Die zehn Steuerhämmer und wie Sie sich davor schützen können:
So will Eichel abkassieren
- Steuerhammer 1: Griff ins Depot
- Steuerhammer 2: Hausverkauf
- Steuerhammer 3: Firmenwagen
- Steuerhammer 4: Flugreisen
- Steuerhammer 5: Energiesteuer
- Steuerhammer 6: Eigenheimzulage
- Steuerhammer 7: Mindestmiete
- Steuerhammer 8: Unternehmen
- Steuerhammer 9: Bankgeheimnis
- Steuerhammer 10: Ökosteuer
Steuerhammer 1: Der Griff ins Depot
Aktiengewinne sollen künftig generell versteuert werden.
Das ist geplant: Aktienbesitzern vergeht so langsam das Lachen. Kaum sind die Kursverluste der vergangenen zwei Jahre verdaut, müssen sie schon wieder "bluten": Finanzminister Hans Eichel will voraussichtlich Gewinne aus Aktienverkäufen besteuern. Bisher waren Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Aktien oder Aktienfonds nach einem Jahr steuerfrei.
Der Griff ins Depot kann richtig teuer werden. Denn die Gewinne aus Aktienverkäufen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Wer also beispielsweise schon den Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent zahlt, muss auch seine Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit 48,5 Prozent versteuern. Unter dem Strich halbiert sich also der Gewinn.
So können Sie sich schützen: Ob diese Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, ist noch unklar. Zeichnet sich eine Neuregelung ab, ist folgendes zu empfehlen: Aktien, die Sie bereits seit über einem Jahr halten und bei denen Sie noch im Plus sind, sollten Sie verkaufen. Aktien mit Verlusten sollten Sie erst im kommenden Jahr verkaufen, um dann die Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.
Für Fondssparer gilt: Grundsätzlich wäre zu überlegen, auf Investments in Aktienfonds zu verzichten und stattdessen eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Denn entsprechende Erträge hieraus sind nach zwölf Jahren steuerfrei. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass fondsgebundene Lebensversicherungen teuer sind und so die Rendite schmälern können.
Steuerhammer 2: Immobilien nicht mehr befreit
Immobilien sollen nicht mehr steuerfrei verkauft werden können.
Das ist geplant: Keinen Grund zur Freude haben Immobilienbesitzer. Wer früher ein nicht selbstgenutztes Haus nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren verkauft hat, musste den Gewinn nicht versteuern. Diese Befreiung soll wegfallen. Und es geht noch weiter: Verluste aus Immobiliengeschäften dürfen nicht mehr mit dem Einkommen verrechnet werden.
So können Sie sich schützen: Wenn Sie beispielsweise ein Haus, das Sie bisher vermietet haben, verkaufen, können Sie nichts gegen die geplante Besteuerung des erzielten Gewinns tun. Einzige Lösung: Sie verkaufen das Haus vor Inkrafttreten der Neuregelung, wobei ein Verkauf im Familienkreis zu empfehlen ist, um eine Zahlung von Grunderwerbssteuer zu vermeiden.
Steuerhammer 3: Firmenwagen wird teurer
Fahrer von Firmenwagen müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
Das ist geplant: Fahrern von Firmenwagen soll es nach Eichels Plänen an den Kragen gehen. Denn wer ein solches Fahrzeug privat nutzt - das gilt als geldwerter Vorteil -, muss nach den Plänen 1,5 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuern (bisher 1 Prozent). Der Finanzminister erhofft sich von der Änderung Steuermehreinnahmen von 500 Mio. €.
Fährt ein Angestellter beispielsweise einen Firmenwagen für 50.000 €, muss er bislang 6000 Euro pro Jahr ansetzen (monatlich 500 €). Sollte sich nun der Pauschalsatz auf 1,5 Prozent erhöhen, müssen 9000 € (monatlich 750 €) angesetzt werden, was bei einem Steuersatz von z.B. 40 Prozent zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von 1200 € führen würde.
So können Sie sich schützen: Listen Sie in einem Fahrtenbuch alle privaten Strecken auf. Denn Sie müssen nur den Anteil der Kosten für den Dienstwagen ansetzen, den Sie privat gefahren sind. Hierzu zählen sowohl die laufende Nutzung als auch die Abschreibungen auf den Anschaffungspreis. Die Summe dieser Kosten ist dann der geldwerte Vorteil, den Sie versteuern müssen.
