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Beiträge: 11.095
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Walter Bau St kein aktueller Kurs verfügbar
 
Pennyhyp:

was denn ?

 
16.03.16 21:17
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freu_mich:

Unfassbar....

 
17.03.16 11:00
hier ist keine Diskussion Forum mehr sondern Meldenforum...

Ich werde mich bald von diese Forum verabschieden... keine Lust mehr ..
Antworten
Börsenfan:

Achtung, noch heute 0,0072 EUR !

 
17.03.16 11:02
Antworten
freu_mich:

Börsenfan..gut das dich hier auch gibt

 
17.03.16 11:06
es dauert aber nicht lange wenn du so weiter machts werdes du gemeldet und gleich gesperrt ...:-))))
Antworten
Börsenfan:

#7955 "bibber" jetzt krieg ich aber angst ;-)

 
17.03.16 12:34
#7955 "bibber" jetzt krieg ich aber angst ;-)">
Antworten
freu_mich:

2 Riesen Pakette über München Heute ...:-))))

 
17.03.16 13:57
Börsenfan:

@freu_mich: Das muss doch ein Fehler sein,

 
17.03.16 13:59
450 Stk, sind 3,15 EUR, da kosten ja die Ordergebühren das 3fache.
Antworten
freu_mich:

Börsenfan

2
17.03.16 14:01
Glaube nicht  hier ist ein FOND eingestiegen ... ;- )
Antworten
Börsenfan:

LOL

 
17.03.16 14:01
Antworten
freu_mich:

Ordergebühren bei die sind uniteressant...

 
17.03.16 14:02
Antworten
tbhomy:

Bin gespannt...

 
17.03.16 14:10
...ob der Insolvenzverwalter die Börsennotierung demnächst noch selbst widerruft (§39 BörsG Abs. 2) oder ob er das dem Gericht nach Abschluss des Insolvenzverfahrens überlässt (§39 BörsG Abs.1).
Antworten
freu_mich:

Bin gespannt...

 
17.03.16 14:12
ob diese Fond noch weiter hier Aktiv bleibt ...
Antworten
freu_mich:

2011 gabe eine

2
17.03.16 14:33
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Laut gesetz der IV ist nicht verpflichtet so was zu machen !!

Wenn kein insolvenzfreies Vermögen vorhanden sei, so wäre eine „Nullbilanz“ offenzulegen.
Antworten
freu_mich:

Meine Frage :

 
17.03.16 14:37
Wer hat diese Jahresabschluss  bezahlt und Warum ??
Antworten
tbhomy:

freu-mich #7964

 
17.03.16 14:39
Wo steht das mit dem Jahresabschluss denn in deinem Gesetz?



Antworten
freu_mich:

#7966

 
17.03.16 14:43
www.steuer-schwarz.de/insonews/...hresabschln-in-der-insolvenz

Zusammenfassende Darstellung der Rechtsprechung des Landgericht Bonn zu Insolvenzfällen:

Die Offenlegungspflicht bestehe auch bei Kapitalgesellschaften, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das Ordnungsgeldverfahren könne jedoch nicht gegen den Insolvenzverwalter geführt werden, weil er kein allgemeiner Vertreter sowie kein Organ der Gesellschaft wäre. Die Insolvenzgesellschaft sei aufgrund des Insolvenzbeschlags zur Offenlegung nicht in der Lage, es träfe sie insoweit kein Verschulden, was jedoch Voraussetzung für ein Ordnungsgeld wäre. Die gesetzlichen Vertreter blieben zur Offenlegung verpflichtet, jedoch nur bezogen auf das insolvenzfreie Vermögen. Wenn kein insolvenzfreies Vermögen vorhanden sei, so wäre eine „Nullbilanz“ offenzulegen. Die gesetzlichen Vertreter seien aber nicht verpflichtet, die Offenlegung aus dem Privatvermögen zu finanzieren. Wenn daher das aus der Insolvenz freigegebene Vermögen nicht zur Deckung der Offenlegungskosten ausreiche, sei ein Ordnungsgeldverfahren gegen die gesetzlichen Vertreter unzulässig. Wenn das Insolvenzverfahren per Insolvenzplanbeschluss aufgehoben wird, seien Ordnungsgeldverfahren gegen die (ggf. neuen) gesetzlichen Vertreter auch für zurückliegende Zeiträume zulässig.
Antworten
tbhomy:

Passt doch gar nicht auf Walter Bau.

