sein (ohne Garantie). Einfach erneut mitschicken und sehen, ob sie anerkannt wird oder erneuert werden muss. :-)
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50 | Dividendenperle? | LeiserKater | Moneyboxer | 22.04.24 22:36 |