Steuerhammer 4: Flugreisen werden teurer
Bei Flügen ins Ausland soll künftig Mehrwertsteuer fällig werden.
Das ist geplant: Einige Produkte, für die bisher ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, sollen mit den sonst üblichen 16 Prozent besteuert werden. Betroffen davon sind unter anderem Zahnersatz, bestimmte zahnärztliche Leistungen, Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Gartenprodukte wie Blumen und Zierpflanzen oder landwirtschaftliche Vorprodukte wie z.B. Düngemittel.
Besonders bitter: Auch Flugreisende werden zur Kasse gebeten. Bisher ist für Flüge ins Ausland keine Mehrwertsteuer fällig. Künftig will Finanzminister Eichel jedoch 16 Prozent kassieren. Sie müssen also bei einer Urlaubsreise mit einem höheren Flugpreis rechnen. Dafür reduziert sich ab 2005 die Mehrwertsteuer bei einer Bahnfahrkate ab 50 Kilometern auf sieben Prozent.
So können Sie sich schützen: Mehrwertsteuer ist automatisch im Kaufpreis eines Produktes enthalten. Nur Unternehmen zahlen keine Mehrwertsteuer. Bei den meisten Produkten beträgt der Mehrwertsteuersatz 16 Prozent, Lebensmittel und Zeitungen bleiben mit sieben Prozent die großen Ausnahmen. Und was die Flugticketbesteuerung betrifft: Auf Ihren Urlaub sollten Sie auf keinen Fall verzichten.
Steuerhammer 5: Erdgassteuer steigt
Ein paar Cent mehr auf den Verbrauch von Gas.
Das ist geplant: Wer mit Erdgas heizt, sollte sich auf höhere Kosten einstellen. Eichel will die sogenannte Erdgassteuer von rund 3,5 € auf 6 € pro Megawattstunde erhöhen. Das bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt eine jährliche Mehrbelastung von etwa 60 €.
So können Sie sich schützen: Sie müssen wohl in den sauren Apfel beißen. Ein Umstieg auf Öl bringt nichts, weil hier Ökosteuer fällig wird. Dennoch - Sie können Heizkosten und damit Steuern sparen, indem Sie intelligent heizen. Lesen Sie dazu: Zehn Tipps, um die Heizkosten in den Griff zu bekommen.
Steuerhammer 6: Weniger Geld für Häuslebauer
Häuslebauer bekommen weniger - und wer keine Kinder hat, bekommt gar nichts mehr.
Das ist geplant: Die Eigenheimzulage wird gekürzt. Derzeit erhalten Häuslebauer maximal 20.448 € über einen Zeitraum von acht Jahren, bei Altbauten die Hälfte. Außerdem gibt es pro Kind 6136 €. Diese Maximalförderung wird nur gezahlt, wenn das Gehalt bei Ledigen in zwei Jahren zusammengerechnet nicht 81.807 € übersteigt, bei Ehepaaren 163.614 €. Pro Kind steigt diese Grenze um 30.677 €.
Eichel will die Eigenheimförderung nun auf Familien mit Kindern beschränken. Deshalb gibt es keine Grundzulage mehr, sondern nur noch einen Förderbetrag pro Kind. Wer keine Kinder hat, geht leer aus. Ansonsten gibt es pro Kind insgesamt 9.600 € über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Zwei-Jahres-Einkommensgrenzen sollen bei Ehepaaren auf 140.000 € und bei Ledigen auf 70.000 € abgesenkt werden.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält also insgesamt eine Eigenheimzulage von 19.200 €. Nach der bisherigen Regelung wären es jedoch 32.720 €. Erst ab sechs Kindern wird der Verlust der Grundförderung ausgeglichen. Unter dem Strich müssen Sie sich – sollten die Pläne so umgesetzt werden – auf deutlich weniger Zuschüsse einstellen.
So können Sie sich schützen: Noch sind die Pläne nicht beschlossen. Wenn doch, dann gilt die Neuregelung ab dem 31. Dezember 2002. Schließen Sie einen notariellen Kaufvertrag vorher ab (bzw. reichen Sie einen Bauantrag vorher ein), profitieren Sie noch von der alten Regelung. Wer bereits eine genehmigte Förderung hat, muss sich keine Sorgen machen.
