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habe über den eMail Verteiler folgenden Text (u.a.) verschickt:
Wer noch Interesse hat, einfach melden über "jetzthandeln@gmail.com"
Was von Ihnen/Dir zu erledigen ist, insofern ich Ihre/Deine Stimmen vertreten soll (siehe auch Website der Balda-AG):
>>>ACHTUNG: Einladung muss bis spätestens Montag, 23.11.2015/24 Uhr beantragt sein!
-Bei der ING-DIBA gibt es über „Service“ bspw. den Unterpunkt Hauptversammlung. Dort wird dann aufgeführt, dass die Balda ihre HV durchführt. Mit Klick hierauf, kann man eine Einladung beantragen und sogar seine Stimmen direkt auf eine Aktionärsschutzgemeinschaft übertragen.
-Letzlich will Balda (bspw. über diesen Antrag bei der Bank) einen Nachweis, dass am 9.11.2015 (0 Uhr) die Aktien gehalten wurden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform spätestens am 23. November 2015 (24:00 Uhr MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen (Anmeldestelle).
-Siehe auch: http://www.balda-group.com/investoren/hauptversammlung-2015.html
>>>Nach meinem Verständnis braucht sowohl die Balda-AG als auch der entsprechende Bevollmächtigte einen schriftlichen Nachweis über den Stimmenübertrag. Ergo: bspw. mir die Einladungskarte mit Bevollmächtigung schicken UND der Balda AG einen entsprechenden Hinweis über die Bevöllmächtigugn mitteilen, bspw. über https://hv.haubrok-ce.de/evoting/balda/hv2015/.
-Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.
-Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden.
-Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten (muss aber keine Weisungen enthalten).
>>>Hierzu kann die Rückseite der Eintrittskarte genutzt werden, die nach fristgerechter Anmeldungnutzen, die sie nach fristgerechter Anmeldung erhalten (Fristende hier 23.11.2015 / 24 Uhr).
-Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auf einem der folgenden Wege übermittelt werden (Dieselbe Adresse wie bei der Anmeldung zur HV, kann somit mit einem Anschreiben erledigt werden):
>>> Die Bevollmächtigung kann auch elektronisch im Internet unter
www.balda-group.com unter der Rubrik 'INVESTOREN' -> 'HAUPTVERSAMMLUNG' erfolgen.
genauer Weiterleitung zu: https://hv.haubrok-ce.de/evoting/balda/hv2015/
Bitte halten Sie zur Legitimation die Eintrittskarte bereit, dort finden sich auch weitere Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter.
-Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten zeitlich beschränkten Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
einer Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
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