...zum Börsenhandel (BörsG, BörsO) von Aktien (AktG) gelten für JEDERMANN, der an deutschen Börsen Aktien handeln möchte.
Und im Falle von Aktienunternehmen, welche Insolvenz angemeldet haben, gilt InsO.
Die Börsenaufsicht ist zudem angehalten (Mifid II), Marktmanipulationen seitens JEDERMANN zu überprüfen und zu ahnden. Das ist neu seit 2014.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Bafin den Marktteilnehmern auch bei Walter Bau bereits auf die Finger schaut. Und die interessieren sich nicht für "weiße Ritter" oder "positive Energie", sondern für Kurszockerei, Insidermißbrauch und dergleichen.
Wo in den geltenden Gesetzen steht, dass man Aktienkurse zocken darf? Die Profis unter Euch müssten das doch wie aus der Pistole geschossen hier beantworten können... ;-)
Na dann, bin gespannt.
Und im Falle von Aktienunternehmen, welche Insolvenz angemeldet haben, gilt InsO.
Die Börsenaufsicht ist zudem angehalten (Mifid II), Marktmanipulationen seitens JEDERMANN zu überprüfen und zu ahnden. Das ist neu seit 2014.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Bafin den Marktteilnehmern auch bei Walter Bau bereits auf die Finger schaut. Und die interessieren sich nicht für "weiße Ritter" oder "positive Energie", sondern für Kurszockerei, Insidermißbrauch und dergleichen.
Wo in den geltenden Gesetzen steht, dass man Aktienkurse zocken darf? Die Profis unter Euch müssten das doch wie aus der Pistole geschossen hier beantworten können... ;-)
Na dann, bin gespannt.