Kinderlose können bei Inkrafttreten der Neuregelung nichts tun. Wer Kinder hat, aber aufgrund der abgesenkten Einkommensgrenze nicht in den Genuss der Förderung kommt, muss versuchen, sein Einkommen zu drücken. Hier gibt es mehrere legale Möglichkeiten, die Sie mit einem Steuerberater besprechen sollten. Dies kann sich unter dem Strich lohnen.
Ein Beispiel für die Einkommensminderung ist der Kauf festverzinslicher Wertpapiere mit hohen Stückzinsen. Denn die vom Käufer an den Verkäufer einer Anleihe gezahlten anteiligen Zinsen wertet das Finanzamt als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, was wiederum das für die Eigenheimzulage ausschlaggebende Einkommen mindert.
Steuerhammer 8: Firmen müssen mehr zahlen
Auf Unternehmen kommen einige Änderungen zu.
Das ist geplant: Auf Unternehmen kommt einiges zu. So soll der Verlustabzug auf 50 Prozent des Gewinns begrenzt werden. Damit wird verhindert, dass Unternehmen ihren Gewinn durch Verlustvorträge auf null drücken. Außerdem sollen Verlustvorträge auf sieben Jahre begrenzt werden und nicht vererbbar sein.
So können Sie sich schützen: Wer von dieser geplanten Neuregelung betroffen ist, sollte stille Reserven in der Bilanz (Gewinne, die durch eine niedrigere Bewertung quasi noch versteckt sind) aufdecken, um sie mit den vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen. Dies gilt auch bei Verlusten im Erbfall.
Das ist geplant: Ein weiteres Beispiel ist die gewerbesteuerliche Organschaft. Sie ermöglicht Verlustverrechnungen zwischen Kapitalgesellschaften, was dazu führen kann, dass ein Tochterunternehmen keine Gewerbesteuer zahlt. Dies soll nach Eichels Plänen künftig nicht mehr möglich sein.
So können Sie sich schützen: Eventuell kommt die Bildung eines Einheitsunternehmens in Frage, um der geplanten Änderung auszuweichen. Auf jeden Fall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, da die Unternehmensbesteuerung sehr "trickreich" ist.
Steuerhammer 9: Adieu Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis soll durchlöchert werden.
Das ist geplant: Das Bankgeheimnis schützt bisher Steuersünder, weil es den Zugriff des Finanzamtes zwar nicht ausschließt, aber erschwert. Wer also beispielsweise Aktiengewinne, die er innerhalb der Spekulationsfrist realisiert hat, nicht angegeben hat, musste sich keine Sorgen machen. Damit soll Schluss sein. Die Banken werden zu sogenannten Kontrollmitteilungen verpflichtet.
Banken müssen den Plänen zufolge die Finanzämter über Aktiengewinne, Dividenden sowie Zinsen informieren – und zwar durch Kontrollmitteilungen. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter bei Inkrafttreten dieser Regelung auch Gewinne aus früheren Jahren abfragen. Wer also nie Aktiengewinne in seiner Steuererklärung angegeben hat, muss mit Konsequenzen rechnen.
So können Sie sich schützen: Hier hilft nur Ehrlichkeit. Wer beispielsweise Aktiengewinne realisiert, sollte sie in seiner Steuererklärung als Kapitaleinkünfte ausweisen. Wer in der Vergangenheit massiv Gewinne aus Spekulationsgeschäften verschwiegen hat, sollte über eine Selbstanzeige nachdenken. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, vorher mit einem Steuerberater den Sachverhalt zu besprechen.
Steuerhammer 10: Der Ökosteuerrabatt fällt
Ermäßigte Energiesteuer-
sätze sollen künftig eingeschränkt werden.
Das ist geplant: Die Ökosteuer ist vielen ein Dorn im Auge. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft profitieren bisher noch von ermäßigten Energiesteuersätzen. Sie sollen künftig stärker belastet werden.
So können Sie sich schützen: Gegen eine höhere Belastung durch die Ökosteuer gibt es keinen Schutz. Jedoch können Unternehmen versuchen, den Energieverbrauch durch Sparmaßnahmen zu reduzieren.