 
17.03.16 14:57
Es geht hier bei Walter Bau doch gar nicht um ein Ordnungsgeld gegen den Insolvenzverwalter.

Lies mal deine Textquelle weiter, dann folgen weiter unten die Abschnitte mit den wirklich relevanten Aussagen. ;-)

Es gilt §155 InsO. Punkt.

dejure.org/gesetze/InsO/155.html
"(1) Handels- und steuerrechtliche Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung bleiben unberührt. In Bezug auf die Insolvenzmasse hat der Insolvenzverwalter diese Pflichten zu erfüllen."

Falls du den Jahresabschluss 2009 wirklich gelesen hast, verstehe ich nicht, warum du hier nicht erwähnst, WER ihn erstellt und WER unterschrieben hat ?????

Nämlich: der Insolvenzverwalter. Es handelt sich ja auch um eine Abwicklungsbilanz, da die AG im Dokument bereits den Zusatz i.I. enthält.

Augsburg, den 30. November 2010
Werner Schneider
als Insolvenzverwalter der
WALTER BAU-AG i. I., Augsburg

Nun rate mal, wer nach §155 InsO dafür bezahlt hat?
Antworten
Börsenfan:

mal im Ernst, habt ihr echt noch Hoffnungen hier ?

 
17.03.16 15:11
Das Ding ist tot ....
Antworten
freu_mich:

#7968

 
17.03.16 16:34
www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

München, den 18. Februar 2011

Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nandico, Wirtschaftsprüfer

Farrenkopf, Wirtschaftsprüfer  
Antworten
freu_mich:

Börsenfan

 
17.03.16 16:42
Wenn der FOND hier weiter kauft ... JAAAAAAAAAAAAA !!

http://www.ariva.de/walter_bau_st-aktie/times_and_sales?boerse_id=4
Antworten
tbhomy:

#7970

 
17.03.16 17:12
Steht auch im §155 der Insolvenzordnung. Siehe #7968...
Antworten
freu_mich:

Unternehmensfortführung ? !!

 
18.03.16 08:44

Ohne diese Beurteilung weiter einzuschränken, weisen wir pflichtgemäß auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters im Anhang und im Lagebericht zu dem am 1. April 2005 über die Gesellschaft eröffneten Insolvenzverfahren und den damit verbundenen insolvenzbedingten Besonderheiten der Rechnungslegung hin. Dort wird ausgeführt, dass der Jahresabschluss unter Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt worden ist. Darüber hinaus werden die insolvenzbedingten Besonderheiten der Bilanzierung und Bewertung umfassend dargestellt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere in Abschnitt 4.2 des Lageberichts ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die der Bilanzierung und Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Erwartungen auf den Umständen und Kenntnissen basieren, die zum Zeitpunkt der Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht bekannt waren, dass zukunftsbezogene Prognosen und Schätzungen jedoch naturgemäß mit erhöhter Unsicherheit behaftet sind.

Antworten
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#7973

Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#7974

tbhomy:

Richtig lesen und verstehen...

 
18.03.16 17:31
"...unter Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt worden ist."

Das ist ein üblicher Satz in einem Finanzbericht im Falle der Abwicklung. Denn die AG ist aufgelöst, da bis zum Berichtstermin kein Insolvenzplan eingereicht wurde.

unter Aufgabe; Bedeutung/Synonyme: aufgeben, ablassen von, resignieren, kapitulieren.

Amtsgericht Augsburg Aktenzeichen: HRB 6151 Bekannt gemacht am: 12.04.2005 07:13 Uhr; 05.04.2005
WALTER BAU-AKTIENGESELLSCHAFT, Augsburg (Böheimstraße 8, 86153 Augsburg). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.04.2005 (Az. 6 IN 94/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.

Quelle: www.handelsregister.de  
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