So will Eichel abkassieren
- Steuerhammer 1: Griff ins Depot
- Steuerhammer 2: Hausverkauf
- Steuerhammer 3: Firmenwagen
- Steuerhammer 4: Flugreisen
- Steuerhammer 5: Energiesteuer
- Steuerhammer 6: Eigenheimzulage
- Steuerhammer 7: Mindestmiete
- Steuerhammer 8: Unternehmen
- Steuerhammer 9: Bankgeheimnis
- Steuerhammer 10: Ökosteuer
Steuerhammer 1: Der Griff ins Depot
Aktiengewinne sollen künftig generell versteuert werden.
Das ist geplant: Aktienbesitzern vergeht so langsam das Lachen. Kaum sind die Kursverluste der vergangenen zwei Jahre verdaut, müssen sie schon wieder "bluten": Finanzminister Hans Eichel will voraussichtlich Gewinne aus Aktienverkäufen besteuern. Bisher waren Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Aktien oder Aktienfonds nach einem Jahr steuerfrei.
Der Griff ins Depot kann richtig teuer werden. Denn die Gewinne aus Aktienverkäufen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Wer also beispielsweise schon den Spitzensteuersatz von 48,5 Prozent zahlt, muss auch seine Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit 48,5 Prozent versteuern. Unter dem Strich halbiert sich also der Gewinn.
So können Sie sich schützen: Ob diese Pläne tatsächlich so umgesetzt werden, ist noch unklar. Zeichnet sich eine Neuregelung ab, ist folgendes zu empfehlen: Aktien, die Sie bereits seit über einem Jahr halten und bei denen Sie noch im Plus sind, sollten Sie verkaufen. Aktien mit Verlusten sollten Sie erst im kommenden Jahr verkaufen, um dann die Verluste mit Gewinnen zu verrechnen.
Für Fondssparer gilt: Grundsätzlich wäre zu überlegen, auf Investments in Aktienfonds zu verzichten und stattdessen eine fondsgebundene Lebensversicherung abzuschließen. Denn entsprechende Erträge hieraus sind nach zwölf Jahren steuerfrei. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass fondsgebundene Lebensversicherungen teuer sind und so die Rendite schmälern können.
Steuerhammer 2: Immobilien nicht mehr befreit
Immobilien sollen nicht mehr steuerfrei verkauft werden können.
Das ist geplant: Keinen Grund zur Freude haben Immobilienbesitzer. Wer früher ein nicht selbstgenutztes Haus nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren verkauft hat, musste den Gewinn nicht versteuern. Diese Befreiung soll wegfallen. Und es geht noch weiter: Verluste aus Immobiliengeschäften dürfen nicht mehr mit dem Einkommen verrechnet werden.
So können Sie sich schützen: Wenn Sie beispielsweise ein Haus, das Sie bisher vermietet haben, verkaufen, können Sie nichts gegen die geplante Besteuerung des erzielten Gewinns tun. Einzige Lösung: Sie verkaufen das Haus vor Inkrafttreten der Neuregelung, wobei ein Verkauf im Familienkreis zu empfehlen ist, um eine Zahlung von Grunderwerbssteuer zu vermeiden.
Steuerhammer 3: Firmenwagen wird teurer
Fahrer von Firmenwagen müssen sich auf höhere Kosten einstellen.
Das ist geplant: Fahrern von Firmenwagen soll es nach Eichels Plänen an den Kragen gehen. Denn wer ein solches Fahrzeug privat nutzt - das gilt als geldwerter Vorteil -, muss nach den Plänen 1,5 Prozent des Listenpreises pro Monat versteuern (bisher 1 Prozent). Der Finanzminister erhofft sich von der Änderung Steuermehreinnahmen von 500 Mio. €.
Fährt ein Angestellter beispielsweise einen Firmenwagen für 50.000 €, muss er bislang 6000 Euro pro Jahr ansetzen (monatlich 500 €). Sollte sich nun der Pauschalsatz auf 1,5 Prozent erhöhen, müssen 9000 € (monatlich 750 €) angesetzt werden, was bei einem Steuersatz von z.B. 40 Prozent zu einer zusätzlichen Steuerbelastung von 1200 € führen würde.
So können Sie sich schützen: Listen Sie in einem Fahrtenbuch alle privaten Strecken auf. Denn Sie müssen nur den Anteil der Kosten für den Dienstwagen ansetzen, den Sie privat gefahren sind. Hierzu zählen sowohl die laufende Nutzung als auch die Abschreibungen auf den Anschaffungspreis. Die Summe dieser Kosten ist dann der geldwerte Vorteil, den Sie versteuern müssen.
Steuerhammer 4: Flugreisen werden teurer
Bei Flügen ins Ausland soll künftig Mehrwertsteuer fällig werden.
Das ist geplant: Einige Produkte, für die bisher ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gilt, sollen mit den sonst üblichen 16 Prozent besteuert werden. Betroffen davon sind unter anderem Zahnersatz, bestimmte zahnärztliche Leistungen, Kunstgegenstände, Sammlerstücke, Gartenprodukte wie Blumen und Zierpflanzen oder landwirtschaftliche Vorprodukte wie z.B. Düngemittel.
Besonders bitter: Auch Flugreisende werden zur Kasse gebeten. Bisher ist für Flüge ins Ausland keine Mehrwertsteuer fällig. Künftig will Finanzminister Eichel jedoch 16 Prozent kassieren. Sie müssen also bei einer Urlaubsreise mit einem höheren Flugpreis rechnen. Dafür reduziert sich ab 2005 die Mehrwertsteuer bei einer Bahnfahrkate ab 50 Kilometern auf sieben Prozent.
So können Sie sich schützen: Mehrwertsteuer ist automatisch im Kaufpreis eines Produktes enthalten. Nur Unternehmen zahlen keine Mehrwertsteuer. Bei den meisten Produkten beträgt der Mehrwertsteuersatz 16 Prozent, Lebensmittel und Zeitungen bleiben mit sieben Prozent die großen Ausnahmen. Und was die Flugticketbesteuerung betrifft: Auf Ihren Urlaub sollten Sie auf keinen Fall verzichten.
Steuerhammer 5: Erdgassteuer steigt
Ein paar Cent mehr auf den Verbrauch von Gas.
Das ist geplant: Wer mit Erdgas heizt, sollte sich auf höhere Kosten einstellen. Eichel will die sogenannte Erdgassteuer von rund 3,5 € auf 6 € pro Megawattstunde erhöhen. Das bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt eine jährliche Mehrbelastung von etwa 60 €.
So können Sie sich schützen: Sie müssen wohl in den sauren Apfel beißen. Ein Umstieg auf Öl bringt nichts, weil hier Ökosteuer fällig wird. Dennoch - Sie können Heizkosten und damit Steuern sparen, indem Sie intelligent heizen. Lesen Sie dazu: Zehn Tipps, um die Heizkosten in den Griff zu bekommen.
Steuerhammer 6: Weniger Geld für Häuslebauer
Häuslebauer bekommen weniger - und wer keine Kinder hat, bekommt gar nichts mehr.
Das ist geplant: Die Eigenheimzulage wird gekürzt. Derzeit erhalten Häuslebauer maximal 20.448 € über einen Zeitraum von acht Jahren, bei Altbauten die Hälfte. Außerdem gibt es pro Kind 6136 €. Diese Maximalförderung wird nur gezahlt, wenn das Gehalt bei Ledigen in zwei Jahren zusammengerechnet nicht 81.807 € übersteigt, bei Ehepaaren 163.614 €. Pro Kind steigt diese Grenze um 30.677 €.
Eichel will die Eigenheimförderung nun auf Familien mit Kindern beschränken. Deshalb gibt es keine Grundzulage mehr, sondern nur noch einen Förderbetrag pro Kind. Wer keine Kinder hat, geht leer aus. Ansonsten gibt es pro Kind insgesamt 9.600 € über einen Zeitraum von acht Jahren. Die Zwei-Jahres-Einkommensgrenzen sollen bei Ehepaaren auf 140.000 € und bei Ledigen auf 70.000 € abgesenkt werden.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält also insgesamt eine Eigenheimzulage von 19.200 €. Nach der bisherigen Regelung wären es jedoch 32.720 €. Erst ab sechs Kindern wird der Verlust der Grundförderung ausgeglichen. Unter dem Strich müssen Sie sich – sollten die Pläne so umgesetzt werden – auf deutlich weniger Zuschüsse einstellen.
So können Sie sich schützen: Noch sind die Pläne nicht beschlossen. Wenn doch, dann gilt die Neuregelung ab dem 31. Dezember 2002. Schließen Sie einen notariellen Kaufvertrag vorher ab (bzw. reichen Sie einen Bauantrag vorher ein), profitieren Sie noch von der alten Regelung. Wer bereits eine genehmigte Förderung hat, muss sich keine Sorgen machen.
Kinderlose können bei Inkrafttreten der Neuregelung nichts tun. Wer Kinder hat, aber aufgrund der abgesenkten Einkommensgrenze nicht in den Genuss der Förderung kommt, muss versuchen, sein Einkommen zu drücken. Hier gibt es mehrere legale Möglichkeiten, die Sie mit einem Steuerberater besprechen sollten. Dies kann sich unter dem Strich lohnen.
Ein Beispiel für die Einkommensminderung ist der Kauf festverzinslicher Wertpapiere mit hohen Stückzinsen. Denn die vom Käufer an den Verkäufer einer Anleihe gezahlten anteiligen Zinsen wertet das Finanzamt als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, was wiederum das für die Eigenheimzulage ausschlaggebende Einkommen mindert.
Steuerhammer 8: Firmen müssen mehr zahlen
Auf Unternehmen kommen einige Änderungen zu.
Das ist geplant: Auf Unternehmen kommt einiges zu. So soll der Verlustabzug auf 50 Prozent des Gewinns begrenzt werden. Damit wird verhindert, dass Unternehmen ihren Gewinn durch Verlustvorträge auf null drücken. Außerdem sollen Verlustvorträge auf sieben Jahre begrenzt werden und nicht vererbbar sein.
So können Sie sich schützen: Wer von dieser geplanten Neuregelung betroffen ist, sollte stille Reserven in der Bilanz (Gewinne, die durch eine niedrigere Bewertung quasi noch versteckt sind) aufdecken, um sie mit den vorhandenen Verlustvorträgen zu verrechnen. Dies gilt auch bei Verlusten im Erbfall.
Das ist geplant: Ein weiteres Beispiel ist die gewerbesteuerliche Organschaft. Sie ermöglicht Verlustverrechnungen zwischen Kapitalgesellschaften, was dazu führen kann, dass ein Tochterunternehmen keine Gewerbesteuer zahlt. Dies soll nach Eichels Plänen künftig nicht mehr möglich sein.
So können Sie sich schützen: Eventuell kommt die Bildung eines Einheitsunternehmens in Frage, um der geplanten Änderung auszuweichen. Auf jeden Fall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, da die Unternehmensbesteuerung sehr "trickreich" ist.
Steuerhammer 9: Adieu Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis soll durchlöchert werden.
Das ist geplant: Das Bankgeheimnis schützt bisher Steuersünder, weil es den Zugriff des Finanzamtes zwar nicht ausschließt, aber erschwert. Wer also beispielsweise Aktiengewinne, die er innerhalb der Spekulationsfrist realisiert hat, nicht angegeben hat, musste sich keine Sorgen machen. Damit soll Schluss sein. Die Banken werden zu sogenannten Kontrollmitteilungen verpflichtet.
Banken müssen den Plänen zufolge die Finanzämter über Aktiengewinne, Dividenden sowie Zinsen informieren – und zwar durch Kontrollmitteilungen. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter bei Inkrafttreten dieser Regelung auch Gewinne aus früheren Jahren abfragen. Wer also nie Aktiengewinne in seiner Steuererklärung angegeben hat, muss mit Konsequenzen rechnen.
So können Sie sich schützen: Hier hilft nur Ehrlichkeit. Wer beispielsweise Aktiengewinne realisiert, sollte sie in seiner Steuererklärung als Kapitaleinkünfte ausweisen. Wer in der Vergangenheit massiv Gewinne aus Spekulationsgeschäften verschwiegen hat, sollte über eine Selbstanzeige nachdenken. In diesem Fall ist es jedoch ratsam, vorher mit einem Steuerberater den Sachverhalt zu besprechen.
Steuerhammer 10: Der Ökosteuerrabatt fällt
Ermäßigte Energiesteuer-
sätze sollen künftig eingeschränkt werden.
Das ist geplant: Die Ökosteuer ist vielen ein Dorn im Auge. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft profitieren bisher noch von ermäßigten Energiesteuersätzen. Sie sollen künftig stärker belastet werden.
So können Sie sich schützen: Gegen eine höhere Belastung durch die Ökosteuer gibt es keinen Schutz. Jedoch können Unternehmen versuchen, den Energieverbrauch durch Sparmaßnahmen zu reduzieren.